Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Ausführungsplanung zum Ausbau der Hilgardstraße, des Hilgardplatzes 1. BA und der Augartenstraße zu und ist mit deren Realisierung einverstanden.

 

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 84/1102/2018.

 

Er informiert, dass es sich um die Vorstellung der Ausführungsplanung zum Ausbau der Hilgardstraße, Hilgardplatz 1. BA und Augartenstraße handelt. Er bittet Herrn Fauß, vom Ingenieurbüro I.B.F Fauß Service GmbH aus Etschberg, um weitere Ausführungen.

 

Herr Fauß stellt anhand einer Powerpointpräsentation die Ausführungsplanung vor.

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)

 

Anhand von Fotos zeigt er zeigt den derzeitigen Bestand der Hilgardstraße (ca. 465 m Länge), des Hilgardplatzes (ca. 125 m Länge) und der Augartenstraße (ca. 65 m Länge).

 

Die Hilgardstraße sei zurzeit ein langer, gerader, monotoner Korridor der zum Rasen verleiten würde. Zudem seien die Oberflächenbefestigungen mittlerweile „in die Jahre“ gekommen. Auch  werde beidseitig, rechtswidrig, geparkt. Problematisch sei auch die derzeitige Oberflächenentwässerung der Straße. Für eine „Längsentwässerung“ sei diese, bei einer Gesamtlänge von 465 m und einer 1,35 m „Längsneigung“ (= weniger 0,3 %) eigentlich ungeeignet. In der Örtlichkeit wurde dies in der Vergangenheit gelöst, indem man wenige Abläufe mit sehr großen Querneigungen in der Straße verbaut habe. Das bedeute wiederum, dass überall wo sich Straßenabläufe befinden die Bordsteinhöhen für ältere Menschen, oder Menschen mit Beeinträchtigungen, momentan zu hoch sind. Hinsichtlich des Bereichs Hilgardplatz, entlang der Hilgardstraße, rage der Baumbestand der ersten Baumreihe in den Verkehrsraum hinein. Diese Bäume (5 Stck.) werden, auch in Absprache mit der Grünflächenabteilung des UBZ (UBZ = Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) entfallen. Entsprechende Ausgleichspflanzungen werden vorgenommen. Durch diese Maßnahme würden der Gehwegbereich sowie die Übersichtlichkeit verbessert. Die Gehwege seien in der gesamten Straße schlecht passierbar und die Mindestbreiten werden unterschritten. 

 

Die Oberflächenbefestigungen des Hilgardplatzes seien ebenfalls in einem schlechten Zustand.     

Die Bordsteinführung links (von der Hilgardstraße kommend, Richtung Hofenfelsstraße) sei zu nahe am Baumbestand. Dadurch hätten die Wurzeln des Baumes den kompletten Bestand nach oben gedrückt. Der vorhandene, mit Natursteinpflaster ausgelegte, Parkplatz sei sehr uneben. Die ausgewiesene Parkflächenbreite sei teilweise unter 2 m Breite. Zudem sind sie senkrecht zum Straßenverlauf (90 Grad Winkel) angelegt. Bis zur Ausbaulänge von 85,5 m (von der Hilgardstraße kommend) habe man geplant, die Straße mit Ober- und Unterbau ausbauen. Ab Station 85,5 m möchte man, wenn dies möglich sei, den Unterbau erhalten und lediglich die Oberflächen erneuern.

 

Hinsichtlich der Augartenstraße weist Herr Fauß ebenfalls auf die problematische Parkplatzsituation hin. Hier werde ebenfalls beidseitig geparkt. Die Oberflächenbeschaffenheit der Straße und der Gehwege seien auch sehr schlecht.

 

Im Anschluss werden Übersichtslagepläne der gesamten Planungsmaßnahme gezeigt.

Herr Fauß weist darauf hin, dass man hinsichtlich des Straßenausbaus der Hilgardstraße versucht habe die Parkplätze als einseitigen Parkstreifen anzulegen. Bedingt durch die Einfahrten an den Privatgrundstücken habe sich jedoch eine alternierende Reihenfolge ergeben. Als verkehrsdämpfende Maßnahmen seien zudem vier Richtungsverschwenkungen angedacht. Dies sei auch ein Anliegen der Anwohner gewesen. Desweitern sollen auch einheitliche, durchgängige breite Gehwege angelegt werden. Die Regelbreite würde danach bei 1,81 m liegen. An jedem Ende der Straße, sowie an jeder Kreuzung, seien behindertengerechte Querungen eingeplant. Man möchte diesbezüglich einen Rollstuhlüberfahrstein verwenden. Das bedeute eine Bordsteinabsenkung auf „null“. Auch sei ein taktiles Leitsystem für Blinde und/oder sehbeeinträchtigte Menschen vorgesehen. Im Bereich der Augartenstraße sei zudem eine Umsetzung einer Laterne vorgesehen, die sich momentan im Gehwegbereich befände. Herr Fauß erläutert im Anschluss das geplante Beleuchtungskonzept der Gesamtmaßnahme (Hilgardstraße: zwölf Leuchten, annähernd an den ursprünglichen Standorten (Masthöhe 9 m), Hilgardplatz: vier neue Leuchten, drei auf der rechten Seite (9 m Masthöhe), eine im Kreuzungsbereich (6 m Masthöhe), Augartenstraße: zwei neue Leuchten)). Die Oberflächenentwässerung soll durch eine Pendelrinne erfolgen. Hierzu solle in der Hilgardstraße, die Kreuzungsbereiche werden ausgenommen, mit einem 2,5 %-igen Dachprofil ausgebaut werden. Damit werde jedoch alle 20 Meter ein Ablauf erforderlich. Die Parkstreifen sollen in einer Breite von 2,00 m angelegt werden. Dadurch würden 55 Parkplätze (53 Parkplätze mit 6 m Länge, 2 Parkplätze mit 5 m Länge) entstehen. Die Einfahrten der Straße werden mit Korbbögen angelegt. Dies würde auch die Einschwenkmöglichkeiten der LKW’s verbessern. Herr Fauß weist außerdem darauf hin, dass im Bereich des Hilgardplatzes  durch die Verschwenkungen der Parkplätze zusätzlicher Parkraum geschaffen werde (16 St. + 4 behindertengerechte Parkplätze). Die Einfahrt zum Edeka-Markt soll aufgrund des LKW-Anlieferverkehrs einen verstärkten Unterbau erhalten. Im Anschluss erläutert Herr Fauß die technischen Details des Gehweg- und Straßenausbaus.

 

Hinsichtlich des Ausbaus der Augartenstraße seien neue Bordsteine sowie Fahrbahn in Dachprofil geplant. Zusätzlich seien zwei weitere Abläufe vorgesehen. Aufgrund der schmalen Gehwege können keine Korbbögen verwirklich werden.   

 

Herr Fauß unterstreicht zusammenhängend die Vorzüge der Planung:

 

- optische Aufwertung sowie eine anspruchsvolle Linienführung des Straßenverlaufs

- verbesserte und durchgängige Gehwege in einheitliche Breite

- behindertengerechte Querungshilfen

- verbesserte Parkplatzsituation

- verkehrsdämpfende Maßnahmen durch Richtungswechsel der Fahrbahn.

 

Er empfiehlt zudem eine verstärkte Kontrolle des ruhenden Verkehrs bei unzulässigem Parken im dortigen Bereich.

 

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Nunold möchte wissen, ob es positive oder negative Anregungen seitens der Anwohner gegeben habe.

 

Herr Fauß antwortet, dass er durchweg positive Meldungen von den Anwohnern erhalten habe.

 

Ausschussmitglied Schneider hebt hervor das er erfreut sei, dass die vorgebrachte geplante Straßenbeleuchtung erläutert wurde. Auch, dass die Masthöhen (9 m) der Straßenbeleuchtungsanlagen entsprechend übernommen worden sind und man keine unendliche Mehrungen von Straßenleuchten vorfände. Er regt zudem an, dass man die im Bereich der Augartenstraße vorhandenen Pilzleuchten mit erneuert werden könnte.

Auch weist er darauf hin, dass die Kosten für die Umstellung auf LED-Technik hinsichtlich der Straßenbeleuchtung den politischen Mandatsträgern zur Verfügung gestellt werden solle. Er bemängelt, dass man nach der Ausschreibung keine Kosten mehr gesehen habe. Dies sei, nach seiner Ansicht, über den Nachtragshaushalt der Stadt Zweibrücken geregelt worden. Er fände es schon sinnvoll, dass diese Kostenangaben vorgetragen werden. Im Bereich der Tilsitstraße habe er zudem festgestellt, dass andere Leuchtentypen, wie es im Grundsatzbeschluss über die zukünftige Gestaltung der Straßenbeleuchtung beschlossen wurde, Verwendung fanden. Dies wären zwar nur zwei Leuchte, er frage sich aber, wenn man im Grundsatzbeschluss die Leuchtentypen festgelegt habe, wieso die Verwaltung andere Leuchtentypen installiert habe. Für ihn sei es dessen ungeachtet wichtig, dass die Mandatsträger und die Bürgerinnen und Bürger wissen, wo die künftigen Straßenbeleuchtungsanlagen hinkämen. Er fragt zudem, ob die Standorte der Straßenleuchten, im Bereich der Augartenstraße, im Bezug der Einfahrten der Anwohner, passen würden.

 

Herr Fauß entgegnet, dass die im „oberen Bereich“ gelegene Straßenleuchte unproblematisch wäre, da der Standort nah an einer Mauer liege. Der Standort der im „unteren Bereich“ gelegene Straßenleuchte sei genau an einer Ecke zur Einfahrt einer Garage. Dies sei jedoch der bestmögliche Standort. Er weist außerdem darauf hin, dass die Planungshoheit der Straßenbeleuchtung bei den Stadtwerken Zweibrücken GmbH liege. Man habe sich hierzu eng abgestimmt.

 

Ausschussmitglied Dettweiler lobt die hervorragende Präsentation. Er ist der Meinung, dass die dortige Parkplatzsituation unbefriedigend sei. Er bezweifelt jedoch, ob es Sinn mache, verstärkte Kontrollen durchzuführen. Er weist in diesem Zusammenhang auf die dort ansässigen Gastronomiebetriebe hin. Es sei, seiner Auffassung nach, jedoch sehr wichtig, dass die  Anzahl der vorhandenen Parkplätze erhalten blieben.

 

Ausschussmitglied Eckerlein findet, dass die momentane illlegale Parksituation deswegen sei, weil die Anwohner dort parken würden und nicht, dass Leute in die Innenstadt zum einkaufen gingen. Jetzt sage man: „dass müsse geahndet werden!“. Er stellt die Frage: „wo sollen die Anwohner denn parken?“ Er hätte diesbezüglich eine Einbahnstraßenregelung favorisiert. Damit hätte man eine beidseitige Parkmöglichkeit herstellen können. Er fragt, ob die Anwohner über die benötigten Parkplätze befragt worden sind?

 

Herr Fauß entgegnet, dass die Einbahnstraßenregelung im Vorfeld ausgiebig besprochen wurde. Man habe dieses Kriterium aber, im Hinblick auf den Zulieferverkehr des dortigen Einkaufsmarktes, verworfen. 

 

Ausschussmitglied Schönborn schließt sich der Meinung von Ausschussmitglied Eckerlein an, dass die dortigen Anwohner rechts und links im Straßenverlauf parken würden. Dies sei jedoch der Tatsache geschuldet, dass keine anderen Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Er möchte wissen, ob die Anwohner im Vorhinein informiert worden sind, dass eine teilweise einseitige Parksituation hergestellt werde.

 

Herr Fauß informiert, dass Anwohner nach Kaufmöglichkeiten von Parkflächen gefragt hätten. Vorort habe er lediglich die Aufmessung des Straßenkörpers vorgenommen, da sei die Ausführungsplanung noch nicht abgeschlossen gewesen. Er ergänzt, dass die Vermessungsarbeiten im Jahr 2016 und die Planung im Jahr 2017 durchgeführt wurden. Er könne nur sagen, dass, als er vor Ort gewesen sei, die Leute es als durchweg positiv Empfunden haben, dass etwas passiere und ob man Parkflächen erwerben könne.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es im Innenstadtbereich nicht möglich sei, vor jedem Haus zwei bis drei Stellflächen zu verwirklichen.

 

Ausschussmitglied Schönborn ist der Ansicht, dass die Stadt Zweibrücken momentan Straßenplanungen mit relativ wenigen Parkplätzen durchführe. Am Ende würde dies dazu führen, dass trotzdem wieder rechts und links verbotenerweise geparkt werde. Er stellt die Frage, ob man nicht Anwohnerparkplätze oder Anwohnerparkausweise diesbezüglich einrichten könne.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass dies das gesamte Parkplatzbewirtschaftungsskonzept insgesamt betreffen würde. Er sichert zu, dass die Verwaltung diese Anregung  aufnehmen werde.

 

Herr Fauß ergänzt die Ausführung der Parkplatzsituation: Im vorderen Bereich der Hilgardstraße (Richtung Gutenbergstraße) werde man, dadurch dass man die Parkplätze auf die nördliche Seite verwirkliche, eine Verbesserung erhalten. Dadurch hätte man eine gewisse Entspannung der Situation geschaffen. Durch diese Maßnahme und die Maßnahme im Bereich des Hilgardplatzes hätte man das Ganze „entzerrt“. Man hätte auch in der Augartenstraße durch eine Einbahnstraßenregelung zwei Parkplätze hinzugewonnen. Das würde aber das Parkplatzproblem nicht lösen. Er ist der Meinung, dass das eigentliche „Problemzone“ im vorderen  Bereich der Hilgardstraße liege.   

 

Ausschussmitglied Schneider stimmt dem zu. Er findet, dass sich das Parkplatzproblem im vorderen Bereich der Hilgardstraße verdichten würde. Er vermutet, dass jeder Gast direkt vor dem Gastronomiebetrieb parken möchte. Am Hilgardplatz selbst, habe er festgestellt, hätten relativ wenige Fahrzeuge, als er selbst vor Ort sich ein Bild machte, gestanden. Dort seien natürlich auch die Saatkrähen und die Leute hätten wahrscheinlich Angst, dass diese die Autos verschmutzen. Er ist der Meinung, dass die begrenzte Parkplatzsituation, im vorderen Bereich, ihren Ursprung in der „Faulheit der Leute“ hätte und nicht an der Verfügbarkeit der Parkflächen. Er ist zudem der Meinung, dass die Möglichkeit von Anwohnerparkplätzen geprüft werden solle, da diese für ihn Vorrang vor den Gaststättenbesucher hätten.

 

Herr Boßlet (Vorstand UBZ) informiert, dass aus wiederkehrenden Beiträgen nur öffentliche Parkplätze jedoch keine Anwohnerparkplätze gebaut werden dürfen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt  e i n s t i m m i g  folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60.1/66

1 x Amt 60/66

1 x UBZ

1 x Stw.