Ortsvorsteher Dettweiler verweist zunächst auf die unter Tagesordnungspunkt 1 erfolgten Ausführungen bezüglich dieser Thematik.

 

Sodann erklärt der Vorsitzende, die Einzeichnung von Parkbuchten solle über den Bereich Ortseingang (aus Fahrtrichtung Altheim kommend) bis etwa in Höhe der ehemaligen Gaststätte „Zur Saarpfalz“ hinaus ausgedehnt und bis Ortsausgang weitergeführt werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Röller erkundigt sich, wann dies beabsichtigt wäre.

 

Ortsvorsteher Dettweiler antwortet, nach Auskunft von Frau Eitel (Ordnungsamt – Sach­gebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) wäre die Markierungsmaßnahme abgeschlossen. Im weiteren Verlauf der Altheimer Straße wären die ursprünglichen Markierungen noch sichtbar.

 

Ortsbeiratsmitglied Röller erklärt, es wäre eine einheitliche Markierung im gesamten Straßenverlauf erforderlich. Es könne nicht sein, dass in einer Ortshälfte überwiegend auf der Straße – und in der anderen Ortshälfte überwiegend auf dem Bürgersteig geparkt werden dürfe.

 

Der Vorsitzende schließt sich der Auffassung von Ortsbeiratsmitglied Röller an.

Er bemerkt, er sei mit den bislang erfolgten Markierungen von Parkbuchten – vorwiegend im Bereich der Fahrbahn – einverstanden. Dadurch werde eine Art „Verkehrsberuhigung“ herbeigeführt.

 

Ortsbeiratsmitglied Bauer erklärt, sie werde die Thematik der Einzeichnung von Park­buchten in der Mitte Mai stattfindenden Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrssicherheit ansprechen.

 

Insbesondere im Zusammenhang mit dem noch nicht vorhandenen Radweg im Bereich Mittelbach weist Ortsbeiratsmitglied Freimann darauf hin, dass bei Einzeichnung der Parkbuchten bedacht werden müsse, dass Kinder berechtigt wären, den Bürgersteig mittels Fahrrad zu befahren.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, dies werde selbstverständlich berücksichtigt.

Lediglich infolge nicht ordnungsgemäß abgestellter Fahrzeug werde unter Umständen stellenweise der Bürgersteig derart verengt, dass er nicht mehr nutzbar wäre.

 

Im Anschluss daran erklärt Ortsbeiratsmitglied Freimann, es müsse Konsequenzen zur Folge haben, wenn auf dem Bürgersteig unberechtigt, und für Fußgänger, Fahrrad fahrende Kinder etc. behindernd geparkt werde.

In diesem Zusammenhang erachte er Kontrollen seitens Mitarbeiter des Ordnungsamtes für erforderlich.

 

Hieran schließt sich eine längere Aussprache zwischen mehreren Ortsbeiratsmitgliedern und Ortsvorsteher Dettweiler an.

 


 

Ortsvorsteher Dettweiler bemerkt, anlässlich oben genannter Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrssicherheit werde die unter diesem Tagesordnungspunkt sowie unter Tagesord­nungspunkt 1 behandelte Thematik hinsichtlich Parkplatzmarkierungen in der Altheimer Straße von Ortsbeiratsmitglied Bauer bzw. von ihm selbst vorgebracht.

 


 

 

 

 

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