Ortsvorsteher Körner informiert, mittlerweile liege der Bewilligungsbescheid des Landes­betriebs Mobilität (LBM) bezüglich Zuwendungen des Landes nach LVFGKom/LFAG zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse (K 1 – Bliestalstraße) der Verwaltung vor, worüber in beiden Zweibrücker Tageszeitungen berichtet worden wäre.

Dies bedeute, dass nunmehr die Zusage für den Ausbau der K 1 in o.g. Bauabschnitt erteilt worden wäre.

Zum Jahresende 2018 werde zunächst die Ausschreibung der Arbeiten erfolgen.

Die Submission (einschließlich Auftragsvergabe der Bauarbeiten) sei Mitte Januar 2019 und der Baubeginn wäre im Frühjahr (April 2019) vorgesehen.

Ein Beginn dieser Ausbaumaßnahme noch während des laufenden Jahres erscheine als nicht zweckmäßig (Winterbaustelle).

Darüber hinaus wäre ein Baubeginn im Jahr 2018 auch im Hinblick auf die Genehmigung des Nachtragshaushaltsplans 2018 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) problematisch gewesen.

 

Der Vorsitzende berichtet weiter, im Rahmen der im September vorgesehenen Sitzung des Ortsbeirates beabsichtige er die Ausbauplanung seitens eines Mitarbeiters des UBZ bzw. der Verwaltung (Stadtbauamt) vorstellen zu lassen, wobei u.a. auch Details wie z.B. Voll­sperrung während der Bauzeit mit Umleitung, Versorgung des Kettersbergerhofes etc. behandelt werden sollten.

 

Die künftighin auf der K 1 (im Bereich Wattweilertal) zulässige Geschwindigkeit werde auf 70 km/h reduziert, was mit der Fahrbahnbreite samt eingeschränkter Übersichtlichkeit der Strecke zusammenhänge.

Die im Verlauf der Ausbaustrecke vorhandenen Leitplanken würden dauerhaft ersatzlos entfernt, da diese bei o.g. Geschwindigkeitsreduzierung nicht mehr erforderlich seien.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein bemerkt, für o.g. Projekt müssten in der Haushaltsplanung des kommenden Jahres Mittel in ausreichender Höhe vorgesehen werden.

 

Der Vorsitzende erklärt, dies werde unter Tagesordnungspunkt I/4 (Anregungen des Orts­beirates für den Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2019/2020 der Stadt Zweibrücken, betreffend den Stadtteil Wattweiler) angesprochen.

Er sehe eine Verpflichtung der Verwaltung die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

 

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