Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Die Aufstellung des Bebauungsplanes BH 36 „Südwestlich der Wolfslochstraße“  im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.

2.                  Der Aufstellungsbeschluss vom 19. November 2003 für einen Teilbereich des Bebauungsplans BH 22/1 „Industriegebiet West-Teiländerung 1“ wird aufgehoben.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1286/2018.

 

Er weist daraufhin, dass es sich hierbei um Grundstücke der GeWoBau in der Wolfslochstraße handeln würde. Nach einigen vergeblichen Vermarktungsversuchen könnte durch Vermittlung der städtischen Wirtschaftsförderung ein Kaufinteressent gefunden werden. Dieser würde beabsichtigen diese Grundstücke zu erwerben und dann darauf Lagerhallen bzw. Mietboxen zu errichten. Die Grundstücke um die es sich handelt, seien Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes BH 22 „Industriegebiet West“. Anstatt eines allgemeinen Wohngebietes soll mit dem zu fassenden  Aufstellungsbeschluss ein eingeschränktes Gewerbegebiet verwirklicht werden. 

 

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Schneider informiert, dass er sich, gemäß des rechtskräftigen Bebauungsplanes BH 22 „Industriegebiet West“, um ein allgemeines Wohngebiet handele. Das bedeute, dass hier die Bürgerinnen und Bürger hier Wohnhäuser errichten dürfen. Er habe sich diesbezüglich den Lärmaktionsplan (Protokollanmerkung: Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz) nochmals angesehen. Diesbezüglich habe er festgestellt, dass die Lärmbelastung z.B. in der Einödstraße wesentlich höher sei, als in dem jetzigen aufgeführten Bereich. Außerdem werde künftig zusätzlich eine Schallschutzmaßname durchgeführt (Protokollanmerkung: Schallschutzmauer an der A8). Eine Wohnbebauung sei somit grundsätzlich, und dem derzeitigen Planungsstand entsprechend, möglich. Sein grundsätzliche Frage sei dahingehend: warum möchte man dort eine mögliche Wohnbebauung wegnehmen  und dadurch ein Gewerbegebiet ermöglichen? Das Wohngebiet werde zusätzlich durch An- und Ablieferverkehr belastet. Auch möchte er wissen, warum das Bebauungsplanverfahren durch die Stadt finanziert werden soll. Er regt an, dass das Verfahren durch den Investor, der diese Grundstücke entwickeln möchte, bezahlt werden solle.

 

Der Vorsitzende antwortet, dass sich die GeWoBau (Gesellschaft für Wohnen und Bauen GmbH) und die Stadt Zweibrücken jeweils hälftig an den Kosten beteiligen würden. In der Vergangenheit habe es zudem mehrere Versuche gegeben, seitens der GeWoBau, das Gelände als Wohnbebauung zu entwickeln. Nun habe diese angeregt, aufgrund eines potentiellen Käufers, ein eingeschränktes Gewerbegebiet festzusetzen.

 

Ausschussmitglied Gries merkt an das es grundsätzlich zu befürworten sei, dass die GeWoBau für das Gelände ein Käufer gefunden habe. Wohnbebauung habe sich über Jahre hinweg dort nicht, auch aufgrund des in der Nachbarschaft befindlichen Umspannwerkes, installieren lassen. Man solle die Entwicklung befürworten, damit helfe man auch einem ansässigen Unternehmen.

 

Ausschussmitglied Düker schließt sich der Meinung an und betont, dass man über eine gewerbliche Nutzung froh sein könne und er würde auch eine dortige entsprechende Nutzung befürworten.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

3

 

An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61

1 x GeWoBau