Sitzung: 12.06.2018 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 84/1105/2018.
Er informiert, dass die Stadt Zweibrücken im Rahmen der Wiederkehrenden Beiträge beabsichtige die Hofenfelsstraße auszubauen. Er bittet Frau Leßmeister (Ingenieurbüro Dilger, Dahn) um Vorstellung der Ausführungsplanung.
Frau Leßmeister erläutert anhand einer Powerpointpräsentation den geplanten Ausbau.
(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
Frau Leßmeister berichtet, dass der ca. 520 m lange Ausbaubereich zwischen der Pirmasenser Straße und Einmündung der Straße „Auf dem Kissel“ liege. Die derzeitige Bestandssituation: Rissbildung und Aufbrüche der Fahrbahn, Risse und Senkungen im Gehwegbereich, Beschädigungen sowie Absenkungen in der Rinne (teilweise keine Rinne vorhanden). Die Bushaltestellen seien nicht barrierefrei. Neben dem unattraktiven Erscheinungsbild weise die Straße momentan ein erhöhtes Gefährdungspotential auf. Der Oberbau sei zudem nicht mehr frostbeständig. Folgende Maßnahmen seien geplant: Beseitigung der Trag- und Deckschichten, Beseitigung der vorhandenen Bordsteinen und Rinnenplatten sowie der Entwässerungseinrichtungen. Die Straße werde über die gesamte Ausbaulänge- und Breite ausgekoffert. Danach soll ein neuer Oberbau nach RstO 12 (RstO = Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) inkl. Entwässerungsanlagen gem. Belastungsklasse 1.0 hergestellt werden. Im Seitenraum der Straße würden zusätzlich Parkfläche hergestellt werden. Insgesamt sollen 27 Parkflächen, plus ein behindertengerechten Parkplatz, verwirklicht werden. Die künftigen Bushaltestellen sollen barrierefrei hergestellt und Bäume als Gestaltungselemente gepflanzt werden.
Frau Leßmeister erläutert im Anschluss den gezeigten Lageplan des Ausbaubereiches. Es seien „Verschwenkungen“ eingeplant um u.a. auch im Seitenbereich Parkplätze zu ermöglichen. Geplant sei die Fahrbahn in einer Ausbaubreite von 6,00 m (inkl. beidseitige Rinnenbreite von 32 cm). Der Ausbau sei mit einer Pultrinne geplant. Die Parkstände seien 2,00 m breit. Erläuterungen zum geplanten Ausbauquerschnitt: Gehweggesamtaufbau = 40 cm (8 cm Pflaster, 4 cm Hartsteinsplittgemisch, 28 cm Frostschutzschicht). Der Gehweg werde, in Bereichen ohne Einfriedungen, mit einem Tiefbordstein abgegrenzt. Hinsichtlich der Baumpflanzungen sei eine Pflanzfläche von 2 m Breite und 4 m Länge vorgesehen. Der Fahrbahnaufbau habe eine Stärke von 60 cm (4 cm. Asphaltbeton- Deckschicht, 14 cm bituminöse Tragschicht, 42 cm Frostschutzschicht). Im Anschluss stellt Frau Leßmeister eine Visualisierung des geplanten Ausbaus vor.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Leßmeister für die vorgestellte Präsentation und bittet um Wortmeldungen.
Ausschussmitglied Schneider weist darauf hin, dass in den vorgestellten Planunterlagen keine Legende vorhanden sei. Er vermutet, dass die hier zeichnerisch dargestellten Kreise (mit Kreuzen) die neuen Straßenbeleuchtungsstandorte darstellen sollen. Hierzu möchte er wissen, ob für diese Förderanträge gestellt wurden. Desweiteren fragt er ob, hinsichtlich der Bauzeit, Abstimmungsgespräche mit den dort ansässigen Geschäftsleuten gegeben habe.
Herr Boßlet (Vorstand Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) erläutert, dass hinsichtlich dieser Baumaßnahme Komplettsperrungen notwendig seien. Die Bauzeit liege bei ca. 9 Monate.
Herr Mannschatz (Abteilungsleiter Betriebshof UBZ) fügt ergänzend hinzu, dass auch die Möglichkeit bestünde, dass Anwohner abends (bei Arbeitsende der bauausführenden Firmen) auf eigene Gefahr! diesen Bereich (auf Schotter) befahren könnten. Er betont aber auch, dass keine Gewähr diesbezüglich gegeben werden könne und ob dies funktioniere. Eine Feuerwehrzufahrt müsse zudem sowieso gewährleistet sein.
Auf Nachfrage bestätigt Herr Mannschatz, dass eine Anwohnerversammlung durchgeführt werde.
Ausschussmitglied Dettweiler möchte wissen, welche Gründe vorliegen, warum der behindertengerechte Parkplatz auf den ausgewählten und aufgezeigten Standort verwirklicht werden soll. Auch befürwortet er eine Lösung für die ansässigen Geschäftsleute um einen Zugang zu ermöglichen, wie z.B. auch zur Gastronomie „Auerbacher Hof“ um die Bauzeitenlänge erträglich zu halten.
Frau Leßmeister antwortet, dass im Vorfeld der Standort des behindertengerechten Parkplatzes abgestimmt worden sei. Der Standort habe sich aufgrund seiner zur Verfügung stehenden Fläche angeboten.
Herr Mannschatz ergänzt, dass behindertengerechte Parkplätze eine Breite von 350 cm aufweisen müssen. U.a. sei aus diesem Grund dieser Standort ausgewählt worden.
Ausschussmitglied Düker schließt sich der Meinung, hinsichtlich der Bauzeit, von Ausschussmitglied Dettweiler an. Desweiteren möchte er wissen, warum auf der Seite der Turnhalle (Grundschule-Hilgard) keine Parkplätze, wie in der Visualisierung gezeigt, angedacht seien.
Frau Leßmeister erwidert, dass dies lediglich ein grafisches Darstellungsproblem sei.
Ausschussmitglied Dr. Pohlmann möchte wissen, ob die Möglichkeit zur Verwirklichung eines kombinierten Rad- und Fußweg geprüft wurde.
Frau Leßmeister antwortet, dass dies von ihrem Planungsbüro nicht geprüft wurde. Sie hätten lediglich die Vorgaben einer Planung zum Gehweg- und Fahrbahnausbau erhalten.
Ausschussmitglied Hüther erkundigt sich, ob die Abstände des geplanten Zebrastreifens zu den Bushaltestellen eingehalten wurden.
Ausschussmitglied Fochs wirft ein, dass man hierzu keine Abstände einzuhalten habe.
Ausschussmitglied Hüther erwidert, dass nach seinen Informationen hier ein 30 Meter Abstand eingehalten werden müsse.
Der Vorsitzende sagt die Prüfung des Sachverhaltes zu.
Ausschussmitglied Schönborn möchte wissen, ob die Möglichkeit bestünde, den 520 m langen Straßenausbau in zwei Bauabschnitte aufzuteilen. Dazu hätten die Anwohner eventuell die Möglichkeit von der anderen Straßenseite anzufahren.
Frau Leßmeister antwortet, dass eine Baufirma die Straßenbaustelle wirtschaftlich einrichtet, d.h. sie gehe auch nicht von einer „Vollsperrung“ über neun Monate aus. Es könnte durchaus sein, dass man in einem Monat den hinteren Bereich zufahren könne.
Ausschussmitglied Schönborn möchte zudem wissen, ob überprüft wurde, wie momentan die vorhandenen Parkplätze beansprucht werden. Nach seiner Auffassung sei die Anzahl der künftigen 27 Parkplätze relativ gering.
Frau Leßmeister berichtet, dass in dieser jetzigen Konzeption, mit den entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten (u.a. Baumpflanzungen), die höchstmögliche Anzahl an Parkflächen ausgewiesen wurde. Man müsse auch die jeweiligen Zufahrten mit berücksichtigen.
Herr Boßlet betont, dass man mit der Maßnahme 27 öffentliche Parkplätze schaffe. Was zurzeit nicht der Fall sei.
Ausschussmitglied Schneider weist darauf hin, dass im Bereich des Fußgängerüberweges und Ecke Bushaltestelle (vor Einmündung Ackerweg) ein Baumstandort geplant sei. Er schlägt vor, die Baumstandorte hinsichtlich der Sichtfreiheit der Verkehrsteilnehmer zu prüfen. Desweitern weist er auf seine Anfrage am Anfang der Sitzung hin (Förderantrag Beleuchtungsanlage).
Herr Mannschatz weist auf die Zuständigkeit der Stadtwerke Zweibrücken GmbH hin.
Herr Michels (Amtsleiter Stadtbauamt) fügt ergänzend hinzu, dass eine 70%ige CO2 Einsparung gegenüber dem Fördergeber nachgewiesen werden müsse. Wenn eine Straßenbeleuchtung nach den neuen Normen ausgebaut werde komme es unter Umständen vor, dass man eine erhöhte Anzahl an Leuchtkörper benötige. Dies führe dazu, dass man eine 70%ige CO2 Einsparung nicht erreiche. Die Anfrage werde aber schriftlich beantwortet.
Nach weiteren Redebeiträgen über potentielle Alternativstandorte der Bushaltestellen möchte Ausschussmitglied Düker wissen, ob eine halbseitige Sperrung der Straße im Verlauf der Bauarbeiten möglich sei.
Herr Mannschatz informiert, dass zuerst der derzeitige Straßenunterbaubestand herausgenommen werden müsse. Falls man eine halbseitige Sperrung der Straße in Betracht ziehen würde, müsste man eine halbseitige Fräsung durchführen. Danach müsste man den seitigen Gehwegbereich entsprechend entfernen. Dies würde technisch noch machbar sein. Allerdings sei bei einem 60 cm Fahrbahnaufbau eine 60 cm sogenannte Abböschung notwendig. Das würde bedeuten, dass die am Ende herzustellende Fahrbahn eine Breite von 2,50 m hätte; anstatt der beabsichtigten 3,00 Meter. Spätestens beim Bau der Tragschichten sei eine Vollsperrung notwendig. Er betont, dass eine halbseitige Sperrung, im Hinblick auf die technische Ausführung, nicht förderlich sei.
Ausschussmitglied Dettweiler führt aus, dass das Interesse den Anwohnern und den Gewerbetreibenden zu helfen, im Hinblick auf die Bauzeit, im Vordergrund stünde. Die Ausführungen des Herrn Mannschatz seien natürlich logisch. Er sehe aber auch, dass man, wenn man eine vernünftige Kommunikation der Dinge betreibe, eine diesbezügliche förderliche Lösung herbeiführen könne.
Der Vorsitzende stimmt dem zu. Man sei selbstverständlich vor Ort und man rede mit den entsprechenden Betroffenen. Man höre sich die vorgetragenen Lösungsvorschläge an und werde auch, was machbar sei, dies umsetzen. Die weitere Vorgehensweise sei, dass die Planung den Anwohnern (in einer entsprechenden Anwohnerversammlung) vorgestellt werde. Die entsprechenden Anregungen werde man aufgreifen.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
Verteiler:
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