Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Zweibrücken, Stand: 22.05.2018, wird beschlossen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise nach Maßgabe des in der Begründung skizzierten Konzepts durch jeweiligen Beschluss des Stadtrats.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und bittet den Feuerwehrinspekteur, Herrn Theisinger, um Bericht zur Situation der Feuerwehr.

 

Der Feuerwehrinspekteur, Herr Theisinger, stellt dem Ausschuss anhand einer Präsentation die aktuelle Situation der Feuerwehr zum Thema „Feuerwehrbedarfsplan“ vor. Bis zu einer Verbesserung der Personalstärke versuche man sich mit ehrenamtlichen Kräften zu behelfen, welche allerdings weniger würden. Zudem sehe es nicht jeder Arbeitgeber positiv, wenn die Mitarbeiter mehrfach wöchentlich für Einsätze den Arbeitsplatz verlassen. Immer mehr ehrenamtliche Feuerwehrkräfte aus Zweibrücken arbeiten zudem außerhalb von Zweibrücken, womit im Einsatzfall eine schnelle Anfahrt kaum möglich sei. Aktiver Feuerwehrmann könne man bis maximal 63 Jahre sein. Zwar gebe es an einer Ausbildung im Bereich der Berufsfeuerwehr interessierte Personen, jedoch gingen diese mangels Ausbildung in Zweibrücken in andere Städte wie z.B. Hamburg und seien somit auch im Bereich des Ehrenamtes nicht greifbar. Kooperationen mit anderen Wehren bestünden vor allem im Bereich Homburg. In der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sehe es personell gesehen ähnlich aus wie in Zweibrücken, so dass man eher die Wehren in Zweibrücken-Land unterstütze als umgekehrt.

 

Nach dem Vortrag besteht im Ausschuss Einigkeit darüber, dass man besonders bezüglich der Personalausstattung der Feuerwehr handeln müsse und man für die Verbesserung der technischen Ausstattung zeitnah durch Beschluss eine Lösung finde.

 

Der Haupt- und Personalausschuss macht dem Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgenden

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil.

Ausschussmitglied Kaiser befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

Verteiler:

Amt 32