Hinsichtlich der Anregungen des Ortsbeirates Oberauerbach berichtet Ortsvorsteher Hüther über die Ergebnisse der am 06.09.2018 stattgefundenen Haushaltsbesprechung (Haushalts­jahre 2019/2020) der Verwaltungsspitze mit den Ortsvorstehern.

 

Radweg nach Niederhausen

Der Radweg sei in dem im Zuge des Stadt-Umland-Konzeptes erstellten Radwegekonzept enthalten.

Die konkrete Planung für den Lückenschluss Oberauerbach-Niederhausen werde seitens des Landesbetriebs Mobilität (LBM) durchgeführt.

Weiterführende Gespräche mit dem zuständigen Ministerium wären für Oktober 2018 vorgesehen gewesen – allerdings sei dieser Termin seitens des Ministeriums verschoben worden, wobei bislang noch keine Gespräche stattgefunden hätten.

Diesbezüglich stehe er in Kontakt mit dem Leiter der Abteilung Stadtplanung beim Stadt­bauamt, Herrn Ehrmann.

 

Ortsbeiratsmitglied Kiefer erklärt, hinsichtlich der gewünschten Radwegverbindung nach Niederhausen wären seit geraumer Zeit zahlreiche Verzögerungen zu verzeichnen, wo­durch sich dieses Projekt fortwährend von Jahr zu Jahr verschiebe, was für niemanden vor Ort nachvollziehbar wäre.

 

Ortsvorsteher Hüther weist darauf hin, eine Problematik bestehe darin, dass hinsichtlich der ca. 1,8 km langen Strecke nach Niederhausen insgesamt drei Gebietskörperschaften zu beteiligen seien.

Mitte März 2016 habe in Winterbach eine Versammlung aller Beteiligten stattgefunden, wobei vereinbart worden sei, dass das Stadtbauamt federführend für die Entwicklung des Radwegekonzeptes (im Rahmen des Stadt-Umland-Konzeptes) tätig werden sollte.

 

Ortsbeiratsmitglied Schmidt regt eine Ausschilderung bereits vorhandener Fahrradrouten an (z.B. Richtung Großbundenbach sowie Battweiler und im „Mörsbacher Tal“).

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke begrüßt den Vorschlag von Ortsbeiratsmitglied Schmidt, alternativ zu Fahrradwegen auch Fahrradrouten auszuschildern.

Um der gewünschten Radwegverbindung nach Niederhausen Nachdruck zu verleihen, erachte er die Durchführung einer diesbezüglichen Veranstaltung für die Oberauerbacher Einwohnerschaft als zweckmäßig.

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an.

 

Baugebiet OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“

Laut Beschluss des Stadtrates sei die Erschließung an die WVE in Kaiserslautern vergeben worden.

Er gehe davon aus, dass zwischenzeitlich die erforderlichen Verträge mit Stadtverwaltung, UBZ sowie Stadtwerke abgeschlossen worden wären.


 

Baugebiet OA 09 „Südöstlich der Battweilerstraße“

Im Hinblick auf ein erfolgtes Versteigerungsverfahren (letzter Versteigerungstermin: Anfang November 2018) wäre seitens der Verwaltung (Stadtbauamt) die Prüfung der Eigentumsverhältnisse der hier befindlichen Baugrundstücke zugesagt worden.

Seines Wissens sei für das Gebiet ein neuer Eigentümer gefunden worden.

Ob und ggf. welche Pläne der neue Eigentümer mit den Grundstücken habe, wäre seitens der Verwaltung (Stadtbauamt) in Erfahrung zu bringen.

 

Anlegung einer Fußwegverbindung in Richtung Niederauerbach entlang des süd­lichen Ufers des Auerbachs

Diese Maßnahme wäre bereits erledigt, da eine Zusage des UBZ bestehe, wonach eine im Zuge der Renaturierung des Auerbachs bereits angelegte Baustraße nicht zurückgebaut werde.

 

Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte;

Haushaltsansatz zur Förderung von Kindertagesstätten freier Träger

(hier: Oberauerbach)

Für die Umbaumaßnahme seien im städtischen Haushaltsplanentwurf 2019 bereits Mittel in Höhe von 25.000,00 € eingestellt (städtischer Anteil – d.h. 50 % der kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von 50.000,00 €).

Für den Anbau (u.a. Bewegungsraum) seien ebenfalls 50 % der geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 110.000,00 € (städtischer Anteil – d.h. 55.000,00 €) im Haushaltsplanentwurf 2019 berücksichtigt.

 

Sanierung der Sitzanlage am Brunnen

Seitens des Stadtbauamtes sei die Notwendigkeit dieser Maßnahme festgestellt worden.

Hierfür seien in der Haushaltsplanung 2019/2020 Mittel in Höhe von 5.000,00 € berück­sichtigt, wobei er davon ausgehe, dass die erforderlichen Sanierungsarbeiten bereits im Jahr 2019 durchgeführt werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Lang bemerkt, im Bereich Dorfbrunnen wäre die Schaffung eines Stromanschlusses („Außenstecker“) sinnvoll.

 

Sanierung der Treppe am Haupteingang Friedhof

Laut Stellungnahme von Herrn Hell (UBZ) sei die Treppe funktionsfähig. Erforderliche Instandsetzungsarbeiten würden regelmäßig durchgeführt, weshalb es sich um keine Maßnahme des städtischen Haushaltes, sondern um Unterhaltungsmaßnahmen handele, wofür kein spezieller Haushaltsansatz erforderlich sei.

 

Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes

Dieses Projekt wäre ursprünglich für das Jahr 2018 vorgesehen gewesen.

Wegen anderer, vorrangig zu erledigender Projekte wäre die Maßnahme auf das Jahr 2020 verschoben worden.

Zwar seien ältere Spielgeräte vorhanden, welche jedoch bespielbar und sicher wären.

 

Sodann weist der Vorsitzende darauf hin, bei der Neuanlegung/Neugestaltung von Spiel­plätzen handele es sich um lediglich einen Haushaltsansatz, welcher alle in einem be­stimmten Jahr geplanten Maßnahmen beinhalte – d.h. es erfolge kein spezieller Haushalts­ansatz für den örtlichen Spielplatz.

 

Bei einer Neugestaltung sei davon auszugehen, dass der Oberauerbacher Spielplatz ver­kleinert und mit einer Einzäunung ausgestattet werde.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke erklärt, das entsprechende Konzept zur Neugestaltung des Spielplatzes sollte seitens des Ortsbeirates besprochen werden, damit diesbezügliche, vor Ort bestehende Wünsche in dieses einfließen könnten.

Deshalb sollte im Vorfeld der Erstellung der endgültigen Planung eine Vorstellung des Konzeptes im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates erfolgen.

 

Grundlegende Sanierung der Toilettenanlage im Bürgerhaus

Gemäß einer Stellungnahme des Stadtbauamtes sei die Toilettenanlage weder funktional noch sicherheitstechnisch zu bemängeln, weshalb keine zwingende Notwendigkeit einer grundlegenden Sanierung gesehen werde. Der Schimmelbefall im Fugenbereich könnte im Rahmen des Unterhalts beseitigt werden.

 

 

Im Anschluss daran informiert Ortsvorsteher Hüther über einen im Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Ansatz im Zusammenhang mit dem seit Jahren beabsichtigten Brücken­neubau in der Battweilerstraße (K 3) vor der Kirche.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 20 – 1 x

Amt 41 – 1 x

Amt 51 – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60.3.1 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/65 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x