Ortsvorsteher Hüther informiert, die Gewässerbegehung mit Vertretern des UBZ habe am 04.12.2018 stattgefunden, woran auch einige interessierte Bürger teilgenommen hätten.

 

Im Bereich des Auerbaches bzw. des Wiesbaches sei auf den unter der Brücke verlaufen­den Kanal (in Form einer Verrohrung) hingewiesen worden, wobei stärkeres Hochwasser bis zu der Verrohrung heranreichen könnte.

Außerdem sei im Verlauf des Wiesbaches ein Bereich in der Wallhalber Straße in Augen­schein genommen worden, in welchem Erdauffüllungen vorgenommen worden wären.

 

Entlang des Wiesbaches würden sich diverse Schuppen befinden, welche in geringer Ent­fernung zum Gewässer gelegen seien – obwohl diese jeweils mit einer Umzäunung ver­sehen wären, bestehe bei Hochwasserereignissen die Gefahr, dass hier gelagerte Mate­rialien etc. weggeschwemmt werden könnten.

Der jeweilige Grundstückseigentümer hafte für hierdurch entstehende Schäden (z.B. Über­schwemmungen infolge Wasserstau).

Es sollte ein Mindestabstand von 10 m zur Böschung eingehalten werden.

 

Darüber hinaus sei festgestellt worden, dass im Bereich Seilbach Holz in Bachnähe ge­lagert werde, wodurch ggf. die gleiche Problematik wie im Bereich Wiesbach bestehe.

Auch die am Seilbach befindlichen Betonmauern seien angesprochen worden, wodurch der Bachlauf relativ eingeengt werde.

 

Im Randbereich des Mansbaches wären Hecken sowie Astholz abgelagert worden.

UBZ habe eine Entsorgung zugesagt – jedoch sollten hier künftighin keinerlei Grünabfälle etc. mehr abgelagert werden.

An der über den Mansbach führenden Brücke könnten sich bei Hochwasser wegge­schwemmte Hecken etc. verfangen und den Durchlass verstopfen, was auch hier einen Wasserstau samt Überschwemmungen zur Folge haben könnte. Da die Brücke häufig genutzt werde, sollte diese jedoch unbedingt erhalten bleiben.

 

Auch am Bundenbach würden sich etliche Gartenhäuschen und sonstige Bauten nahe des Bachlaufs befinden, welche somit bei Hochwasserereignissen ggf. weggeschwemmt werden könnten, wodurch vorstehend genannte Problematik (Wasserstau samt Über­schwemmungen) möglich sei.

 

Ortsvorsteher Hüther berichtet weiter, der bebilderte Schlussbericht über o.g. Gewässer­begehung stehe derzeit noch aus. Nachdem ihm dieser vorliege, werde er ihn interessierten Ortsbeiratsmitgliedern zur Verfügung stellen.

Für die Eigentümer potenziell hochwassergefährdender Grundstücke sei der Abschluss einer Elementarschadenversicherung zweckmäßig, wobei es ggf. ratsam wäre, diesbezüg­lich Informationen (Konditionen etc.) bei einer Verbraucherzentrale einzuholen.

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an.

 

Verteiler:

Amt 32 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x