Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der GeWoBau GmbH Zweibrücken:

 

 

Die Bilanzsumme beträgt:                                                       EUR  93.579.767,27

 

Der Jahresüberschuss                                                              EUR    1.590.596,23

 

Der Jahresüberschuss aus 2017 in Höhe von EUR 1.590.596,23 wird der Gewinn-

rücklage zugeführt (Beschluss des Aufsichtsrats vom 28.08.2018).

 

      Der Oberbürgermeister (bzw. sein Vertreter) wird beauftragt, in der Gesellschafter-

versammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und der Ergebnis-

verwendung zuzustimmen.

 

 

  1. Entlastung:

 

Der Oberbürgermeister (bzw. sein Vertreter) wird beauftragt, in der Gesellschafter-

versammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen.

 

 

 

     

 

 




Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Schanne-Raab über die Situation des Wohnungsmarktes erläutert Herr Holzmann von der Gewobau, dass im Jahr 2019/2020 altersgerechte Wohnungen für ca. 3 Mio. € errichtet werden. Dies bleibe aber eine Ausnahme. Die Gewobau verfüge über 200 leerstehende Wohnungen im Stadtgebiet, davon allein 100 im Bereich der Canadasiedlung.

 

Ratsmitglied Dirk Schneider regt an, ob es die Möglichkeit gebe in Kooperation beispielsweise mit der Kimmele Stiftung durch Mitarbeiter des CAP-Marktes den Minigolfplatz mit Bootsverleih weiter zu betreiben.

Herr Holzmann erläutert daraufhin, dass man zwischen Minigolfplatz und Bootsverleih trennen müsse, das eine sei Sache der Gewobau und der Bootsverleih sei städtisch. Der Betrieb des Minigolfplatzes würde bis 2019 aufrecht erhalten bleiben, bis der neue Aufsichtsrat eine weitere Entscheidung treffe.

 

Der Stadtrat fasst     e i n s t i m m i g     folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 37 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 20

Gewobau