Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 76 „KiTa Gabelsbergerstraße“  im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan ZW 76 „KiTa Gabelsbergerstraße“ durchzuführen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1231/2018.

 

Er informiert, dass zwischen der Festhalle und dem Landgestüt, südlich der Gabelsbergerstraße auf einer Teilfläche eine neue städtische Kindertagesstätte geplant sei. Zurzeit liefen die Kaufverhandlungen zwischen der Stadt und der Stiftung Landgestüt. Positive Signale habe man bereits aus dem Mainzer Wirtschaftsministerium erhalten. Eine endgültige Entscheidung sei jedoch noch nicht getroffen worden. Das Bebauungsplanverfahren soll aber, auch in Erwartung eines positiven Bescheides, zügig umgesetzt werden, um auch Fördermittel aus dem K 3.0 Programm (= Kommunales Investitionsprogramm 3.0 Rheinland-Pfalz) abrufen zu können.

 

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Dettweiler möchte im Namen der Fraktion FWG (Freie Wählergruppe Zweibrücken e.V.) sein Veto einlegen.  Man sei gegen die Bebauung des dortigen Bereichs, weil der Standort, nach Ihrer Meinung, nicht optimal sei. Aus ihrer Sicht, sei es nicht dringend notwendig, dort die Kindertagesstätte zu errichten. Wobei er sich nicht gegen einen Bau einer Kindertagesstätte ausspreche. Er sehe u.a. Probleme in der „Zuwegung“, mit der Nachbarschaft und der Lärmbelastung. Nach seiner Meinung, sei auch die Umsetzung der Maßnahme in der Dr. – Ehrensberger-Straße möglich. Er werde somit dagegen stimmen.

 

Ausschussmitglied Helbing findet die Breite der geplanten Kindertagesstätte überdimensioniert. Er schlägt eine geringere Breite vor. 

 

Herr Michels (Amtsleiter Bauamt) antwortet, dass die in Anspruch genommene Grundstückstiefe

stehe im Zusammenhang mit der Bautiefe des Baukörpers. Es sei derzeit so konzipiert, dass man auch eine entsprechende Außenspielfläche von 17 m Breite erhält. Diese Außenspielfläche sei mit dem Jugendamt abgesprochen um ein vernünftiges Spielen zu ermöglichen. Der Platzbedarf sei mit allen Beteiligten abgestimmt.

 

Auf Nachfrage informiert der Vorsitzende dass die Varianten Erbpacht und Verkauf noch im Raum stünden. Dies sei noch nicht abschließend geklärt.

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann bringt vor, dass man sich auf den Standort am Gestüt bereits geeinigt habe. Es hätten diesbezüglich, nach einer Meinung, bereits mehrere Gespräche wie im Ältestenrat und anderen Gremien stattgefunden. Er halte nach wie vor den Standort für sehr gut geeignet.

 

Ausschussmitglied Schneider schlägt vor, dass man bei den durch die Verwaltung vorgelegten Planentwürfe bleiben möge.

 

Ausschussmitglied Cleemann schließt sich der Auffassung von Ausschussmitglied Dr. Pohlmann an. Sie ist der Meinung, dass die Stadt schnellstmöglich neue Kindertagesstätten-Plätze ermöglichen solle.

 

Nach weiteren Redebeiträgen über die mögliche Eigentumsverhältnisse erläutert der Vorsitzende, dass es zunächst einmal um die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB und um die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und um die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gehe.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt  m e h r h e i t l i c h  folgenden  

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

1

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 13 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

 

1 x Amt 60/61