Ortsvorsteherin Seibert informiert, grundsätzlich handele es sich hierbei um eine Ange­legenheit der laufenden Verwaltung.

Wegen der Bedeutung für die Anwohner der Eckstraße in o.g. Bereich habe sie sich trotz­dem dazu entschlossen, diese Thematik im Rahmen der heutigen Sitzung zu behandeln.

 

Sodann berichtet sie über den bisherigen Verlauf dieser Angelegenheit.

Mit Schreiben vom 10.04.2018 seien die betreffenden Anwohner sowie sie selbst seitens Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) darüber informiert worden, dass – aufgrund mehrerer Beschwerden von Anwohnern im Bereich Eckstraße – probeweise für ca. ein halbes Jahr ein beidseitiges, eingeschränktes Halteverbot erlassen werde, was wie folgt begründet worden sei:

Bei Kontrollen von Mitarbeitern des Ordnungsamtes sei festgestellt worden, dass Fuß­gänger – insbesondere mit Kinderwagen oder Rollatoren – durch das widerrechtliche Parken auf den Gehwegen stark behindert würden. Im bisher einseitig bestehenden, einge­schränkten Halteverbot werde dauerhaft geparkt. Im Rahmen einer Testfahrt der Feuer­wehr habe sich gezeigt, dass der o.g. Bereich, den die Feuerwehr zur Anfahrt zum Kinder­garten im Einsatzfall nutze, für die Einsatzfahrzeuge aufgrund der Parksituation gar nicht bzw. nur mit großen zeitlichen Verzögerungen zu passieren sei.

 

Die Vorsitzende berichtet weiter, da sie damals krankheitsbedingt verhindert gewesen wäre, habe sich sodann ihr Stellvertreter, Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann, diesbezüglich mit Frau Eitel in Verbindung gesetzt, wobei sie darauf hingewiesen habe, bei der Anordnung eines beidseitigen, eingeschränkten Halteverbotes handele es sich um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung, weshalb sie eine Teilnahme an der heutigen Sitzung abgelehnt habe.

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, vor Durchführung o.g. neuen Regelung wäre es zweck­mäßig gewesen, sie diesbezüglich zu informieren.

Bei der Eckstraße handele es sich lediglich um eine Einbahnstraße, wobei im Stadtteil Rimschweiler in fast jeder Seitenstraße eine gleichartige bzw. – wegen Begegnungs-

verkehr – sogar eine noch verschärfte Problematik bestehe.

Die Einstellung der Einwohner zu der erfolgten Änderung sei geteilt. Einige würden diese begrüßen, andere ablehnen.

Als problematisch erachte sie die damit einhergehende schnellere Fahrweise in o.g. Bereich (keine „Hindernisse“ durch parkende Kraftfahrzeuge mehr vorhanden) sowie die Tatsache, dass einige Anwohner der Eckstraße hier ihre Kraftfahrzeuge nicht mehr parken könnten und somit hierfür die Bereiche Alleeweg bzw. sogar Vogesenstraße in Anspruch nehmen müssten.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, längeren Aussprache erklärt Ortsbeiratsmit­glied Schantz, möglicherweise wäre das beidseitige Parken im o.g. Bereich der Eckstraße problematisch – jedoch erachte er einseitiges Parken hier nicht als verkehrsbehindernd.

 

Ratsmitglied Burkei spricht sich für eine Regelung dahingehend aus, ein einseitiges, absolutes Halteverbot anzuordnen und auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Parken zu erlauben.


 

Ortsbeiratsmitglied Schantz schließt sich der Anregung von Ratsmitglied Burkei an.

 

Ortsvorsteherin Seibert bemerkt, insbesondere älteren Anwohnern sollte die Möglichkeit eingeräumt werden zum Be- und Entladen (z.B. nach Einkäufen) mit ihren Fahrzeugen vor ihrem jeweiligen Anwesen kurz zu halten.

Deshalb sollte die bislang übliche Regelung beibehalten werden, wobei sie davon ausgehe, dass diese seitens der Anwohner mehrheitlich akzeptiert werde und passierende Kraftfahr­zeugführer hiermit keine größeren Probleme hätten.

 

Ortsbeiratsmitglied V. Lahm stimmt der Vorsitzenden zu. Die Anordnung eines beid­seitigen, eingeschränkten Halteverbots sollte schnellstmöglich zurückgenommen werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Metzger rät, zunächst sollte der seitens der Verwaltung vorläufig nur probeweise auf ein halbes Jahr befristete Zeitraum der Neuregelung abgewartet werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Weber bezweifelt, dass das im Bereich Eckstraße bestehende Verkehrs­aufkommen derart gravierend sei um eine solche Maßnahme (beidseitiges, eingeschränktes Halteverbot) zu rechtfertigen.

 

Ortsbeiratsmitglied Kube ist der Auffassung, vor Anordnung einer Neuregelung hätten „Falschparker“ (d.h. behindernd parkende Kraftfahrzeugführer) zunächst mittels gebühren­pflichtiger Verwarnungen („Protokolle“) auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden sollen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Amt 32 – 1 x