Ortsvorsteherin Murer informiert, im laufenden Haushaltsjahr seien derzeit noch Restmittel in Höhe von 1.489,31 € verfügbar, wovon die im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsbeirates beschlossene Zuwendung an den Sportverein SV 21 Mörsbach e.V. in Höhe von 400,00 € (für die Erneuerung des Daches der Turnhalle) noch in Abzug zu bringen wäre. Die Über­weisung wäre noch nicht erfolgt, da die Baumaßnahme bislang noch nicht in Angriff genom­men worden wäre.

Ortsbeiratsmitglied Blinn bemerkt, der entsprechende Zuschussantrag sei bereits am 30.09.2018 beim Sportbund eingereicht worden, wobei die Bewilligung (Voraussetzung für den Baubeginn) derzeit noch ausstehe.

 

Herr Stopp (Haupt- und Personalamt) erklärt, zumindest liege eine entsprechende Be­schlussfassung seitens des Ortsbeirates bereits vor. Es sei davon auszugehen, dass das Vorhaben seitens des Sportbundes befürwortet werde. Deshalb werde dem Verein o.g. zweckgebundener Zuwendungsbetrag in Höhe von 400,00 € (über die Mittel des Vorort­budgets 2018) zeitnah überwiesen.

 

Sodann weist die Vorsitzende darauf hin, darüber hinaus seien Mittel in Höhe von ca. 300,00 € zum Erwerb der angedachten Ruhebank erforderlich.

Außerdem würden noch Kosten im Zusammenhang mit der Wartung der Mörsbacher „Homepage“ in Höhe von 300,00 € anfallen.

Nach Abzug o.g. Ausgaben wären noch Restmittel in Höhe von 489,31 € verfügbar, wovon ggf. die Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Mörsbacher Advents­umtrunks (Genehmigungsgebühr etc.) finanziert werden könnten (maximal ca. 250,00 € erforderlich).

 

Der Ortsbeirat erklärt sich mit letztgenannter Anregung   e i n s t i m m i g   einverstanden.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, kürzeren Aussprache kommt man überein, dass die verbleibenden Restmittel in Höhe von ca. 240,00 € als Zuwendung  zum Erwerb eines größeren Zeltes (für das Mörsbacher Dorffest) verwendet werden sollen (Zuwen­dungsempfänger: Förderverein Feuerwehr Mörsbach, welcher das Zelt beschaffen wird).

 

Auch mit dieser Mittelverwendung erklärt sich der Ortsbeirat   e i n s t i m m i g   einver­standen.

 

Im Anschluss daran weist Ortsbeiratsmitglied Stephan darauf hin, im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 29.05.2018 sei berichtet worden, dass im laufenden Haus­haltsjahr noch Restmittel in Höhe von 1.377,31 € zur Verfügung stünden. Obwohl hiervon zwischenzeitlich Ausgaben geleistet worden wären, sei der heute zu Beginn dieser Tages­ordnungspunktes genannte Betrag (Restmittel 2018: 1.489,31 €) höher als der damals genannte Betrag, was nicht nachvollziehbar wäre.


 

Herr Stopp (Haupt- und Personalamt) erklärt, zur Sitzung des Ortsbeirates am 29.05.2018 wäre seitens der Verwaltung ein falscher Betrag ermittelt worden, da Ausgaben, welche zwar im Jahr 2018 verausgabt – jedoch noch auf das Haushaltsjahr 2017 gebucht worden seien, versehentlich als Belastungen des Vorortbudgets 2018 erachtet worden wären.

 

Sodann berichtet Ortsbeiratsmitglied Stephan, seines Erachtens stamme der Höchstbetrag für konsumtive Ausgaben in Höhe von bislang 410,00 € (netto) aus dem Steuerecht (für sog. „geringwertige Wirtschaftsgüter“).

Seines Wissens sei dieser Betrag mittlerweile auf ca. 800,00 € erhöht worden, weshalb diesbezügliche Richtlinien der Stadt Zweibrücken entsprechend angepasst werden müssten.

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 20 – 1 x