Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.                  Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 76 „KiTa Gabelsbergerstraße“  im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan ZW 76 „KiTa Gabelsbergerstraße“ durchzuführen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und gibt einen kurzen Überblick über den aktuellen Sachstand. Auf Rückfrage erklärt er, dass die Planungen eine vier-gruppige KiTa mit einer möglichen Erweiterung auf eine fünfte Gruppe beinhalten. Zudem handle es sich um eine einmalige Chance KiTa-Kinder direkt in den Kontakt mit Pferden zu bringen.

 

Die FWG-Fraktion spricht sich gegen den geplanten Standort mit einem Gebäude auf Stelzen aus.

 

Die FDP-Fraktion, die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Grüne sowie Ratsmitglied Nunold von der Fraktion Die Linke sprechen dafür aus, die lange geführten Diskussionen zu diesem Projekt ruhen zu lassen und befürworten die Planung. Die Stelzen empfinde man als nicht störend.

 

Der Stadtrat  fasst    m e h r h e i t l i c h   folgenden 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

3

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 32 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60