Ortsvorsteher Dettweiler berichtet, am 06.09.2018 habe die Haushaltsbesprechung (Haus­haltsjahre 2019/2020) der Verwaltungsspitze mit den Ortsvorstehern stattgefunden, wobei u.a. auch die Anregungen des Ortsbeirates Mittelbach/Hengstbach zu o.g. Doppelhaushalt besprochen worden seien.

Sodann informiert er über die diesbezüglichen Besprechungsergebnisse.

 

Erhöhung der Mittel zur Pflege der Feldwirtschaftswege und Entwässerungsgräben

Insbesondere im Zusammenhang mit der Generierung höherer Beiträge werde die Satzung der Stadt Zweibrücken über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für die Investi­tionsaufwendungen und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen umfassend über­arbeitet, wobei das Inkrafttreten der Neufassung ab 01.01.2020 geplant sei.

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an, wobei Ortsbeiratsmitglied Krönig den Teilbereich der Breitensteinstraße ab Ortsende Hengstbach bis in Höhe der Grundschule anspricht. Der hier verlaufende Entwässerungsgraben sei mit Unkraut zugewachsen, wes­halb die Ableitung der Oberflächenwässer nicht mehr gewährleistet sei.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Beckmann weist darauf hin, auch im Bereich des Neubaugebietes „Auf Äckerchen“ würden offensichtlich keinerlei Arbeiten zur Unterhaltung der hier befindlichen Entwässerungsgräben erfolgen.

 

Ausstattung der beiden Treppen im vorderen Bereich des Friedhofs Hengstbach mit Handläufen

Mit dem Vorstand des UBZ, Herrn Boßlet, habe er vereinbart, dass o.g. Treppen mit Hand­läufen versehen werden.

 

Generalsanierung des Glockenturms im Bereich des Friedhofs Hengstbach

Die erforderlichen Arbeiten sollten möglichst in Eigenleistung durchgeführt werden, wobei ggf. die Mittel des Vorortbudgets für den Erwerb erforderlicher Materialien in Anspruch genommen werden könnten.

Hiermit werde sich der Ortsbeirat im kommenden Jahr befassen.

 

Neubau der Straße „Am Bornrech“ im Teilbereich vom Wasserreservoire zum Neu­baugebiet „Auf Äckerchen“

-      Umwidmung als Gemeindestraße

 

Vor wenigen Tagen habe ihm die Verwaltung zugesichert, dass in der Haushaltsplanung ein Ansatz vorgesehen werde, um dieses Projekt in Angriff nehmen zu können.

Es wäre weder der Bau einer kostenintensiven Straße in einer Größenordnung von ca. 500.000,00 € - 600.000,00 € noch eine Beleuchtung notwendig.

Diese Thematik werde u.a. auch im Rahmen künftiger Sitzungen des Stadtrates aufge­griffen.

 

Der Vorsitzende bemerkt, sein Vorschlag einer beidseitigen Bebauung des o.g. Teilbe­reiches – zwecks Umlegung der Straßenbaukosten etc. auf die Anlieger – sei nicht reali­sierbar, da sich die Obere Landesplanungsbehörde gegen die Aufstellung eines entspre­chenden Bebauungsplanes ausgesprochen habe.

Er sei nach wie vor der Auffassung, dass eine adäquate Zuwegung (ab Mertelstraße) zum Baugebiet „Auf Äckerchen“ unbedingt notwendig ist.

 

Rückbau des Anwesens Hengstbacher Straße 100 samt gegenüber befindlicher Scheune

Der Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks sei am Erwerb des Anwesens Hengst­bacher Straße 100 interessiert.

Auch hinsichtlich der gegenüber befindlichen Scheune bestehe – seitens einer weiteren Person – die Bereitschaft zum Erwerb (im Zusammenhang mit einem beabsichtigten Bauvorhaben).

 

In beiden Grundstücksangelegenheiten habe er bereits die entsprechenden Kontakte – u.a. zur Verwaltung (Stadtbauamt) – hergestellt.

 

Hinsichtlich beider Anwesen weist Ortsbeiratsmitglied H. Wolf auf die Problematik herunter fallender Ziegel hin. Außerdem finde hier keinerlei Winterdienst statt.

 

Neugestaltung des Dorfplatzes Hengstbach (Bereich Dorfbrunnen)

Dieses Projekt stehe im Kontext zu vorstehend genannten Grundstücksangelegenheiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 20 – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60.3 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/65 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x