Sitzung: 23.05.2018 Stadtrat
Der Vorsitzende informiert darüber, dass zwei Einwohnerfragen eingegangen sind. Er trägt dem Rat die beiden Anfragen mit zugehöriger Beantwortung vor:
Anfragen von Herrn Helmut Kreiner:
Ausbau Tilsitstraße
a) Wann ist nun mit
den Sanierungsarbeiten- Ausbauarbeiten der Römerstraße in Ixheim zu rechnen,
bzw. bis wann sollen die Arbeiten abgeschlossen sein? Wie mir unser OB Herr
Kurt Pirmann am 15.11.2017 schriftlich bestätigte, war der Baubeginn bereits
zum 19.03.2018 geplant. Wo liegen die Gründe für diese lange Verzögerung?
b) Der Ausbau der
Tilsitstraße geht recht zäh vonstatten. Bis wann ist hier mit einem Abschluss
zu rechnen?
Antworten der Verwaltung:
Zu a) Beginn der Maßnahme ist der 28.05.2018 - Bauende: Dezember 2018; Die Verzögerung entstand durch den Planungsaufwand der Gabionenwand.
Zu b) Ausbauende ist ca. Juni 2018 (1. Abschnitt);
Der Rest folgt im Programm 2021.
Die Antworten der Anfragen gehen Herrn Kreiner schriftlich zu.
Anfrage von Herrn Manfred Fusenig
Unfall mit Fußgängerin Steinhauser Straße am
Netto-Markt
Ich möchte der Verwaltung die Frage stellen, warum erst ein Mensch zu Schaden kommen muss, bevor etwas unternommen wird. Die Gefahren sind mindestens seit einem Jahr bekannt, man hätte einiges im Vorfeld bewirken können. Die Anwohner kennen die Situation genau, eine 30-er-Zone würde zunächst einiges verhindern.
Antwort der Verwaltung:
Der Unfall in der Steinhauser Straße wird auch von Seiten der Verwaltung
bedauert. Bezüglich einer möglichen Geschwindigkeitsbegrenzung oder eines
Fußgängerüberweges wurden in den letzten Monaten im Rahmen des Projektes
„Soziale Stadt“ Ortsbesichtigungen durchgeführt und verschiedene Punkte
geprüft.
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Die Anordnung einer Tempo-30-Zone darf sich weder auf
Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf
weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. Bei der Steinhauser Straße handelt es sich
sowohl um eine Landes- als auch eine Vorfahrtsstraße.
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Eine Anordnung einer streckenbezogenen
Geschwindigkeits-beschränkung auf 30 km/h als Abweichung der
grundsätzlichen innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h darf
auf qualifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) nur angeordnet werden, wenn es
sich um sogenannte „Sensible Bereiche“ mit besonders schützenswerten
Verkehrsteilnehmern handelt (d.h. vor Einrichtungen wie Kindertagesstätten,
Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern, die direkt an der Straße
gelegen sind).
Somit ist hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht
möglich.
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Nach Rücksprache mit der
Polizeiinspektion Zweibrücken handelt es sich bei besagter Stelle nicht um
einen Unfallschwerpunkt (auch nicht seit der Eröffnung des Netto-Marktes).
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Die Steinhauser Straße
besteht in diesem Bereich aus insgesamt vier
Fahrspuren (inkl. einer Sperrfläche, die danach und davor in eine
Abbiegespur übergeht), womit Fußgängern bewusst sein muss, dass sie sich sowie
allen Verkehrsteilnehmern bei der Überquerung dieser Straße einer hohen Gefahr
aussetzt.
Eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel ist diesbezüglich aus
verkehrsrechtlicher Sicht nicht möglich.
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Das Anlegen eines Fußgängerüberweges
könnte in der Steinhauser Straße nicht ohne große Umbaumaßnahmen der
Straßenführung erfolgen und erfordert zudem eine Mindestfrequentierungszahl an
Fußgängern. Für die Kostentragung einer solchen Querungshilfe wäre der
Landesbetrieb für Mobilität (LBM) als Eigentümer und Straßenbaulastträger der
Landesstraße zuständig.
Für Fußgänger wurde zur Querung der Steinhauser Straße an drei Stellen
Unterführungen errichtet. Eine davon liegt circa 100 m entfernt vom
Netto-Markt. Alle drei Unterführungen verfügen über Treppen sowie Fahrstufen,
womit diese für Fußgänger mit Kinderwagen, Rollatoren, Fahrrädern oder auch mit
einem „Einkaufstrolley“ nutzbar sind.
Die Verwaltung wird die Unterführungen neu streichen lassen, sowie
mithilfe passender Beschilderung explizit auf diese hinweisen.
Herr Fusenig war persönlich anwesend und hatte keine weiteren Fragen.
Verteiler:
Amt 32
Amt 60