Sitzung: 07.11.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
1. Die
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit werden gem. § 3 Abs. 2
BauGB, wie unter II aufgeführt, behandelt.
2. Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden
gem. § 4 Abs. 2 BauGB, wie in dieser Vorlage unter III aufgeführt, behandelt.
3. Der Stadtrat
billigt den Bebauungsplan ZW 105
„Schützenstraße“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen
und der Begründung in der dieser Vorlage beigefügten Fassung und beschließt sie
gem. § 10 BauGB als Satzung.
Ratsmitglied Schönborn begibt sich aufgrund von Sonderinteresse gem. § 22 GemO in den Zuschauerbereich.
Der Vorsitzende bittet den Beigeordneten Pirmann um Verlesung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat m e h r h e i t l i c h folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
26 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
1 |
An der Abstimmung nahmen 29 Mitglieder teil.
Ratsmitglied Schönborn befindet sich aufgrund von Sonderinteresse im Zuschauerraum. Ratsmitglied Vogelgesang befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.
Verteiler:
Amt 60