Sitzung: 22.08.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
1.1 Feststellung
des Jahresabschlusses 2017 der
Stadtwerke Zweibrücken GmbH:
Die
Bilanzsumme beträgt:
47.405.495,60 €
Der Jahresüberschuss beträgt aufgrund des
im Geschäftsjahr 2003 abgeschlossenen Gewinn-
abführungsvertrages (geändert am 18.12.2008): 0,00 €
Anmerkung zur Verwendung des Jahresergebnisses:
Ergebnis vor Gewinnabführung, Ausgleichszahlung und
Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung: 3.502.803,20 €
Gemäß Gewinnabführungsvertrag in der Fassung vom
18.12.2008 erfolgt die Verwendung des Jahresergebnisses
2017 wie folgt:
abzüglich:
Gewinnabführung an die Stadtwerke Zweibrücken
Service GmbH: 2.047.497,18 €
Ausgleichszahlung an die Thüga AG, München,
gemäß § 3 Gewinnabführungsvertrag: 1.226.888,29 €
von der Stadtwerke Zweibrücken GmbH zu tragende
Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung: 228.417,73 €
___________
Somit Jahresüberschuss: 0,00 €
nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) Rheinland-Pfalz von den Gesellschaftern getätigte
Zuzahlungen: 39.389,26 €
Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH: 29.502,56 €
Thüga AG, München: 9.886,70 €
Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Feststellung
des Jahresabschluss 2017 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.
1.2 Entlastung:
Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen.
1.3 Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung des Geschäftsjahres 2018:
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Empfehlung des Aufsichtsrates, die Firma BRV AG, Niederlassung Frankfurt/Main, mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2018 zu betrauen, zuzustimmen.
2.1 Feststellung
des Jahresabschlusses 2017 der
Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH:
Die Bilanzsumme beträgt: 37.681.080,83 €
Der Jahresüberschuss beträgt: 1.880.900,61 €
2.2 Verwendung des Jahresüberschusses 2017 der Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH:
Aus dem Jahresüberschuss von 1.880.900,61 € wird ein Betrag von 1.880.000,00 € am
10.09.2018 ausgeschüttet. Der Restbetrag von 900,61 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschluss 2017 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.
2.3 Entlastung:
Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen.
2.4 Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses des Geschäftsjahres 2018:
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Empfehlung des Aufsichtsrates, die Firma
BRV AG, Niederlassung Frankfurt/Main, mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2018 zu betrauen, zuzustimmen.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
33 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 33 Mitglieder teil.
Verteiler:
Amt 20
Amt 81