Beschluss:

 

Im Erdgeschoss sollte neben der Behindertentoilette eine separate Unisex-Toilette (samt Urinal) geschaffen werden.

Demzufolge sollte sowohl die Damen- als auch die Herrentoilette ins Obergeschoss verlegt werden.

 

Sodann dankt Ortsvorsteherin Murer Herrn Michels für seine Informationen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60.3 – 1 x

Amt 60/65 – 1 x

 


Ortsvorsteherin Murer begrüßt den Leiter des Stadtbauamtes, Herrn Michels, zu diesem Tagesordnungspunkt, wobei sie um die Vorstellung der diesbezüglichen Planung der Verwaltung bittet.

 

Herr Michels verteilt zunächst mehrere Sätze Planungsunterlagen an die Anwesenden, wo­bei die Seiten 1 und 2 die Behindertentoilette und die Seiten 3 und 4 die Toilettenanlage im Erdgeschoss betreffen.

Die Planungsunterlagen sind der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

 

Sodann informiert Herr Michels, im Nachtragshaushaltsplan 2018 seien Mittel für die Ge­samtmaßnahme in Höhe von ca. 80.000,00 € vorgesehen, so dass davon auszugehen wäre, dass – nach dessen Genehmigung – die Umbaumaßnahmen zum Jahresende 2018 (Spät­herbst) in Angriff genommen werden könnten. Hinsichtlich des Standortes der geplanten Behindertentoilette seien verschiedene Varianten untersucht worden, wobei man letzt­endlich zu dem Ergebnis gelangt sei, dass diese im Bereich Abstellraum im Obergeschoss (über der bestehenden Toilettenanlage im Erdgeschoss) gebaut werden sollte, da infolge eines Standortes im Erdgeschoss (Teilbereich des jetzigen Büros der Ortsvorsteherin) Mehrkosten in einer Größenordnung von ca. 15.000,00 € bis 20.000,00 € verursacht wür­den. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Toilettenanlage im Erdgeschoss (Stand­ort unverändert) seien im Damenbereich zwei Toiletten und im Herrenbereich eine Toilette sowie ein Urinal vorgesehen.

 

Ortsbeiratsmitglied A. Ruf erachtet den Bau einer Behindertentoilette im Obergeschoss als unzweckmäßig. Es sei sinnvoll diese möglichst ins Erdgeschoss zu verlegen.

 

Herr Michels erklärt, grundsätzlich sei dies zwar möglich, jedoch sei dabei zu bedenken, dass die Behindertentoilette im ehemaligen Bürgermeisteramt vorrangig zur Nutzung beim Besuch des im Obergeschoss befindlichen Veranstaltungsraums vorgesehen sei. Bei Veranstaltungen im Außenbereich (z.B. Dorffest etc.) könnte ggf. ein mit behinderten­gerechten Toiletten ausgestatteter Toilettenwagen genutzt werden.

 

Ortsbeiratsmitglied A. Ruf erklärt, als Alternative zur beabsichtigten Planung käme eine Verlegung entweder der Herren- oder der Damentoilette ins Obergeschoss in Betracht, wodurch Bauarbeiten im Büro der Ortsvorsteherin vermieden werden könnten.

 

Herr Michels weist darauf hin, der dadurch im Erdgeschoss frei werdende Raum sei zum Bau einer normgerechten Behindertentoilette nicht ausreichend (zu geringe Breite). Falls seitens des Ortsbeirates gewünscht, wäre es jedoch ohne Mehrkosten möglich, die Damen- sowie Herrentoilette ins Obergeschoss zu verlegen und die Behindertentoilette im Erdge­schoss zu bauen.


 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache schlägt Ortsbeiratsmit­glied Jost vor, neben der Behindertentoilette im Erdgeschoss sollte hier möglichst noch eine Unisex-Toilette geschaffen werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Igel spricht sich für eine Unisex-Behindertentoilette im Erdgeschoss aus. In einem Nebenraum wäre außerdem der Einbau eines Urinals zweckmäßig.

 

Sodann fasst der Ortsbeirat   e i n s t i m m i g   den folgenden