Vor der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes verteilt der Vorsitzende eine Tisch­vorlage der Verwaltung (Informationen/Sachstand zum Bebauungsplanverfahren MI 10 „Bickenalb-Blick“) an alle Anwesenden.

Die Tischvorlage ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

 

Ortsvorsteher Dettweiler begrüßt Herrn Ipser (IP Baubetreuungs-Bauträger-Immobilien GmbH) sowie Herrn Weiß (Immo­bilienmakler) zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihnen das Wort.

 

Nachdem sich Herr Ipser kurz vorgestellt hat informiert er, die Fläche des betreffenden Geländes betrage ca. 6.500 m², wobei auf das Bauland ca. 5.000 m² und auf die Straße ca. 1.000 m² entfallen würden.

Die Erschließung erfolge über eine seitlich des Friedhofs (neben der Aussegnungshalle) verlaufende Zufahrt.

Vor der Aussegnungshalle handele es sich dabei um eine öffentliche Straße – ab der Aus­segnungshalle sei es ein Privatweg, welcher in einem Wendehammer ende.

Insgesamt seien ca. 8 Bauplätze beabsichtigt, wobei die Gebäude (Einfamilienhäuser sowie Doppelhäuser) ein- bis max. zweigeschossig errichtet werden könnten (max. Gebäudehöhe: 11 m).

Die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom sowie die Entsorgung der Abwässer (Kanäle im Trennsystem) erfolge über die Altheimer Straße.

 

Im Anschluss daran erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Bauer hinsichtlich des Steigungs­grades der an der Aussegnungshalle vorbeiführenden, geplanten Anbindung (Zuwegung) zum Baugebiet.

Herr Ipser antwortet, hinsichtlich der bestehenden Steigung in o.g. Bereich würden keiner­lei Änderungen vorgenommen. Wieviel Prozent diese betrage wisse er nicht – allerdings würde sie nicht mehr als max. 10 % betragen.

 

Ortsvorsteher Dettweiler ist der Auffassung, nicht die Steigung sei problematisch, sondern allenfalls die hier vorhandene enge Kurve (sog. „Spitzkehre“), welche eventuell für größere LKWs/Schwerlastverkehr (z.B. Baufahrzeuge, Müllauto etc.) ein Hindernis darstellen könnte.

 

Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied Bauer die Oberflächenentwässerung/-rückhaltung an, wobei sie sich erkundigt, ob hierfür Zisternen vorgesehen seien.

 

Herr Ipser bejaht dies. Zisternen würden vorgeschrieben.

 

Der Vorsitzende erkundigt sich bezüglich der geplanten Müllabfuhr.

 

Herr Ipser erklärt, da es sich innerhalb des Baugebietes um eine Privatstraße handele, werde das Müllauto lediglich bis zu einem unterhalb der Aussegnungshalle vorgesehenen Mülllagerplatz fahren, um hier den Müll aufzunehmen.

Ortsvorsteher Dettweiler stellt fest, somit müssten die Grundstückseigentümer ihre Abfälle hier – bis zur Abholung – deponieren.

 

Ortsbeiratsmitglied Röller regt an, statt an der Aussegnungshalle vorbeiführend, sollte die Zufahrt zum Baugebiet über das unterhalb, direkt an der Lindenhofstraße gelegene Grund­stück (Flst.Nr. 603/3) erfolgen.

 

Herr Ipser erklärt, dies sei nicht realisierbar, da das Gelände hier zu steil wäre.

Damit die Zuwegung in diesem Bereich der Straßenverkehrsordnung entspreche, müssten deshalb die beiden vorderen Grundstücke des geplanten Baugebietes entfallen, wodurch das Baugebiet nicht mehr rentabel sei.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, längeren Aussprache erkundigt sich Orts­beiratsmitglied H. Wolf hinsichtlich der Bebauungsplanung (insbesondere Dachform etc.).

 

Herr Ipser antwortet, die Dachform sei frei wählbar. Als Bauträger beabsichtige er ca. 50 % selbst zu bauen, 50 % seien frei bebaubar.

 

Ortsvorsteher Dettweiler spricht das „Zeitfenster“ des geplanten Projektes an (insbeson­dere hinsichtlich Beginn der Erschließungsarbeiten).

 

Herr Ipser bemerkt, nachdem sich die städtischen Gremien mit dieser Thematik befasst hätten (Bau- und Umweltausschuss: voraussichtlich am 19.02.2019, Stadtrat: voraus­sichtlich am 13.03.2019) sei der Abschluss der erforderlichen Verträge im Mai 2019 beabsichtigt. Er gehe davon aus, dass die Erschließungsstraße bis zum Herbst 2019 fertiggestellt sein werde.

 

Der Vorsitzende stellt fest, somit könnte bereits im Jahr 2020 die Errichtung der ersten Gebäude möglich sein.

 

Ortsbeiratsmitglied M. Wolf erkundigt sich, ob die Bauherren bestimmte Vorgaben hinsichtlich Art der Heizung beachten müssten (z.B. Blockheizkraftwerk etc.).

 

Herr Ipser verneint dies. Es sei kein Blockheizkraftwerk geplant. Wärmepumpen seien denkbar – jedoch stehe die endgültige Entscheidung noch aus.

 

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, dankt Ortsvorsteher Dettweiler den Herren Ipser und Weiß.

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60 – 1 x

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