Ortsvorsteher Dettweiler informiert, der Umlegungsplan sei am 12.1.2011 aufgestellt worden.

Die Bekanntmachung über die Aufstellung des Umlegungsplanes sei am 21.1.2011 in den beiden Zweibrücker Tageszeitungen erfolgt.

Ende Januar 2011 wären die Vermessungsarbeiten zur Übertragung der neuen Grundstücke in die Örtlichkeit samt Abmarkung der Grenzpunkte in Angriff genommen worden.

 

Die Auszüge aus dem Umlegungsplan wären den beteiligten Grundstückseigentümern im Zeitraum vom 3.2 bis 10.2.2011 zugestellt worden.

 

Der Grenzeinweisungstermin habe am 25.2.2011 stattgefunden.

 

Während des Monats Februar 2011 wären 5 Anträge auf Änderung des Umlegungsplanes eingegangen.

Ebenfalls im Monat Februar 2011 seien zwei Widersprüche gegen die Festsetzungen des Umlegungsplanes (im Zusammenhang mit der Zuteilung von Baugrundstücken) eingelegt worden.

Abhilfeverhandlungen mit den Widerspruchsführern und in Bezug auf die Änderungs­anträge seien im Monat April 2011 geführt worden bzw. wären im Monat Mai 2011 vorgesehen.

In der im Monat Mai 2011 angedachten Sitzung des Umlegungsausschusses sei die Beratung und ggf. Beschlussfassung über Änderungen des Umlegungsplanes vorgesehen.

Danach werde die Zustellung der ggf. geänderten Auszüge aus dem Umlegungsplan an die Beteiligten mit einer Rechtsmittelverzichtserklärung erfolgen.

Spätestens mit Ablauf der Rechtsmittelfrist werde die Unanfechtbarkeit festgestellt.

Im Anschluss daran werde die Stadtverwaltung (Kämmerei) eine Aufstellung über die Geldausgleichsbeträge erhalten.
Sodann werde die Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit in den beiden Zweibrücker Tageszeitungen veröffentlicht.
Mit der Berichtigung der öffentlichen Bücher werde das Umlegungsverfahren abge­schlossen.

 

Im Anschluss daran informiert der Vorsitzende, im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes seien im Haushalt 2011 Planungsmittel in Höhe von insgesamt 22.000,00 € für die Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen/Detaillierung der Straßen­planung eingestellt. Mit der Vorplanung der Erschließung des Bebauungsplangebietes sei das Büro Dilger aus Dahn beauftragt worden.

Lt. Auskunft des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken (UBZ) sei der Wasserrechts­antrag für das komplette Baugebiet bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Kaiserslautern (SGD Süd) gestellt worden. Der entsprechende Bescheid stehe derzeit noch aus. Für das Jahr 2011 seien Mittel für Ingenieurleistungen vorhanden, um die Detail­planung nach Bescheidserteilung angehen zu können.

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, er gehe davon aus, dass der Straßenbau während des Jahres 2012 durchgeführt werde.



Mit dem Beginn der Bebauung des Gebietes rechne er spätestens im Jahr 2013.

Ortsbeiratsmitglied Krönig erinnert daran, dass in einer früheren Sitzung des Ortsbeirates der Bau eines Blockheizkraftwerkes angedacht gewesen wäre, falls dieses für das künftige Baugebiet „Auf Äckerchen“ in Frage käme.

Er erachte ein solches Kraftwerk sowohl zur Nahwärme- als auch zur Stromversorgung des Gebietes für sinnvoll.

 

Der Vorsitzende antwortet, diesbezügliche Überlegungen erachte er zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch als verfrüht.

Wenn die Planung zur Versorgung des Gebietes in Angriff genommen werde, könne er sich unter anderem auch den Bau eines Blockheizkraftwerkes – als eine Option – gut vorstellen.

 

Im Zusammenhang mit dem Bau eines Blockheizkraftwerkes weist Ortsbeiratsmitglied H. Wolf auf den hierfür erforderlichen Flächenbedarf hin. Wenn die Bauplätze alle verteilt seien, wäre es nachträglich kaum noch möglich, eine solche Versorgungsform zu realisieren. Deshalb sei diesbezüglich Eile geboten.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, er werde diese Thematik im Rahmen der nächsten Woche stattfindenden Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke ansprechen.

 


 

 

 

 

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