Im Zusammenhang mit der Errichtung der benötigten Funkanlage (Funkmast) verteilt Ortsvorsteher Körner zunächst eine Planunterlage zu den Mietflächen und den Abstands­flächen an alle Ortsbeiratsmitglieder. Die Planunterlage ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

 

Sodann berichtet der Vorsitzende, hinsichtlich des Standortes zur Errichtung des Funk­mastes sowie Erstellung der Detailplanung zur Mobilfunkversorgung seien mittlerweile bereits mehrere Ortsbegehungen eines Mitarbeiters des seitens der Deutschen Telekom AG beauftragten Unternehmens (Deutsche Funkmast AG) durchgeführt worden, an denen er teilgenommen habe.

Seitens der Deutschen Telekom AG bestehe eine grobe Vorgabe bezüglich möglicher Standortflächen.

Die künftige Funkanlage müsse in einem Bereich Nähe Hochwaldstraße (etwa in Höhe der Einfahrt zur Gaststätte „Kugelfanghütte“) platziert werden, um eine Versorgung eines Großteils von Wattweiler (nahezu 90 % der Wohnbaufläche) zu gewährleisten, ohne eine weitere Funkanlage errichten zu müssen.

Die Höhe des Funkmastes werde ca. 40  – max. 60 m betragen, welche abhängig vom letzt­endlichen Standort wäre. Die Grundfläche der Funkanlage werde ca. 5,00 m x 5,00 m betragen.

Der Funkmast werde mit dem ab dem Jahr 2019 geltenden, neuen Mobilfunkstandard von 5G ausgestattet, wobei dessen Errichtung noch während des Jahres 2018 vorgesehen wäre.

Während des 1. bzw. 2. Quartals 2019 könnte die Funkanlage sodann „ans Netz gehen“ – d.h. die Mobilfunkversorgung des Stadtteils Wattweiler sei dann realisiert.

 

Der Vorsitzende erklärt, nähere Informationen zu geeignet erscheinenden Grundstücken werde er im nichtöffentlichen Teil der Sitzung geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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