Beschluss: einstimmig beschlossen

  Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich des noch ausstehenden Votums der ADD im Rahmen des noch laufenden Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO

·       Die Stadt Zweibrücken beteiligt sich an der neu zu gründenden kommunalen Holz- vermarktungsgesellschaft Pfalz GmbH mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von

3.000,00 Euro.

 

·       Die Stadt Zweibrücken überträgt dieser Gesellschaft ab 2019 die Vermarktung des in ihrem Forstbetrieb anfallenden Rundholzes mit Ausnahme des Brennholzes an private Endkunden.

·       Dem vorgelegten Gesellschaftervertrag wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen. Sofern sich aus dem Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten Notar ein Änderungsbedarf am Gesellschaftsvertrag ergeben sollte, der geringfügiger Natur ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftervertrages ändert, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen und den demnach geänderten Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Herr Michels informiert, dass die im Beschlussvorschlag genannte Analyse bereits vollständig vorliege, mit der ADD abgestimmt, jedoch von dieser noch nicht genehmigt sei. Die Möglichkeit diesbezüglich einen Vorratsbeschluss zu fassen, sei ebenfalls mit der ADD besprochen.

Sollte es Änderungen geben, werde man den Stadtrat hierüber informieren.

 

Der Stadtrat fasst    e i n s t i m m i g    folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 28 Mitglieder teil.

Ratsmitglied Taze befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

Verteiler:

Amt 60

Amt 20

Amt 30