Sitzung: 24.05.2018 Ortsbeirat Rimschweiler
Ortsvorsteherin Seibert
informiert, grundsätzlich handele es sich hierbei um eine Angelegenheit der
laufenden Verwaltung.
Wegen der Bedeutung für
die Anwohner der Eckstraße in o.g. Bereich habe sie sich trotzdem dazu
entschlossen, diese Thematik im Rahmen der heutigen Sitzung zu behandeln.
Sodann berichtet sie über
den bisherigen Verlauf dieser Angelegenheit.
Mit Schreiben vom
10.04.2018 seien die betreffenden Anwohner sowie sie selbst seitens Frau Eitel
(Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) darüber informiert
worden, dass – aufgrund mehrerer Beschwerden von Anwohnern im Bereich Eckstraße
– probeweise für ca. ein halbes Jahr ein beidseitiges, eingeschränktes
Halteverbot erlassen werde, was wie folgt begründet worden sei:
Bei Kontrollen von
Mitarbeitern des Ordnungsamtes sei festgestellt worden, dass Fußgänger –
insbesondere mit Kinderwagen oder Rollatoren – durch das widerrechtliche Parken
auf den Gehwegen stark behindert würden. Im bisher einseitig bestehenden, eingeschränkten
Halteverbot werde dauerhaft geparkt. Im Rahmen einer Testfahrt der Feuerwehr
habe sich gezeigt, dass der o.g. Bereich, den die Feuerwehr zur Anfahrt zum
Kindergarten im Einsatzfall nutze, für die Einsatzfahrzeuge aufgrund der
Parksituation gar nicht bzw. nur mit großen zeitlichen Verzögerungen zu passieren
sei.
Die Vorsitzende berichtet
weiter, da sie damals krankheitsbedingt verhindert gewesen wäre, habe sich
sodann ihr Stellvertreter, Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann, diesbezüglich mit Frau
Eitel in Verbindung gesetzt, wobei sie darauf hingewiesen habe, bei der
Anordnung eines beidseitigen, eingeschränkten Halteverbotes handele es sich um
eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung, weshalb sie eine Teilnahme an der
heutigen Sitzung abgelehnt habe.
Ortsvorsteherin Seibert
erklärt, vor Durchführung o.g. neuen Regelung wäre es zweckmäßig gewesen, sie
diesbezüglich zu informieren.
Bei der Eckstraße handele
es sich lediglich um eine Einbahnstraße, wobei im Stadtteil Rimschweiler in
fast jeder Seitenstraße eine gleichartige bzw. – wegen Begegnungs-
verkehr – sogar eine noch
verschärfte Problematik bestehe.
Die Einstellung der
Einwohner zu der erfolgten Änderung sei geteilt. Einige würden diese begrüßen,
andere ablehnen.
Als problematisch erachte
sie die damit einhergehende schnellere Fahrweise in o.g. Bereich (keine
„Hindernisse“ durch parkende Kraftfahrzeuge mehr vorhanden) sowie die Tatsache,
dass einige Anwohner der Eckstraße hier ihre Kraftfahrzeuge nicht mehr parken
könnten und somit hierfür die Bereiche Alleeweg bzw. sogar Vogesenstraße in
Anspruch nehmen müssten.
Im Rahmen einer sich
hieran anschließenden, längeren Aussprache erklärt Ortsbeiratsmitglied
Schantz, möglicherweise wäre das beidseitige Parken im o.g. Bereich der
Eckstraße problematisch – jedoch erachte er einseitiges Parken hier nicht als
verkehrsbehindernd.
Ratsmitglied Burkei
spricht sich für eine Regelung dahingehend aus, ein einseitiges, absolutes
Halteverbot anzuordnen und auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Parken
zu erlauben.
Ortsbeiratsmitglied
Schantz schließt sich der Anregung von Ratsmitglied Burkei an.
Ortsvorsteherin Seibert
bemerkt, insbesondere älteren Anwohnern sollte die Möglichkeit eingeräumt
werden zum Be- und Entladen (z.B. nach Einkäufen) mit ihren Fahrzeugen vor
ihrem jeweiligen Anwesen kurz zu halten.
Deshalb sollte die bislang
übliche Regelung beibehalten werden, wobei sie davon ausgehe, dass diese
seitens der Anwohner mehrheitlich akzeptiert werde und passierende Kraftfahrzeugführer
hiermit keine größeren Probleme hätten.
Ortsbeiratsmitglied V.
Lahm stimmt der Vorsitzenden zu. Die Anordnung eines beidseitigen,
eingeschränkten Halteverbots sollte schnellstmöglich zurückgenommen werden.
Ortsbeiratsmitglied
Metzger rät, zunächst sollte der seitens der Verwaltung vorläufig nur
probeweise auf ein halbes Jahr befristete Zeitraum der Neuregelung abgewartet
werden.
Ortsbeiratsmitglied Weber
bezweifelt, dass das im Bereich Eckstraße bestehende Verkehrsaufkommen derart
gravierend sei um eine solche Maßnahme (beidseitiges, eingeschränktes
Halteverbot) zu rechtfertigen.
Ortsbeiratsmitglied Kube
ist der Auffassung, vor Anordnung einer Neuregelung hätten „Falschparker“ (d.h.
behindernd parkende Kraftfahrzeugführer) zunächst mittels gebührenpflichtiger
Verwarnungen („Protokolle“) auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden
sollen.
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