Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadt Zweibrücken schließt sich den Forderungen des Bezirksverbandes der Pfalz an und fordert deshalb die Landesregierung Rheinland-Pfalz und insbesondere die Bundesregierung auf:

 

  1. den Kerosinablass nur dann zuzulassen, wenn der verantwortliche Pilot eine entsprechende Notfallerklärung abgibt und ausdrücklich erklärt, dass das Flugzeug ohne diese Maßnahme nicht sicher in der Luft bleiben bzw. nicht sicher landen kann. In diesen Ausnahmefällen ist die bisher gesetzlich vorgeschriebene Mindestablasshöhe von 1.800 Metern für den Kerosinablass deutlich zu erhöhen.

 

  1. die Deutsche Flugsicherung und die entsprechenden militärischen Stellen zu verpflichten, die Öffentlichkeit und die zuständigen Landesbehörden unverzüglich über Kerosinablässe transparent und umfassend zu informieren. Entsprechende Ereignisse müssen zeitnah mit Angaben über Anlass, Umfang und räumliche Ausdehnung auf einer öffentlichen Website dokumentiert werden.

  2. weiterhin wissenschaftlich untersuchen zu lassen, welche möglichen Gesundheits- und Umweltrisiken durch den Ablass von Kerosin bestehen und über die Ergebnisse öffentlich zu informieren.

  3. darauf hinzuwirken, dass schnellstmöglich technische Neuerungen entwickelt und umgesetzt werden, die das Ablassen von Kerosin unnötig machen.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Rauch trägt den Resolutionstext vor und erläutert die Gründe hierfür.

 

Alle Stadtratsfraktionen sind sich über die Notwendigkeit eines Erlasses einig.

 

Der Stadtrat fasst      e i n s t i m m i g      folgenden

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 36 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

10.1.1