Ortsvorsteher Dettweiler bittet zunächst um Anregungen der Ortsbeiratsmitglieder zur Aufnahme in die Haushaltsplanung der Jahre 2019/2020.

 

Erhöhung der Mittel zur Pflege der Feldwirtschaftswege und Entwässerungsgräben

Ortsbeiratsmitglied H. Wolf erklärt, insbesondere im Hinblick auf den Hochwasserschutz müsse eine ausreichende, d.h. regelmäßige Pflege der seitlich der Feldwirtschaftswege befindlichen Entwässerungsgräben erfolgen, welche derzeit teilweise als solche nicht mehr erkennbar wären (zugewachsen, verlandet).

Auch müsse gewährleistet sein, dass Oberflächenwässer von den Feldwirtschaftswegen in die Gräben gelangen könnten, weshalb die Bankette ebenfalls jährlich mehrmals gemäht werden müssten.

Bei Starkregenereignissen würden derzeit große Wassermengen auf den Feldwirtschafts­wegen – u.a. in Richtung der bebauten Ortslage – abfließen, was u.a. auch Wege- sowie ggf. Straßenschäden im Ort zur Folge habe.

 

Ortsvorsteher Dettweiler bemerkt, o.g. Pflegearbeiten würden über einen Haushaltsansatz der Stadt Zweibrücken finanziert. Offensichtlich sei die Höhe der hier verfügbaren Mittel nicht ausreichend bemessen, weshalb eine Erhöhung unbedingt notwendig wäre.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Wolf regt an, sämtliche im vorderen Bereich des Friedhofs Hengstbach befindlichen Treppen mit einem Handlauf zu versehen.

Lediglich eine Treppe verfüge über einen beidseitigen Handlauf. Auch die beiden anderen Treppen sollten entsprechend ausgestattet werden.

Insbesondere ältere Personen bzw. Personen mit Gehbehinderungen wäre es derzeit oft­mals nicht möglich die Treppenanlage zu benutzen.

Zwar sei ihm bekannt, dass – lt. Mitteilung von UBZ – für die beiden o.g. Treppen kein Handlauf vorgeschrieben wäre (wegen geringer Stufenzahl), jedoch sollte trotzdem seiner Anregung entsprochen werden, da nur dann die Treppenanlage in ihrer Gesamtheit auch für o.g. Personenkreis nutzbar wäre.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Beckmann erklärt, alternativ käme der Bau einer Rampe (ange­schrägte Fläche) in Betracht, welche für Personen mit Rollatoren nutzbar sei.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erachtet es als zweckmäßig, ggf. einen speziellen Haushaltsansatz zwecks Anbringung der gewünschten Handläufe zu beantragen.

 

Sodann weist Ortsbeiratsmitglied H. Wolf auf die dringend notwendige Generalsanierung des Glockenturms im Bereich des Friedhofs Hengstbach hin (marode Bauteile – Bretter, neuer Anstrich erforderlich).

Außerdem sei das Türschloss defekt und müsse deshalb ersetzt werden, was schon im Hin­blick auf mögliche Schäden infolge Vandalismus erforderlich sei.

 

Im Zusammenhang mit letztgenannter Anregung sagt Ortsvorsteher Dettweiler ggf. dies­bezügliche Arbeitseinsätze seitens Personen vor Ort zu.

 

Im Anschluss daran erinnert der Vorsitzende an seine Anregungen aus der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 14.03.2018:

 

Neubau der Straße „Am Bornrech“ im Teilbereich vom Wasserreservoir zum Neu­baugebiet „Auf Äckerchen“

Im Vorfeld hierzu sei es erforderlich, notwendige Grundstücksangelegenheiten (Grund­erwerb) zu klären sowie eine Umwidmung vorzunehmen, da es sich hierbei derzeit ledig­lich um einen Feldwirtschaftsweg handele.

 

Infolge einer beidseitigen Bebauung entlang o.g. Verbindungsstraße (bis zur Mertelstraße) könnten die Straßenbaukosten etc. auf die Anlieger umgelegt werden, was derzeit nicht möglich wäre (alleiniger Kostenträger: Stadt Zweibrücken).

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an, wobei der Vorsitzende erklärt, zunächst sollte der erforderliche Grunderwerb erfolgen und die Straße sollte mit einer neuen Dünn­decke versehen werden.

 

Rückbau des Anwesens Hengstbacher Straße 100 samt gegenüber befindlicher Scheune

Der Vorsitzende erklärt, diese Maßnahme stehe in direktem Zusammenhang mit der eben­falls bereits im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 14.03.2018 erneut bean­tragten Neugestaltung des Dorfplatzes Hengstbach (Bereich Dorfbrunnen).

 

Seitens des Ortsbeirates werden somit folgende Maßnahmen zur Aufnahme in die Haus­haltsplanung (Doppelhaushalt 2019/2020) beantragt:

 

-           Erhöhung der Mittel zur Pflege der Feldwirtschaftswege und Entwässerungs­gräben

 

-           Ausstattung der beiden Treppen im vorderen Bereich des Friedhofs Hengst­bach mit Handläufen

 

-           Generalsanierung des Glockenturms im Bereich des Friedhofs Hengstbach

 

-           Neubau der Straße „Am Bornrech“ im Teilbereich vom Wasserreservoir zum Neubaugebiet „Auf Äckerchen“

 

-           Rückbau des Anwesens Hengstbacher Straße 100 samt gegenüber befindlicher Scheune

 

-           Neugestaltung des Dorfplatzes Hengstbach (Bereich Dorfbrunnen)

 

 

 

 

 

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