Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.      Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB, wie unter II aufgeführt, behandelt.

2.      Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB, wie in dieser Vorlage unter III aufgeführt, behandelt.

3.      Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan ZW 105 „Schützenstraße“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung in der dieser Vorlage beigefügten Fassung und beschließt sie gem. § 10 BauGB als Satzung.

 


Ratsmitglied Schönborn begibt sich aufgrund von Sonderinteresse gem. § 22 GemO in den Zuschauerbereich.

 

Der Vorsitzende bittet den Beigeordneten Pirmann um Verlesung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat   m e h r h e i t l i c h    folgenden

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

26

Nein:

3

Enthaltung:

1

 

An der Abstimmung nahmen 29 Mitglieder teil.

 

Ratsmitglied Schönborn befindet sich aufgrund von Sonderinteresse im Zuschauerraum. Ratsmitglied Vogelgesang befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

 

Verteiler:

Amt 60