Ortsvorsteher Körner informiert zunächst hinsichtlich des im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirates am 11.06.2018 angesprochenen, defekten Spielgerätes (Karussell) im Bereich Spielplatz. Diesbezüglich habe er sich mit UBZ in Verbindung gesetzt. Auf Spielplätzen im Bereich der Stadt Zweibrücken seien insgesamt 3 baugleiche Geräte vorhanden, welche alle defekte Lager aufweisen würden. Sofern die erforderlichen Ersatzteile noch zu be­schaffen wären, erfolge eine Reparatur des Spielgerätes (ansonsten Ersatzbeschaffung).

 

Sodann weist der Vorsitzende auf eine während der letzten Monate bestandene Absperrung hinsichtlich eines Spielgerätes (Schaukelpferd) im Bereich Spielplatz hin, welche damit zusammenhänge, dass eine seltene, besonders schützenswerte Wespenart ein Nest an die­sem Gerät gebaut hätte, welches – aus Gründen des Natur-/Artenschutzes – nicht entfernt werden dürfe. Von der Wespenart gehe keine Gefährdung für Besucher des Spielplatzes aus.

Sobald möglich werde das Spielgerät wieder zur Nutzung freigegeben.

 

Im Anschluss daran weist Ortsvorsteher Körner auf eine Anfrage – ebenfalls aus der Sitzung des Ortsbeirates am 11.6.2018 – bezüglich der Durchführung dringend notwen­diger Mäharbeiten im Bereich der Straßenränder hin, wobei er informiert, diese seien zeitnah – d.h. am 12.06. bzw 13.06.2018 – erfolgt. Vor ca. 1 bis 2 Wochen wären im Rahmen einer zweiten Aktion Hecken sowie Randbewuchs entfernt worden.

 

Sodann erkundigt sich der Vorsitzende bezüglich aktueller Anfragen aus der Einwohner­schaft.

 

Herr Jürgen Kroh erklärt, viele Kfz-Führer würden die im Bereich der Mölschbacher Straße bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht einhalten.
In dieser 30 km/h-Zone erachte er deshalb den Einbau von Aufpflasterungen oder Schwellen in die Deckschicht der Fahrbahn als sinnvolle Maßnahme, um hier eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen.

 

Ortsvorsteher Körner sagt zu, er werde sich diesbezüglich mit Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) in Verbindung setzen und sie ggf. zu einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einladen.

 

Eine Einwohnerin spricht die nach wie vor prekäre Parksituation im Bereich der Straßen „Am Sandrech“, „Am Raulstein“ sowie Mölschbacher Straße (in Höhe Sportplatz) bei Fußballspielen an, wobei sie auf eine in diesem Zusammenhang bestehende erhöhte Unfallgefährdung der Anwohner hinweist. Sie frage sich, wie dieser Zustand verbessert werden könnte.

 

Ortsvorsteher Körner bestätigt die geschilderte Verkehrsproblematik, wodurch in Notfällen Einsatz- bzw. Rettungsfahrzeuge o. g. Bereiche nicht oder nur eingeschränkt befahren könnten.

Er habe deshalb bereits die Fußballspieler des TuS Wattweiler gebeten, bei Heimspielen möglichst die Bereiche in Höhe Bolzplatz sowie Schützenhaus zu Parkzwecken zu nutzen.

Darüber hinaus würden Mitarbeiter des Ordnungsamtes künftighin bei Heimspielen bzw. Veranstaltungen Verkehrskontrollen vornehmen.


 

Ein Einwohner spricht die Thematik des Ausbaues der K 1 (Bliestalstraße ab Ortsende bis zur Landesgrenze) an, wobei er den hier befindlichen Brückenbereich als zu schmal erachtet um Begegnungsverkehr gefahrlos zu ermöglichen.

Deshalb sollten an der Brücke entweder Schilder „Engstelle“ oder Vorfahrtschilder aufge­stellt werden.

 

Ortsvorsteher Körner weist darauf hin, bei diesem Straßenabschnitt handele es sich ver­mutlich um keinen Unfallschwerpunkt.

Die angeregte Aufstellung der Schilder wäre seitens der Verwaltung zu prüfen.

 

Eine Einwohnerin erklärt, o. g. Engstelle sollte vermieden werden, indem der Brücken­bereich der K 1 verbreitet werde.

 

Der Vorsitzende wird Herrn Mannschatz (UBZ) auf diese Anregung hinweisen.

 

Ein weiterer Einwohner erkundigt sich nach dem Verbleib einer im Bereich Buchenwald­hof demontierten Ruhebank.

 

Ortsvorsteher Körner erklärt, die Ruhebank sei nicht mehr auffindbar. Mehrere Nachfragen bei verschiedenen Verwaltungsstellen hätten zu keinem Ergebnis geführt. Auch sei unklar, wer diese überhaupt entfernt habe.

 

Hinsichtlich des Wanderweges wäre eine Umbeschilderung erfolgt, worauf er die zu­ständige Mitarbeiterin des Kultur- und Verkehrsamtes hingewiesen habe. Seitens der Verwaltung werde die Wiederherstellung der ursprünglichen Wegeführung angestrebt.

 

Im Anschluss daran informiert der Vorsitzende über die am 6.9.2018 erfolgte Haushalts­besprechung (Haushaltsjahre 2019/2020) der Verwaltungsspitze mit den Ortsvorstehern, wobei u.a. auch die Anregungen des Ortsbeirates Wattweiler thematisiert worden seien.

 

Bestandsausbau der K 1 (Bliestalstraße ab Ortsende bis zur Landesgrenze)

Die hierfür erforderlichen Mittel (einschließlich der beantragten Fördermittel) stünden zur Verfügung. Außerdem sei die Planung dieser Maßnahme soweit fortgeschritten, dass die erforderlichen Arbeiten im kommenden Jahr in Angriff genommen werden könnten.

 

Umbau des Gemeindehauses bezüglich der Toilettenanlage

Die Verwaltung habe diese Maßnahme geprüft, wobei deren Notwendigkeit erkannt worden wäre, da derzeit lediglich eine Unisex-Toilette vorhanden sei.

 

Gewährung einer Zuwendung an die Evangelische Kirchengemeinde zwecks Sanie­rung des Ziffernblattes der Kirchturmuhr

Die Verwaltung (Kämmerei) habe eine Prüfung dieser Anregung zugesagt, wozu zunächst seitens der Evangelischen Kirchengemeinde ein Zuschussantrag mit „belastbaren“ Kosten bei der Verwaltung (Kämmerei) gestellt werden müsse.

 


Umgestaltung Bereich Dorfbrunnen (gegenüber Gemeindehaus)

Zwar sei keine Umgestaltung des o. g. Bereiches vorgesehen, jedoch würden notwendige Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Unterhaltung vorgenommen. In diesem Zusammenhang wären Arbeiten hinsichtlich der hier vorhandenen Gehwegplatten beab­sichtigt, da diese Unregelmäßigkeiten aufweisen würden und deshalb entsprechend ange­passt werden sollten.

Außerdem solle die optische Erscheinung des Platzes etwas verbessert werden.

 

Erhöhung der Mittel zur Durchführung von Mäh- sowie Pflegearbeiten (Reinigung, Aushub etc.) an Entwässerungsgräben

Diese Anregung sei nicht kurzfristig realisierbar, da hierfür die Satzung der Stadt Zwei­brücken über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für die Investitionsaufwen­dungen und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen umfassend überarbeitet werden müsse, wobei das Inkrafttreten der Neufassung ab 1.1.2020 geplant sei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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