Ortsvorsteher Dettweiler bemerkt, die „Eisvogelproblematik“ bestehe nicht mehr.

Ein Bauabschnitt zum Lückenschluss des Europäischen Mühlenradweges im Bereich Mittelbach (Länge: ca. 220 m) werde von der K 34 (Straße zum Eichenhof) bis zur Hengstbacher Mühle verlaufen.

Ausschließlich der Landesbetrieb Mobilität (LBM) sei im Bereich dieses Bauabschnittes sowohl für die Planung als auch für die Finanzierung samt Bauausführung zuständig.

Am heutigen Tag habe Herr Metzler (LBM) mitgeteilt, dass die erforderliche Mittel­freigabe samt Auftragsvergabe der Bauarbeiten an die Dienstleistungsstelle Ländlicher Raum (DLR) erfolgt sei.

Laut Auskunft von Herrn Metzler werde der Radwegebau in oben genanntem Abschnitt auf jeden Fall noch während des laufenden Jahres zumindest in Angriff genommen – evtl. sogar fertig gestellt.

Der Vorsitzende erklärt, damit würde der Lückenschluss in dem für Fahrradfahrer gefähr­lichen Teilbereich zwischen Altheim und Mittelbach erfolgen.

 

Ortsvorsteher Dettweiler berichtet sodann bezüglich der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zweibrücken liegenden Verlängerung des Radweges innerhalb der Gemarkung Mittelbach.

Die diesbezügliche Vorplanung werde momentan seitens Mitarbeitern des Stadtbauamtes überarbeitet um sodann im Rahmen von Sitzungen des Ortsbeirates Mittelbach sowie des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt zu werden.

Sie sehe vor, dass – von der Hengstbacher Mühle her kommend – eine Querungsmöglich­keit (samt „Insel“) nach Hengstbach geschaffen werde. Außerdem wäre beabsichtigt, den Bereich der Firma Lehner auszusparen – d. h. der Radweg werde nicht durch das Firmen­gelände verlaufen, sondern er werde um ca. 10 Meter verlegt.

 


 

 

 

 

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