Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Aufstellung eines Lärmaktionsplans nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird beschlossen.
  2. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf des Lärmaktionsplanes wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG durchzuführen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Rimbrecht regt an, auf die Optik der Lärmschutzwand zu achten.

 

Ratsmitglied Kaiser möchte wissen ob es möglich sei, Prämien für Hauseigentümer für Lärmschutzfenster auszugeben.

Herr Ehrmann gibt an, dass im Zuge der Lärmschutzmaßnahme einzelne Gebäude dafür schon ausgewählt wurden. Nachteile im Bezug zur Lärmschutzwand habe das nicht.

 

Ratsmitglied Moulin merkt an, hier auch die Vororte nicht außer Acht zu lassen und zusätzliche Tempo-30 Zonen als weitere Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzuführen.

 

Ratsmitglied Dettweiler bittet die Verwaltung zu prüfen, ob man während des Betriebes der Kita Mörsbach ein Klappschild mit Tempo 30 aufstellen könne.

 

Ratsmitglied Dirk Schneider bittet im Rahmen der Verbesserung der Radwegeverbindung um Prüfung, ob man an der Landauer Straße an der Brücke in Höhe der Wassersportfreunde mit dem Fahrrad den Schwarzbach überqueren und auf den Rosenweg abbiegen könne. Zudem regt er an, den Rosenweg zu beleuchten.

 

Der Stadtrat fasst     e i n s t i m m i g     folgenden

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 37 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 32

Amt 60