Ortsvorsteher Dettweiler informiert, das defekte Rolltor am Dorfgemeinschaftshaus Mittelbach wäre durch ein neues Tor ersetzt worden, wobei die Verwaltung (Stadtbauamt) die Kosten getragen habe.

Außerdem wären die Imprägnierungsarbeiten bezüglich des Gebäudesockels in Angriff genommen worden.

Darüber hinaus werde ein neuer Briefkasten aus Edelstahl – sowie ein Hausnummernschild angebracht.

Auch letztgenannte Maßnahmen würden seitens des Stadtbauamtes finanziert.

 

Sodann berichtet der Vorsitzende, in der vergangenen Woche sei der Weg zum Jugend­raum mit einer dünnen Asphaltdecke versehen worden.

 

Ortsbeiratsmitglied Beckmann erklärt, heute sei ihr ein Zeitungshinweis aufgefallen, wonach – seitens des Designer Outlets – größere Mengen Betonplatten (mit Naturstein­oberfläche) kostenlos abzugeben seien.

Ab nächster Woche könnten diese abgeholt werden.

Mittels oben genannter Platten könnte sowohl der Bereich neben dem Jugendraum befestigt – als auch ein Grillplatz angelegt werden.

 

Ortsvorsteher Dettweiler bemerkt, zunächst wäre abzuklären, ob es zulässig sei eine Feuerstelle in unmittelbarer Nähe zum Wald zu schaffen.

Falls dies möglich wäre, müsse außerdem in Erfahrung gebracht werden, ob und ggf. welche Auflagen (z.B. Bereitstellung eines Feuerlöschers) einzuhalten wären.

Bezüglich Transport der Betonplatten könne er sich vorstellen, dass dies mittels eines hierfür geeigneten Kraftfahrzeuges entweder der Firma Werner oder der Firma Lehner erfolgen könnte.

Der Vorsitzende bittet Ortsbeiratsmitglied Beckmann um Abklärung.

 

Sodann weist Ortsbeiratsmitglied Spinner auf mehrere „wilde Feuerstellen“ auf der Gemarkung Mittelbach hin (unter anderem Bereich „Langental“, Zufahrt zum „Rechentalerhof“ etc.).

 

Ortsvorsteher Dettweiler ist der Auffassung, dieser Problematik wäre ebenso wie der Problematik von Sachbeschädigungen im Außenbereich (unter anderem abgebrannter Freisitz) nur durch entsprechende Kontrollfahrten seitens Mitarbeitern des Ordnungsamtes bzw. der Polizeiinspektion zu begegnen.

 

Ortsbeiratsmitglied Röller rät, unverzüglich das Ordnungsamt bzw. die Polizeiinspektion zu verständigen, wenn Grillaktionen an hierfür nicht vorgesehenen Stellen (z.B. Nähe Wald) festgestellt würden.

Dadurch könnten ergebnislose Kontrollen vermieden werden.

 

Im Anschluss daran spricht Ortsvorsteher Dettweiler einen im Bereich des Baugrund­stückes „Am Bornrech 9“ in Richtung eines Privatgrundstückes oberhalb des Dorfbrunnens Hengstbach verlaufenden Weg an.


Auf letztgenanntem Grundstück würden sich hohe Bäume befinden, welche unter Umständen für den Bereich des Hengstbacher Dorfplatzes eine Gefährdung darstellen könnten.

Im Zuge der beabsichtigten Neugestaltung des Dorfplatzes bittet der Vorsitzende Herrn Wunderberg (UBZ) um entsprechende Überprüfung.

 

Sodann weist Ortsbeiratsmitglied M. Wolf auf Straßenschäden in folgenden Bereichen hin:

 

Verbindungsstraße Mittelbach – Wattweiler in Höhe „Hochwald“

 

Wegen gravierender Schäden bestehe hier dringender Handlungsbedarf.

 

Ortsvorsteher Dettweiler antwortet, seines Wissens wäre Anfang Mai 2011 vorgesehen, diese Schäden durch Aufbringung einer neuen Decke zu beheben.

 

Nagelwerk (Schienenbereich)

 

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, hier wären seitens des UBZ Ausbesserungsarbeiten vorgenommen worden. Er bitte um eine Mitteilung über die weitere Planung in diesem Bereich. Die Aufbringung einer neuen Dünndecke (Länge: ca. 20 m) erachte er als ausreichend.

 

Hengstbacher Straße (oberhalb des Anwesens Hausnummer 96)

 

Aufgrund eines Neubaues der Familie Lehmann in der Breitensteinstraße wäre ein Kanalanschluss im Bereich der Hengstbacher Straße erfolgt. Infolge dessen hätten sich Setzungen des Erdreiches ergeben, weshalb hier Auffüllungen vorgenommen werden müssten.

 

Glockenweg

 

Die nach der Herstellung der Straße aufgetretenen Schäden wären mittlerweile durch das beauftragte Unternehmen behoben worden.

Allerdings wären erneut Straßenschäden zu verzeichnen, welche infolge der Beseitigung von Schnee und Eis mittels einer größeren landwirtschaftlichen Maschine entstanden seien.

Künftighin sollten solche Räumaktionen mit hierfür geeignetem Gerät erfolgen.

 

Ortsbeiratsmitglied Sefrin bemerkt, die Breitensteinstraße befinde sich im unteren Bereich (auf Mittelbacher Seite) in einem sehr schlechten Zustand.

Ortsvorsteher Dettweiler stimmt Ortsbeiratsmitglied Sefrin zu. Auch hier sollten Aus­besserungsarbeiten durchgeführt werden.

 

Sodann erklärt Ortsbeiratsmitglied M. Wolf, er erachte es als sinnvoll, den sogenannten „Mühlenweg“ (Weg vom Hengstbacher Friedhof zum Wasserreservoir) beidseitig mit Schotter aufzufüllen.

 

Der Vorsitzende bemerkt, die hierfür erforderlichen Arbeiten würden seitens der Vorort­arbeiter ausgeführt, da es sich hierbei um eine Aufgabe handele, die in deren Zuständig­keitsbereich liege.


 

Außerdem regt Ortsbeiratsmitglied M. Wolf an, die Bänke im Bereich des Hengstbacher Dorfbrunnens mit einem neuen Anstrich zu versehen.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, dies wäre problemlos entweder durch die Vorortarbeiter oder anlässlich eines Arbeitseinsatzes von Ortsbeiratsmitgliedern möglich.

In diesem Bereich erachte er es als wichtig, das Parken seitens der Verwaltung (Ordnungs­amt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) einzuschränken, da die Brunnenanlage des Öfteren „zugeparkt“ wäre.

Unter Umständen könnte diese Problematik auch durch Platzierung einiger Findlinge beseitigt werden.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Wolf erachtet in diesem Zusammenhang die Aufstellung einiger kleinerer Blumenkübel als geeignetere Maßnahme, da diese – falls erforderlich – unproblematisch zu transportieren seien.

Eine spezielle Beschilderung wäre hier nicht erforderlich, da oben genannter Bereich bereits als Spielstraße gekennzeichnet wäre, wodurch das Parken nicht erlaubt sei.

 

Im Anschluss daran weist Ortsbeiratsmitglied Röller darauf hin, dass die Fahrbahn der Altheimer Straße (in Straßenmitte) eine Rissbildung mit einer Breite von mindestens ca. 1 cm aufweise. Dieser schadhafte Bereich befinde sich ungefähr zwischen den An­wesen der Hausnummern 39 bis 47.

 

Ortsbeiratsmitglied Sperber macht auf einen Schaden auf der Fahrbahn der Altheimer Straße aufmerksam, welcher sich in Höhe des Anwesens mit Hausnummer 74 befinde.

 

Ortsbeiratsmitglied Sefrin erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich der seitens des Ortsbeirates gewünschten Instandsetzung des Spielplatzes in Mittelbach.

 

Der Vorsitzende antwortet, seitens der Verwaltung wäre diese Maßnahme im Jahr 2013 vorgesehen.

 

Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied Sefrin die Auswertung der Verkehrs- sowie Geschwin­digkeitsmessungen im Bereich der Altheimer Straße an.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, diesbezügliche Messungen würden täglich erfolgen. Er sagt zu, Ortsbeiratsmitglied Sefrin die diesbezüglichen Aufzeichnungen der an beiden Ortseingängen installierten Messtafeln zur Verfügung zu stellen.

 

Ortsbeiratsmitglied Heßler erkundigt sich in diesem Zusammenhang, ob seitens der Polizeiinspektion solche Auswertungen nachgefragt würden.

Der Vorsitzende verneint dies. Allerdings sei er davon überzeugt, dass die oben genannten Anlagen zu einer Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Ortsdurchfahrt beitragen würden.

 

Ortsbeiratsmitglied Sefrin spricht das Grundstück Altheimer Straße 44 an. Hier werde der Bürgersteig offensichtlich nicht gesäubert. Außerdem weist er auf diversen Unrat (unter anderem auch ein Fernsehgerät) hin, welcher sich im Bereich dieses Anwesens befinde.

 


 

In diesem Zusammenhang bemerkt Ortsbeiratsmitglied Röller, er habe am heutigen Tag zufällig einen hierfür zuständigen Mitarbeiter des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken (UBZ) getroffen, wobei er ihn auf oben genannten Missstand hingewiesen habe.

Anlässlich der bereits erfolgten Ortsbesichtigung wäre die geschilderte Situation mittels Fotos dokumentiert worden.

Der Unrat werde sodann – ggf. seitens des UBZ – entfernt.

 

Ortsbeiratsmitglied Schmidt weist darauf hin, dass auf dem Grundstück unmittelbar vor der ehemaligen Gaststätte „Zur Saarpfalz“ (Beginn Breitensteinstraße in Mittelbach) größere Mengen Baumaterialien, Paletten etc. deponiert seien. Hier wäre offensichtlich die Errich­tung eines sogenannten „Carports“ oder ähnlichem beabsichtigt.

Sie frage sich, ob die Lagerung oben genannter Materialien statthaft sei, da hiervon das Ortsbild negativ beeinflusst werde.

 

Ortsvorsteher Dettweiler antwortet, diesbezüglich wären sicherlich keine Maßnahmen möglich. Allenfalls könnte geprüft werden, ob die Größe des „Carports“ hier zulässig ist.

 

Sodann spricht der Vorsitzende eine Baumaßnahme des Herrn Daniele in der Altheimer Straße an, die hinter dem Dorfgemeinschaftshaus (direkt nach der Brücke über den „Rechentalbach“ – rechte Seite in Fahrtrichtung Altheim) erfolge.

Er bitte das Stadtbauamt hinsichtlich dieser beiden Baumaßnahmen um entsprechende bauaufsichtliche Überprüfung.

 

Im Anschluss daran erklärt Ortsvorsteher Dettweiler, im Bachlauf des „Rechentalbaches“ würde sich unter anderem diverser größerer Unrat befinden.

Er bitte den Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) um Beseitigung.

 

Ortsbeiratsmitglied Heßler erkundigt sich, ob es zutreffend wäre, dass künftighin nicht mehr die Stadtverwaltung, sondern der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) für die Vorortarbeiter zuständig wäre.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, zwar würden entsprechende Bestrebungen bestehen, jedoch sei diesbezüglich noch nichts beschlossen worden.

Er werde eine solche organisatorische Änderung nicht befürworten. Ggf. werde diese Thematik im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates behandelt.

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache zwischen mehreren Ortsbeiratsmitgliedern und Ortsvorsteher Dettweiler an.

 


 

 

 

 

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