Sitzung: 19.11.2018 Ortsbeirat Mörsbach
Ortsvorsteherin
Murer informiert, im laufenden Haushaltsjahr seien derzeit noch Restmittel
in Höhe von 1.489,31 € verfügbar, wovon die im Rahmen der letzten Sitzung
des Ortsbeirates beschlossene Zuwendung an den Sportverein SV 21 Mörsbach e.V.
in Höhe von 400,00 € (für die Erneuerung des Daches der Turnhalle) noch in
Abzug zu bringen wäre. Die Überweisung wäre noch nicht erfolgt, da die
Baumaßnahme bislang noch nicht in Angriff genommen worden wäre.
Ortsbeiratsmitglied
Blinn bemerkt, der entsprechende Zuschussantrag sei bereits am 30.09.2018 beim
Sportbund eingereicht worden, wobei die Bewilligung (Voraussetzung für den
Baubeginn) derzeit noch ausstehe.
Herr Stopp (Haupt-
und Personalamt) erklärt, zumindest liege eine entsprechende Beschlussfassung
seitens des Ortsbeirates bereits vor. Es sei davon auszugehen, dass das
Vorhaben seitens des Sportbundes befürwortet werde. Deshalb werde dem Verein
o.g. zweckgebundener Zuwendungsbetrag in Höhe von 400,00 € (über die Mittel des
Vorortbudgets 2018) zeitnah überwiesen.
Sodann
weist die Vorsitzende darauf hin, darüber hinaus seien Mittel in Höhe von
ca. 300,00 € zum Erwerb der angedachten Ruhebank erforderlich.
Außerdem würden noch Kosten im Zusammenhang
mit der Wartung der Mörsbacher „Homepage“ in Höhe von 300,00 € anfallen.
Nach Abzug o.g. Ausgaben wären noch
Restmittel in Höhe von 489,31 € verfügbar, wovon ggf. die Kosten im
Zusammenhang mit der Durchführung des Mörsbacher Adventsumtrunks
(Genehmigungsgebühr etc.) finanziert werden könnten (maximal ca. 250,00 €
erforderlich).
Der Ortsbeirat erklärt sich mit
letztgenannter Anregung e i n s t i m m
i g einverstanden.
Im Rahmen einer sich
hieran anschließenden, kürzeren Aussprache kommt man überein, dass die
verbleibenden Restmittel in Höhe von ca. 240,00 € als Zuwendung zum Erwerb eines größeren Zeltes (für das
Mörsbacher Dorffest) verwendet werden sollen (Zuwendungsempfänger: Förderverein
Feuerwehr Mörsbach, welcher das Zelt beschaffen wird).
Auch mit dieser
Mittelverwendung erklärt sich der Ortsbeirat
e i n s t i m m i g einverstanden.
Im Anschluss daran
weist Ortsbeiratsmitglied Stephan darauf hin, im Rahmen der letzten Sitzung des
Ortsbeirates am 29.05.2018 sei berichtet worden, dass im laufenden Haushaltsjahr
noch Restmittel in Höhe von 1.377,31 € zur Verfügung stünden. Obwohl hiervon
zwischenzeitlich Ausgaben geleistet worden wären, sei der heute zu Beginn
dieser Tagesordnungspunktes genannte Betrag (Restmittel 2018: 1.489,31 €)
höher als der damals genannte Betrag, was nicht nachvollziehbar wäre.
Herr Stopp (Haupt- und Personalamt) erklärt, zur Sitzung des Ortsbeirates am 29.05.2018 wäre seitens der Verwaltung ein falscher Betrag ermittelt worden, da Ausgaben, welche zwar im Jahr 2018 verausgabt – jedoch noch auf das Haushaltsjahr 2017 gebucht worden seien, versehentlich als Belastungen des Vorortbudgets 2018 erachtet worden wären.
Sodann berichtet Ortsbeiratsmitglied Stephan, seines Erachtens stamme der Höchstbetrag für konsumtive Ausgaben in Höhe von bislang 410,00 € (netto) aus dem Steuerecht (für sog. „geringwertige Wirtschaftsgüter“).
Seines Wissens sei dieser Betrag mittlerweile auf ca. 800,00 € erhöht worden, weshalb diesbezügliche Richtlinien der Stadt Zweibrücken entsprechend angepasst werden müssten.
Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an.
Verteiler:
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