Sitzung: 12.12.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes BH 36 „Südwestlich der Wolfslochstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.
2. Der Aufstellungsbeschluss vom 19. November 2003 für einen Teilbereich des Bebauungsplans BH 22/1 „Industriegebiet West-Teiländerung 1“ wird aufgehoben.
Der Vorsitz wird vom Beigeordneten, Herrn Henno Pirmann, übernommen. Dieser verweist auf die Vorlage.
Ratsmitglied Neubert wird bestätigt, dass kein Ausschließungsgrund gemäß § 22 GemO vorliegt.
Auf Rückfrage von Ratsmitglied Dirk Schneider erklärt Herr Ehrmann,
Bauamt, dass der
Bebauungsplan 22/1 deshalb nicht veröffentlicht sei, weil lediglich ein
Aufstellungsbeschluss durch den Rat vorliege. Jedoch wurde diese Planung nicht
weiterverfolgt. In der heutigen Sitzung gehe es lediglich um die Aufhebung dieses
Aufstellungsbeschlusses.
Der Stadtrat fasst e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
30 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 33 Mitglieder teil.
Verteiler:
Amt 60