Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage der Darstellung des Übersichtsplanes wird die vorläufige Abgrenzung des Fördergebietes „Innenstadt/Stadtzentrum“ als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB beschlossen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1287/2018.

 

Er weist daraufhin, dass es sich hier um eine Abgrenzung des Fördergebietes „Innenstadt/Stadtzentrum“ gem. § 171 b BauGB handele. Nach Abrechnung der laufenden städtebaulichen Sanierungsmaßnahme (Sanierung Innenstadt, Bereich „Innenstadt/Herzogvorstadt“ (SANI)) im Jahr 2018 wurde eine neue Aufnahme in das Städtebauförderprogramm beantragt. Mit Schreiben vom 24.09.2018 erfolgte die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadtzentren“.  Es seien für den Bereich der zentralen Innenstadt mit angrenzenden Ergänzungs- und Entwicklungsbereichen ein Grobkonzept erarbeitet worden. Im Zuge dessen sei eine Gebietsabgrenzung erforderlich. Eine Anpassung dieser Abgrenzung kann bei weiteren Untersuchungen erforderlich sein.

 

Der Vorsitzende weist daraufhin, dass auf Wunsch der Mitglieder des Ausschusses weiterführende Erläuterungen vom Abteilungsleiter der Stadtplanung des Bauamtes (Herr Ehrmann) vorgetragen werden können und bittet um entsprechende Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Gries bemerkt, dass sich die SPD-Fraktion sich die Frage gestellt habe, ob es möglich sei, den Bahnhof bzw. den Bahnhofsbereich in das Sanierungsgebiet II mit aufzunehmen.

 

Der Vorsitzende bittet die Abgrenzung der Sanierungsgebiete digital aufzuzeigen (analog: Anlage der Beschlussvorlage). Diese zeigen: a) Abgrenzung Untersuchungsgebiet „Innenstadt/Stadtzentrum“, b) Sanierungsgebiet I (abgerechnet), c) Sanierungsgebiet II.

 

Herr Ehrmann informiert, dass es sich heute um eine Beschlussfassung für die formale Plangebietsbestätigung des Sanierungsgebietes „Innenstadt/Stadtzentrum“ handelt. Dies sei eine entsprechende Forderung vom Innenministerium (Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)) gewesen. Er erläutert anhand der Abgrenzungsbereiche das bereits beschlossene Sanierungsgebiet II. Er weist daraufhin, dass er nicht einschätzen könne ob der Fördergeber eine Hinzunahme des Bahnhofsbereichs mitträgt. Dies sei auch einer Deckelung der Fördermittel geschuldet. Man könne, als Kommune, sicherlich mit der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und mit dem Innenministerium Kontakt aufnehmen. Eine Einschätzung einer positiven Beurteilung könne er, wie soeben erwähnt, nicht vornehmen. Er vermute aber, dass bei einer Sanierungslaufzeit von nunmehr ca. 18 Jahren eine gewünschte Gebietserweiterung aufgrund von geänderten Grundstücksverhältnisse schwierig sei. Bei dem Tagesordnungspunkt 1 „Areal ehemalige Feuerwache“ sei diese Einschätzung vor Jahren auch abschlägig beurteilt worden. Man werde dieses Ansinnen jedoch gerne ansprechen.

 

Ohne weitere Wortmeldungen empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61