Beschlüsse:

 

 

1)         Der Ortsbeirat Oberauerbach beantragt eine baldmögliche Information über die geplanten innerörtlichen Renaturierungsmaßnahmen seitens des UBZ.

 

2)         Im Nachgang hierzu soll rechtzeitig eine Bürger-/Anliegerversammlung durch­geführt werden, um die Öffentlichkeit über die geplanten innerörtlichen Renatu­rierungsmaßnahmen zu informieren. Dabei können auch Anregungen sowie Einwände vorgebracht werden.

 


 

Ortsvorsteher Hüther informiert, außerhalb der Ortslage Oberauerbach – d.h. zwischen Oberauerbach und Niederauerbach – seien bereits entsprechende Arbeiten durchgeführt worden, wobei die noch ausstehenden Restarbeiten voraussichtlich bis Ende Februar 2019 abgeschlossen werden könnten.

Dies sei ihm auf Rückfrage seitens UBZ mitgeteilt worden.

 

In der städtischen Haushaltsplanung 2019 sei ein Ansatz für die Renaturierung innerhalb des Ortsbereiches Oberauerbach enthalten.

Auf diesbezügliche Rückfrage hin sei ihm mitgeteilt worden, dass zunächst der Abschnitt zwischen der Brücke an der Schwarzwaldstraße (Ortseingangsbereich – aus Fahrtrichtung Niederauerbach kommend) bis in Höhe Bürgerhaus in Angriff genommen werde, wobei derzeit allerdings noch keine Detailplanung vorliege.

Es wäre jedoch vorgesehen, die Böschung abzuschrägen – d.h. das Profil im oberen Böschungsbereich zu verbreitern, was lediglich auf städtischem Gelände möglich sei (z.B. entlang des alten Sportplatzes).

Hierbei sei darauf zu achten, dass die Neugestaltung des Kinderspielplatzes in die Planung einbezogen werden müsse.

Die Renaturierungsmaßnahme resultiere aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, wobei derzeit noch bis zu max. 90 % Zuschüsse gewährt würden.

 

Sodann erklärt der Vorsitzende, im Zuge der weiteren Planungen erachte er die Durch­führung einer Bürger-/Anliegerversammlung für notwendig, um die betroffenen Bürger zu informieren und deren Anregungen und ggf. Einwände in Detailplanungen einfließen zu lassen.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache erklärt Ortsbeirats­mitglied Kiefer, er erachte es als zweckmäßig, dass vor der Durchführung einer Bürger-/ Anliegerversammlung eine Vorstellung des Projektes im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates erfolge.

 

Im Anschluss daran fasst der Ortsbeirat – jeweils   e i n s t i m m i g   – die folgenden

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 10 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x