Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.1       Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadtwerke Zweibrücken GmbH:

            Die Bilanzsumme beträgt:                                                                   47.405.495,60 €

            Der Jahresüberschuss beträgt aufgrund des

            im Geschäftsjahr 2003 abgeschlossenen Gewinn-

            abführungsvertrages (geändert am 18.12.2008):                                                 0,00 €

Anmerkung zur Verwendung des Jahresergebnisses:

Ergebnis vor Gewinnabführung, Ausgleichszahlung und

Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung:                                                       3.502.803,20 €

Gemäß Gewinnabführungsvertrag in der Fassung vom

18.12.2008 erfolgt die Verwendung des Jahresergebnisses

2017 wie folgt:

abzüglich:

            Gewinnabführung an die Stadtwerke Zweibrücken

            Service GmbH:                                                                                     2.047.497,18 €

            Ausgleichszahlung an die Thüga AG, München,

            gemäß § 3 Gewinnabführungsvertrag:                                                  1.226.888,29 €

            von der Stadtwerke Zweibrücken GmbH zu tragende

            Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung:                                              228.417,73 €

                                                                                                                            ___________

Somit Jahresüberschuss:                                                                                                  0,00 €

            nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes

(KAG) Rheinland-Pfalz von den Gesellschaftern getätigte

Zuzahlungen:                                                                                             39.389,26 €

            Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH: 29.502,56 €

            Thüga AG, München:                                  9.886,70 €

Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Feststellung

des Jahresabschluss 2017 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.

1.2       Entlastung:

Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen.

1.3       Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung des Geschäftsjahres 2018:

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Empfehlung des Aufsichtsrates, die Firma             BRV AG, Niederlassung Frankfurt/Main, mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2018 zu betrauen, zuzustimmen.

2.1       Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadtwerke Zweibrücken Service             GmbH:

                                                                   

Die Bilanzsumme beträgt:                                                                   37.681.080,83 €

Der Jahresüberschuss beträgt:                                                               1.880.900,61 €

2.2       Verwendung des Jahresüberschusses 2017 der Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH:

            Aus dem Jahresüberschuss von 1.880.900,61 € wird ein Betrag von 1.880.000,00 € am

            10.09.2018 ausgeschüttet. Der Restbetrag von 900,61 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschluss 2017 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.

2.3       Entlastung:

Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen.

2.4       Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses       des Geschäftsjahres 2018:

            Der Bürgermeister wird beauftragt, der Empfehlung des Aufsichtsrates, die Firma

BRV AG, Niederlassung Frankfurt/Main, mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2018 zu betrauen, zuzustimmen.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g    folgenden


Abstimmungsergebnis:

Ja:

33

Nein:

0

Enthaltung:

0

An der Abstimmung nahmen 33 Mitglieder teil.

Verteiler:

Amt 20

Amt 81