Ortsvorsteher Körner verteilt zunächst o.g. Angebot an alle Ortsbeiratsmitglieder.

Das Angebot ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

 

Zunächst informiert der Vorsitzende über die zur Schaffung eines Hotspots erforderlichen technischen Geräte.

Die zur Realisierung dieses Projektes erforderlichen Gesamtkosten würden sich auf 1.564,10 € (netto) belaufen, wovon die einmaligen Kosten (Positionen 1 – 4) seitens der Verwaltung und die laufenden Kosten (monatliche Tarifentgelte in Höhe von ca. 35,00 € bis 40,00 €) über das Vorortbudget bzw. seitens Sponsoren zu finanzieren seien.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache erklärt Ortsbeirats­mitglied Nentwig, die Vertragslaufzeit betrage zunächst lediglich zwei Jahre.

Er frage sich, welche laufenden Kosten nach diesem Zeitraum anfallen würden.

 

Ortsvorsteher Körner antwortet, über die Konditionen danach wären derzeit keinerlei Aussagen möglich.

Außerdem müsse abgewartet werden, ob es nach o.g. Frist noch sinnvoll sei, den Hotspot weiterhin zu betreiben (im Hinblick auf die künftige Versorgung mit einem Mobilfunk­standard von 5G).

Ggf. sei der Vertrag sodann zu kündigen bzw. die Laufzeit nicht zu verlängern.

 

Ortsbeiratsmitglied Heilmann erkundigt sich, zu welchem Zeitpunkt der Hotspot voraus­sichtlich installiert werden könnte.

Der Vorsitzende antwortet, dies wäre in den Sommermonaten des laufenden Jahres, spätestens jedoch zum Ende des 3. Quartals 2018 möglich.

 

Ortsbeiratsmitglied Brünisholz weist darauf hin, wenn man die im Angebot aufgeführten Tarifentgelte addiere ergebe sich ein Betrag in Höhe von 45,10 € (netto) bzw. 53,67 € (incl. MwSt.).

Er könne nicht nachvollziehen, wie o.g. Belastung des Vorortbudgets in Höhe von monat­lich ca. 35,00 € bis 40,00 € zustande komme.

 

Ortsvorsteher Körner erklärt, die von ihm genannten Beträge (ca. 35,00 € bis 40,00 €) wären ihm seitens der Verwaltung genannt worden.

Eventuell sei noch ein Nachlass/Rabatt gewährt worden, welcher sich nicht aus dem Angebot ergäbe. Eventuell wäre auch keine Mehrwertsteuer zu zahlen.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein ist der Auffassung, ohne eine exakte Ermittlung der über das Vorortbudget monatlich zu finanzierenden Kosten könne keine Beschlussfassung hinsicht­lich der Schaffung eines Hotspots erfolgen.

 

Der Vorsitzende sagt eine diesbezügliche Klärung zu.


Im Anschluss daran beabsichtige er ggf. einen Besprechungstermin mit den Fraktions­vorsitzenden der im Ortsbeirat vertretenen Parteien zu vereinbaren, um sodann über die Schaffung eines Hotspots vor Ort zu entscheiden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Wifö – 1 x

Amt 10 – 1 x

Amt 60/65 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x