Zunächst berichtet Ortsvorsteher Körner bezüglich einer Anfrage von Ortsbeiratsmitglied Klein aus der Sitzung des Ortsbeirates am 10.09.2018 hinsichtlich Aufstellung der Sitz­gruppe im Bereich Dorfplatz.

Mittlerweile seien vorbereitende Arbeiten am Fundament durchgeführt worden. Es müsse noch Schotter eingebaut werden. Er beabsichtige alle noch erforderlichen Arbeiten bis zum 31.12.2018 zu erledigen, so dass die Sitzgruppe voraussichtlich bis zu diesem Termin auf­gestellt sein werde.

Sämtliche hierfür erforderlichen Materialien seien vor Ort verfügbar und finanziert.

 

Im Anschluss daran weist der Vorsitzende auf die Anfrage von Ortsbeiratsmitglied Ziegen­bein bezüglich des Zustandes der Guldenschlucht hin, wobei er informiert, derzeit seien noch keine wesentlichen Neuigkeiten zu vermelden. Allerdings habe er eine Mitteilung der für Wanderwege zuständigen Mitarbeiterin beim Kultur- und Verkehrsamt, Frau Budell-Hoffmann, erhalten, wonach am 08.01.2019 eine Besprechung beim Grünflächenamt der Stadt Homburg stattfinden werde, an der sowohl Vertreter der Stadt Homburg als auch er Stadt Zweibrücken teilnehmen würden. Hierzu seien ein Vertreter von UBZ (Herr Hell), Vertreter beider Stadtverwaltungen sowie der Einöder Ortsvorsteher, Herr Schubert sowie er selbst eingeladen.

Ortsvorsteher Körner berichtet weiter, er habe sich mit Frau Budell-Hoffmann (Kultur- und Verkehrsamt) vor wenigen Tagen in Verbindung gesetzt, wobei er sie bezüglich der im Bereich Guldenschlucht vorhandenen Absperrung um mehrmalige Kontrollen (während der nächsten Monate) gebeten habe, da diese von Wanderern oftmals ignoriert werde, was insbesondere bei winterlicher Witterung eine Gefährdung darstellten könnte.

 

Sodann erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Rainer Schmidt bezüglich der gewünschten inner­örtlichen Beschilderung zwecks Durchfahrtverbot für LKWs (insbesondere hinsichtlich Mölschbacher Straße).

Momentan bestehe ein solches Verbot lediglich für LKWs, welche aus Fahrtrichtung Watt­weilertal in die Mölschbacher Straße einfahren würden – offensichtlich jedoch nicht für solche, welche die Ortsdurchfahrt bergabwärts befahren und in die Mölschbacher Straße einbiegen würden, da das vorhandene Verbotsschild für diese Kraftfahrzeugführer nicht erkennbar wäre.

 

Der Vorsitzende antwortet, für die Anordnung von Beschilderungen nach Straßenverkehrs­ordnung sei das Ordnungsamt (Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) zuständig.

Mittels Beschilderung sollte gewährleistet sein, dass für die Kraftfahrzeugführer von LKWs bereits vor allen Ortseinfahrten ersichtlich ist, dass der Bereich Mölschbacher Straße/Straße „Am Raulstein“ nicht befahrbar ist.

Diesbezüglich stehe er in Kontakt mit den hierfür zuständigen Mitarbeitern des Ordnungs­amtes, wobei ihm mitgeteilt worden sei, dass diese Maßnahme noch nicht abgeschlossen wäre.

Auch sei eine bessere Ausschilderung des „Buchenwaldhofes“ zweckmäßig – z.B. an der Abzweigung Hochwaldstraße (vor dem Ortseingang – aus Fahrtrichtung Waldfriedhof kommend).

 

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