Sitzung: 19.09.2018 Stadtrat
Der Vorsitzende informiert darüber, dass eine Einwohnerfrage eingegangen ist. Frau Barfs ist persönlich anwesend und trägt Ihre Anfrage selbst vor.
Anfrage von Frau Leni Barfs:
Fußgängerunterführung Steinhauser Straße
Nähe Netto-Markt;
Benutzung mit Rollator oder Kinderwagen
Laut
Zeitungsbericht („Stadtnachrichten“, Die Rheinpfalz vom 16.8.2018) lassen sich
angeblich an der Steinhauser Straße weder Ampel noch Verkehrsinsel einrichten
und konkrete Maßnahmen, wie die Unterführung weiter saniert werden kann, gebe
es auch nicht. Somit besteht das Problem Steinhauser Straße weiter und es ist
offensichtlich keine Lösung in Sicht. Dies ist eine sehr unbefriedigende
Situation.
Personen, die auf
einen Rollator angewiesen sind oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, sind
darauf angewiesen, die Straße zu überqueren, da sie die Unterführung nicht
benutzen können. Moderne Kinderwagen mit ihren kleinen beweglichen Vorderrädern
rutschen sehr schnell von der Kinderwagenspur ab, verkanten sich und sind nur
unter großer Kraftanstrengung wieder in die Spur zu bringen.
Völlig unmöglich
ist die Benutzung der Kinderwagenspur für ältere Personen mit Rollator. Auch
beim Rollator verkanten sich die Räder schon nach wenigen Treppenstufen und
dann besteht große Sturzgefahr.
Ich sehe zwei
Lösungsmöglichkeiten für mehr Sicherheit an der Steinhauser Straße:
- Umgestalten der
Unterführungstreppe zu einer Rampe (wie sie ja schon auf einer Seite existiert)
- Umbau der bereits auf der Straße
vorhandenen Sperrfläche zu einer Verkehrsinsel
Antwort der Verwaltung:
Nach Abstimmungen mit dem Umwelt- und Servicebetrieb und dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) kann hier als erster Schritt eine provisorische Überquerungshilfe in der Steinhauser Straße in Höhe des Netto-Marktes realisiert werden. Diese beinhaltet u.a. die Verengung der Fahrbahnen. Zur besseren Überquerung wird in diesem Fall eine Mittelinsel angelegt, um die Höhenunterschiede zwischen Fahrbahn und Gehweg auszugleichen. Geschwindigkeitsmesstafeln ergänzen die Maßnahmen und dienen als Datengrundlage für eventuell weitergehende Planungen für eine dauerhafte Einrichtung. Die Planung liegt vor und der Landesbetrieb Mobilität hat dieser zugestimmt.
Die Finanzierung der provisorischen Überquerungshilfe wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Personalausschusses behandelt. Anschließend soll die Maßnahme schnellstmöglich umgesetzt werden.
Frau Barfs bittet um Prüfung, ob eine Kameraüberwachung in der Unterführung möglich sei.
Die Anfrage wird Frau Barfs im Nachgang noch schriftlich beantwortet.
Verteiler:
10.3 Kühn
Amt 30 Datenschutz
Amt 32
UBZ