Die Vorsitzende verweist auf die jedem Ortsbeiratsmitglied vorliegende Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt, welche der Niederschrift beigefügt ist.

Insgesamt würden Flächen in einer Größenordnung von ca. 22.000 m² befestigt (Lager­flächen: ca. 11.400 m² sowie Verkehrsflächen: ca. 10.600 m²).

 

Ortsbeiratsmitglied Glahn erkundigt sich, für welche Materialien/Stoffe etc. o.g. Lager­flächen vorgesehen seien.

 

Ortsvorsteherin Murer antwortet, sie gehe davon aus, dass hier die angelieferte Schlacke zunächst zwischengelagert werde.

 

Ortsbeiratsmitglied Glahn erklärt, seines Wissens wäre dies ursprünglich so nicht vorge­sehen gewesen. Angelieferte Schlackenmengen hätten sofort verarbeitet werden sollen – d.h. keine Lagerung außerhalb der Halle erforderlich.

 

Ortsvorsteherin Murer verweist auf die Sitzung des Ortsbeirates Mörsbach am 13.11.2013, in der Frau Niewiesk (Ingenieurbüro Schirmer Umwelttechnik GmbH, Mainz) die geplante Schlacke– und Metallaufbereitungsanlage der Firma MDSU GmbH & Co. KG vorgestellt und den Verarbeitungsprozess erläutert habe. In der diesbezüglichen Sitzungsniederschrift sei eine Passage enthalten, wonach die o.g. Firma gegenüber UBZ vertraglich verpflichtet wäre, die Dauer der Schlackenlagerung im Außenlagerbereich zu begrenzen. Es sei also nicht zutreffend, dass damals keinerlei Lagerung des Materials im Außenbereich vorge­sehen gewesen wäre. Allerdings frage sie sich, welcher Zeitraum mit o.g. „begrenzter Dauer der Lagerung“ ver­bunden sei.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan erklärt, aus dem Text vorstehend genannter Anlage gehe her­vor, dass die Firma MDSU für die betreffenden Vorhaben bei der SGD Süd die immis­sionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung der am 6.6.2014 genehmigten Anlage beantragt habe.

 

Nach einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache stellt Ortsvorsteherin Murer fest, da offensichtlich noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Abfallverarbeitungsanlage (samt Nebenanlagen etc.) bestünde, sollte die Firma MDSU seitens der Verwaltung um einen Termin gebeten werden, um die Anlagen den Mitgliedern des Ortsbeirates und ggf. des Stadtrates vor Ort vorzustellen, wobei insbesondere die Arbeitsabläufe von der Anlie­ferung/Lagerung des Schlackenmaterials über dessen Aufbereitung und Verarbeitung bis hin zum sog. „Output“ (samt Entsorgung der Abfallprodukte) erläutert werden sollten.

 

Der Ortsbeirat stimmt dieser Anregung der Vorsitzenden   e i n s t i m m i g   zu.

 

 

 

Verteiler:

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/63 – 1 x

Amt 84 – 1 x