Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage 10/1116/2018.

 

Hierbei handele es sich um einen Antrag der SPD-Fraktion bezüglich der Verkehrssituation in der Fußgängerzone. Hierzu wurde die Verwaltung gebeten Informationen zum Sachverhalt zu liefern.

 

Der Vorsitzende bittet Herrn Stefaniak (Amtsleiter Ordnungsamt) um weitere Ausführungen.

 

Herr Stefaniak erläutert anhand einer Powerpointpräsentation den derzeitigen „IST“-Zustand der Fußgängerzone und möglicher (baulicher) Absperreinrichtungen bei Veranstaltungen.

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)

 

Herr Stefaniak informiert, dass, unter rechtlicher Betrachtung kein Fahrzeug, mit Ausnahme des Lieferverkehrs, die Fußgängerzone befahren dürfe. Eine weitere Ausnahmeregelung sei bei Handwerksbetrieben die so genannten „Handwerkerparkausweise“. Diese bedürfen jedoch der Einzelgenehmigung und würden bei Arbeiten an Häusern oder Einrichtungen erteilt. Eine gewisse Problematik sehe man im Bereich der Rosengartenstraße. Vermutlich aufgrund des Standortes der Postfiliale und dem daraus resultierenden Anlieferverkehrs hätte man hier die meisten Einfahrten in die Fußgängerzone registriert. Die Fahrzeugführer würden im Bereich des Hallplatzes dort hineinfahren und wenden. Hinsichtlich der gesamten Verkehrssituation im Bereich der Fußgängerzone habe das Ordnungsamt, in Zusammenarbeit mit dem Bauamt, Überlegungen zur Entschärfung der Situation angestellt. Durch alleinige Kontrollen durch die Ordnungsbehörde sei eine entsprechende Entschärfung nicht herbeizuführen. Eine „Bestreifung“ der Fußgängerzone durch das Ordnungsamt (Hilfspolizei) werde regelmäßig durchgeführt. Auch werden entsprechende gebührenpflichte Verwarnungen ausgesprochen. Allerdings sei die „Kontrolldichte“ aufgrund der derzeitigen Personalstärke sehr gering. Insgesamt habe die Fußgängerzone 8 Zufahrtsmöglichkeiten. Die Verkehrssituation müsse im Gesamtkontext, auch unter der Berücksichtigung von Veranstaltungen (verkaufsoffene Sonntage u.a.), betrachtet werden. Hierzu müsse ein Konzept entwickelt werden um den Gesamtbereich zu „sichern“. Man habe jedoch auch im rückwärtigen Bereich der Fußgängerzone Erschließungsstraßen über die es möglich sei, eine Vielzahl der Geschäfte anzuliefern. Man ersuche die Geschäftsführer, darauf hinzuwirken, dass Anlieferungen hauptsächlich über die rückwärtige Erschließung zu erfolgen habe. Bei der Veranstaltung „Deutsche Präventionstag“ beim Polizeipräsidium Kaiserslautern habe man u.a. das Thema „Sicherung des öffentlichen Raumes“ behandelt. In dieser Veranstaltung habe man zahlreiche Anregungen mitnehmen können die durchaus für die Stadt Zweibrücken umsetzbar seien. Im Anschluss zeigt der Herr Stefaniak verschiedene Modelle von versenkbaren Absperrpollern und erläutert die Sicherheitsabsperrung der Festbereiche und die daraus resultierenden Kosten. Er ist der Meinung, dass bei einer entsprechenden Planung die Kosten für künftige verschiedene Absperreinrichtungen amortisiert werden können. Eine weitere Frage sei die technische Umsetzung. Hierzu müsse die Untergrundbeschaffenheit (unterirdische Leitungsverläufe u.a.) mit betrachtet werden. Nach Berücksichtigung aller Aspekte kann eine entsprechende Ausführungsplanung mit Kostenschätzung vorgelegt werden.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die vorgestellte Präsentation und bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Gries bedankt sich ebenfalls für die vorgestellten Präsentation der Sicherheitsabsperrungen bei Festveranstaltungen und die Darstellung der Verkehrssituation der Fußgängerzone im Tagesbetrieb. Er ist der Meinung, dass, bevor man eine Gesamtkonzeption erarbeite, man hier zwei getrennte Konzeptionen ausarbeiten und vorstellen könne. Er schlägt zudem vor, dass man sich zuerst einer Konzeption „Tagesbetrieb Fußgängerzone“ zuwende. In diesem Zusammenhang würde er es begrüßen, wenn man erfrage welche Rettungszufahrten die Rettungsdienste auf jeden Fall bräuchten und welche nicht. Diesbezüglich könne die Stadt Kosten für Absperrpoller einzusparen. Der Innenstadtkern in der Fußgängerzone solle jedoch mit Pollern abgesichert werden. Die Präsentation sei eine gute Einstiegsgrundlage für weiterführende und auszuarbeitende Sicherheitskonzeptionen, um diese in den städtischen Haushalt entsprechend einzustellen zu können.

 

Der Vorsitzende ist der Meinung, man solle den Fokus auch auf die Machbarkeit der einzelnen Maßnahmen legen. Dazu gehören u.a. auch eventuelle Untergrunduntersuchungen der potentiellen Standorte von versenkbaren Pollern. Für ihn sei es momentan ein Einstieg in ein sinnvolles Verfahren. Es gehe auch darum, um die jährlich steigenden Sicherheitskosten zu minimieren und entsprechend zu begegnen.

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann berichtet, er habe den SPD-Antrag ursprünglich so aufgefasst, dass es sich primär um den Verkehr in der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten handeln würde.  Die zweite Ebene „Großveranstaltungen Innenstadt“ könne man durchaus davon trennen. Die bisherige Verfahrensweise mit der Aufstellung von Betonsperren (u.a.) sei zwar keine elegante Lösung und manches sei auch durchaus verbesserungswürdig, aber man könne das bisherige Konzept für einen gewissen Zeitraum weiterführen. Die Absperrung der Fußgängerzone habe jedoch eine gewisse Priorität. Dies sei nicht nur ärgerlich sondern auch gefährlich. Wenn die Absperrung mit einfachen Pollern verwirklicht werden könne, kann man dies auch vertreten. Er schließe sich der Meinung von Ausschussmitglied Gries hinsichtlich der nachgeordneten Priorität für die Konzeption bei Großveranstaltungen an. Die Kosten für die Unterhaltung der absenkbaren Pollern seien ebenfalls mit zu berücksichtigen.

 

Ausschussmitglied Dettweiler bedankt sich für die ausgearbeitete Präsentation. Dies sei auch die Basis für weitere Entscheidungsfindungen. Für ihn sei es wichtig, dass man die Fußgängerzone von unrechtmäßigem Verkehr befreie. Für Ihn bedeute diese jedoch nicht, dass im Bereich der Fußgängerzone hydraulikversenkbare Poller eingebaut werden. Auch die aufgeführten potentiellen Kosten seien, nach seiner Meinung, zu niedrig kalkuliert. Er plädiert für absperrbare Hülsen, wo auch der Rettungsdienst der Feuerwehr einen direkten Zugriff habe. Man solle eine bezahlbare und vernünftige Lösung anstreben.

 

Der Vorsitzende informiert, dass eine kostenintensive Lösung optional zur Entscheidungsfindung an die Entscheidungsträger alternativ zur Verfügung gestellt wurde. Der politische Wille, wie immer er auch letztendlich beschlossen werden würde, werde auch dementsprechend umgesetzt.

 

Ausschussmitglied Cleemann berichtet, sie sei etwas überrascht über die ausgearbeiteten Unterlagen der Verwaltung für den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion. Der Antrag beinhalte, nach ihrer Meinung, primär die Frage, was getan werden könne, um rechtswidrigen Kraftfahrzeugverkehr aus der Fußgängerzone fernzuhalten. Hierzu möchte sie wissen, ob eine aussagekräftige Auszählung, hinsichtlich des Verkehrs in der Fußgängerzone, vorliege. Sie regt zudem an, dass solche Ordnungswidrigkeiten vom Ordnungsamt rigoros geahndet werden sollen und falls keine Zählung diesbezüglich vorliege, dass diese von der Verwaltung durchgeführt werden solle.

 

Ausschussmitglied Gries merkt an, das die Grundidee des SPD-Antrages so gewesen sei, dass man den viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Anwohnern in der Fußgängerzone über die exorbitante hohe Nutzung durch Kraftfahrzeuge Rechnung tragen möchte. Die durch die Verwaltung zusätzlich erarbeitete Anregung, bezüglich Sicherheitsabsperrungen der Festbereiche, sei eine tolle Sache. Er sei aber nicht der Meinung, dass hohe Investitionen diesbezüglich getätigt werden müssten. Dies sei u.a. auch der Grund der Anregung, dass die Verwaltung zusammen mit den zuständigen Rettungskräften prüfe möge, an welchen Stellen es sinnvoll erscheine, herausnehmbare oder versenkbare Poller zu installieren. Auch bestehen Zufahrten (in den zulaufenden Seitenstraßen) zu der Fußgängerzone, bei denen er sich frage, ob diese nicht ebenso durch „einfache“ Maßnahmen, wie auch Ausschussmitglied Dettweiler bemerkte, eingeschränkt werden könne. Sicherlich müsse auch über die Möglichkeit einer erhöhten „Bestreifung“ der Fußgängerzone durch das Ordnungsamt nachgedacht werden; auch unter dem weiteren Gesichtspunkts der unrechtmäßigen Befahrung der Fahrradfahrer. Dies liege jedoch in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes. Er fände es gut, dass man derzeit in die Diskussion einsteige.

 

Ausschussmitglied Cleemann erwidert, sie habe diesbezüglich auch keine Einwände. Sie wolle nur für Ihre Fraktion die Bitte vorbringen, dass man die ordnungsrechtlichen Verstöße mit belegbaren Zählungen unterlege. Sie bittet auch um Informationen ob diesbezüglich schriftliche Beschwerden vorliegen.     

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass jeder der durch die Fußgängerzone laufe feststellen könne, dass ein erhöhtes Kraftfahrzeugaufkommen herrsche. Wie hoch diese Frequenz letztendlich im Einzelfall sei, könne man zurzeit nicht sagen. Dazu müsse man an neuralgischen Punkten Zählungen durchführen lassen. Dies würde ebenfalls wiederum Kosten verursachen. Man habe nun in der Diskussion festgestellt, dass es sinnvoll sei, den vorliegenden Sachverhalt zu teilen. Zum einen den Fahrzeugverkehr in der Fußgängerzone und zum anderen die Sicherheitsaspekte an Festtagen. Das bisherige Prozedere hinsichtlich der Sicherheitsabsperrungen bei den Festbereichen könne zurzeit beibehalten werden. Es ginge momentan darum die Befahrung des Wendeverkehrs im Bereich Hallplatzes sowie die Befahrung des Alexanderplatzes u.a. zu unterbinden. Ob hier mehr oder weniger Fahrzeuge dies verschulden würden, sei nicht ausschlaggebend.

 

Ausschussmitglied Cleemann stellt die Frage auf: „müssen dafür Poller eingebaut werden?“. Wenn die Verwaltung davon Kenntnis hätte, so die Auffassung von Ausschussmitglied Cleemann, sollen Ordnungsgelder durch die Ordnungsbehörde ausgestellt werden.

 

Der Vorsitzende weist auf die Personalstärke der zuständigen Ordnungsbehörde hin.

 

Ausschussmitglied Eckerlein schlägt vor, dass Schulklassen eventuell die entsprechenden Zählungen durchführen könnten. Es sollen diesbezüglich entsprechende Fakten mit einbezogen werden.

 

Der Vorsitzende ist der Meinung, dass momentan eine konträre Aussprache geführt werde. Die Verwaltung habe einen entsprechenden Auftrag bekommen und das Ergebnis sei nun vorgestellt worden. Der Bau- und Umweltausschuss habe die Aufgabe sich über das weitere Vorgehen zu beraten und zu beschließen. Er schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Man solle in der Sache zugewandt diskutieren.

 

Ausschussmitglied Schneider ist der Meinung, dass die vorgelegten Überlegungen durch die Verwaltung sinnvoll seien. Man hätte in Zweibrücken einen Radverkehranteil von maximal 6% im Bezug auf die Verkehrsträger. Man habe zudem den Radverkehr in der Fußgängerzone ausgeschlossen. Er wirft die Frage auf, ob man den Radverkehr abends bzw. nach den Öffnungszeiten der Geschäfte in der Fußgängerzone nicht genehmigen könne. Nach seiner Auffassung müsse ein Verkehrskonzept hierzu erarbeitet werden. Er könne auch nicht die Argumentation der CDU nachvollziehen bezüglich der Anzahl der Anzeigen. Er betont, dass es für ihn sei wichtig, ein intelligentes Gesamtverkehrskonzept mit Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch die Fahrradfahrer, zu erarbeiten. Danach könne man in die Diskussion einsteigen. Man habe momentan lediglich den Sicherheitsaspekt und illegalen Verkehr im Blick. Auch stelle sich die Frage, ob es hinsichtlich der Sicherheitsabsperrung finanzielle Hilfe des Bundes gebe.

 

Ausschussmitglied Schönborn erläutert, dass seine Intention hinsichtlich des SPD-Fraktions-Antrages gewesen sei, den illegalen Fahrrad- und Fahrzeugverkehr aus der Fußgängerzone herauszuhalten. Auch verstehe er nicht, dass, auch aufgrund der in der Vergangenheit aufgestockten Personalstärke im Bereich des Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes, die notwendigen Kontrollen im Bereich der Fußgängerzone nicht entsprechend durchgeführt werden können. Zum angedachten Konzept selbst bringt er vor, dass es vermutlich ein Mix geben werde zwischen: wo kann Sicherheit mit wenig finanziellem Aufwand geschaffen werden? Zum einen bei den Festplatzbereichen und zum anderen beim Tagesbetrieb. Dies sei die eigentliche Diskussionsgrundlage.   

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann findet, dass das Thema „Sicherheit“ nicht das einzige Kriterium sei. Es gehe auch darum die Attraktivität der Fußgängerzone als Aufenthaltsort zu erhalten. Dies sei nach seiner Meinung ein ganz wichtiger Punkt. Deshalb gebe es auch zwei Bereiche: zum einen die Sicherheit und zum anderen die Aufenthaltsqualität der Fußgängerzone.

 

Ausschussmitglied Helbing findet, dass zwei Punkte in der jetzigen Aussprache besonders herausstechen würden. Dies seien die Fragen „Sicherheit“ und „Ordnungswidrigkeiten“. Hinsichtlich der Frage „Sicherheit“ sehe er die Notwendigkeit, dass hier ein vernünftiges Konzept erstellt werde. Hinsichtlich der Frage „Ordnungswidrigkeiten“ schlägt er vor, dass Kontrollen zu einer bestimmten Tageszeit intensiviert werden. 

 

Nach weiteren konstruktiven Redebeiträgen schlägt der Vorsitzende vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und in eine spätere Aussprache einzusteigen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss ist mit der Vorgehensweise einverstanden.

 

 

 

 

 

 

 


 

Verteiler:

1 x Amt 60/61

1 x Amt 32