Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1147/2018.

 

Er informiert, dass es sich um einen Bauantrag zum Anbau eines Büroraumes an das Wohnhaus eines landwirtschaftlichen Betriebes handele. Es handele sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1 BauGB.

 

Er bittet Herrn Michels (Bauamtsleiter) um weitere Ausführungen.

 

Herr Michels verweist auf die Zulässigkeit gem. § 35 Abs. 1 BauGB hin und teilt mit, dass die Verwaltung bezüglich des Bauvorhabens keinerlei Bedenken habe.

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.

 

 


 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61

1 x Amt 60/63