Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes ZW 164 Quartier Alte Brauerei vom 20.06.2018 für den Geltungsbereich des beiliegenden Lageplanes (Anlage1) im beschleunigten Verfahren wird aufgehoben.

 

2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 164 Quartier Alte Brauerei für den Geltungsbereich des beiliegenden Lageplanes (Anlage 2) im Normalverfahren gem. §2ff BauGB wird beschlossen.

 

3. Die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs.1 BauGB wird beschlossen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1312/2019.

 

Er informiert, dass aufgrund von Entwicklungen in den Planungsüberlegungen der Investoren die Geltungsbereiche der Bauleitpläne (TOP I/1 bis TOP I/4) geändert werden sollen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung zu schaffen, müssten die Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungsplanverfahren und analog der Flächennutzungsplanverfahren entsprechend des „Quartiers Alte Brauerei“ und des „Wohnparks Alte Brauerei“ aufgestellt bzw. geändert werden. Er  bittet Herrn Schenk (Investorengruppe SCHENK) um weitere Ausführungen.

 

Herr Dipl.-Ing. Schenk erläutert anhand eines Lageplanes die beabsichtigte Entwicklung des Areals „Quartier Alte Brauerei“ bzw. „Wohnpark Alte Brauerei“.

 

(Der Lageplan (Vorentwurf) ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.))

 

Er informiert, dass, aufgrund von zwischenzeitlichen weiterführenden Planungsüberlegungen, der Wunsch des Betreibers an ihn herangetragen wurde, zusätzliche Wohnungen für Betriebsangehörige bzw. für Pflegepersonal zu ermöglichen. Die Anzahl der zusätzlichen Wohnungseinheiten belaufe sich momentan auf ca. 30 Stück. Um diese zusätzlichen Wohneinheiten (sowie zusätzliche Parkflächen) zu schaffen möchte man hierzu den Geltungsbereich des ersten Bauabschnittes erweitern. Zum Zwecke der Verwirklichung soll im nördlichen Teil ein kleines Wäldchen und ein zusätzlicher Bauplatz mit einbezogen werden. Man möchte nunmehr diese Projekte mit in den ersten Bauabschnitt aufnehmen, um auch u.a. aufgrund eines abgeschlossenen Mietvertrages und einer Bauverpflichtung mögliche Verzögerungen in einer Bebaubarkeit möglichst auszuschließen. Um diesbezüglich eine rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, möchte man die Bebauungsplanverfahren im Normalverfahren durchführen. Man habe auch von dem ursprünglichen vorgesehenen § 13 a BauGB-Verfahren (=beschleunigtes Verfahren) Abstand genommen.

 

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Schiller möchte wissen, was es bedeuten würde das kleine Wäldchen „mitzuverwenden“ und was Herr Schenk unter kleinem Wäldchen verstehe.

 

Herr Schenk antwortet, dass der gezeigte Waldbereich gerodet und bebaut werden solle.

 

(Protokollanmerkung: Herr Schenk zeigt mit einem Pointer auf den entsprechenden Bereich.)

 

Herr Schenk merkt zusätzlich an, dass der zweite angesprochene Bereich (=Parkplatzbereich) sei relativ unkritisch, da er schon befestigt sei. Dieser solle ebenfalls bebaut werden.

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann merkt an, dass es eine positive Entwicklung sei. Hierzu sei man einig. Es gebe jedoch einen Punkt, in dem er seine Enttäuschung darüber nicht verhehlen möchte.

Dies sei der Punkt wie mit dem Park oberhalb des bestehenden Brauereigeländes weniger sorgsam und umsichtig umgegangen werde. Bei der ursprünglich vorgestellten Präsentation des Projektes habe er, Herrn Schenk, auf sensible Bereiche des Parks angesprochen und es sei damals bestätigt worden, dass der Wald ökologisch hochwertige Bereiche enthält. Es wäre auch damals zugesagt worden wertvolle Baumbestände zu schonen. Jetzt schiebe sich der entsprechende Geltungsbereich des Bebauungsplanes nördlich hoch und betrifft einen ersten sensiblen Bereich des Parks. Es handele sich hier um einen Baumbestand aus der s.g. Gründerzeit der Parkbrauerei. Dieser Bestand sei nicht nur wertvoll aufgrund der dort stehenden Bäume sondern auch im Hinblick auf möglicherwiese vorkommende geschützte Arten wie z.B. Vögel, Fledermäuse (u.a.). Er hätte sich diesbezüglich eine umfassende Untersuchung gewünscht. Es gäbe wohl ein Gutachten das möglicherweise, nach seiner Auffassung, übereilt erstellt worden sei. Er möchte diesbezüglich jedoch keine Missverständnisse aufkommen lassen und weist darauf hin, dass dieser Vorgang nicht Gegenstand der jetzigen Beschlussfassung sei. Ob es letztendlich zu einer Rodung des angesprochenen Areals käme entscheide nicht die Stadt Zweibrücken bzw. die Verwaltung. Der heutige Beschluss bzw. die heutige Beschlussempfehlung beziehe sich auf die förmliche Aufstellung des Bebauungsplanes und ist die Voraussetzung für eine Aufwertung eines verlassenen Industrieareals. Diesem vorgeschlagenen förmlichen Aufstellungsbeschluss werde er auch zustimmen. Bei allen weiteren Beschlussfassungen im oberen Bereich des Parks, hier: insbesondere im zweiten Gebiet des Bebauungsbereiches (=„Wohnpark Alte Brauerei“) solle man den ökologischen Wert auch unter dem wichtigen Aspekt des Sauerstoffreservoir für die Innenstadt im Auge behalten.

 

Herr Schenk antwortet, dass keine übereilten Gutachten erstellt worden sind. Die Gutachten seien noch in Arbeit. Er weist zudem daraufhin, dass die Bäume nicht aus der Gründerzeit und nicht älter als 60 Jahre seien. Dies habe der zuständige Revierförster bestätigt. Man werde sehr sorgsam die entsprechenden Gutachten erstellen lassen und auch entsprechend bewerten. Die Gutachten werden auch diesem Hause vorgestellt. Letztendlich werde der Stadtrat die entsprechenden Stellungnahmen abwägen. Er weist im Anschluss auf die entsprechenden Bebauungsplanverfahren mit den gesetzlichen Beteiligungsverfahren hin. Hier könne jeder seine Bedenken vortragen und dies werde auch entsprechend gewürdigt.  

 

Ausschussmitglied Schönborn schließt sich der Auffassung von Ausschussmitglied Dr. Pohlmann an und führt aus, dass Herr Schenk bei der Vorstellung des Projekts 2018 zugesagt habe, auf die Bäume Rücksicht zu nehmen.

 

Herr Schenk antwortet, dass man zwischen den 2. Bauabschnitt, der momentan noch völlig „offen“ sei und dem 1. Bauabschnitt unterscheiden müsse. Man möchte im oberen Bereich des 2. Bauabschnittes sehr sorgsam mit dem Baumbestand umgehen. Man möchte sich hierzu jedoch auch auf entsprechenden Expertenmeinungen verlassen. Man habe sich nun entschieden ein kleines Stück vom Park in den unteren Geltungsbereich hinzuzunehmen, da man der Meinung sei, dass dies städtebaulich und funktionell sinnvoll ist. Ob dies letztendlich umgesetzt werden könne, liege bei den entsprechenden Gutachten und/oder bzw. auch bei den jeweiligen Abwägungen der entsprechenden Behörden und TÖB’s (TÖB’s = Träger öffentlicher Belange).

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass man sich momentan im Aufstellungsbeschluss des Verfahrens befinde. Alle weitere mögliche Bedenken und Anregungen seien Gegenstand der weiteren Prüfung gemäß des jeweiligen Bauleitplanverfahrens.

 

Ausschussmitglied Cleemann schließt sich der Auffassung der Vorredner an und bringt zum Ausdruck, dass sie ebenfalls der Meinung sei, dass Herr Schenk den Wald als schützenswert eingestuft habe. Sie selbst kenne das entsprechende Gelände nicht und schlägt vor, dass sich der Bau- und Umweltausschuss Vorort die Gegebenheiten anschauen könnte, unter der Prämisse  dass Herr Schenk einverstanden wäre.

 

Herr Schenk ist mit einem Vororttermin einverstanden.

 

Ausschussmitglied Dettweiler begrüßt die Entwicklung des ehemaligen Brauereigeländes grundsätzlich. Nach seiner Meinung sei das einzige kritische Thema das soeben angesprochene „Wäldchen“. Dieses soll sensibel betrachtet werden. Für ihn sei es wichtig, dass dies, wie von Herrn Schenk selbst bestätigt, zur Abstimmung in die entsprechenden Gremien gehen würde. Die Bau- und Umweltausschussmitglieder bzw. Stadtratsmitglieder würden dies auch entsprechend begleiten.

 

Herr Schenk bestätigt die entsprechenden Verfahrensschritte. Auf eine weitere Nachfrage hin bestätigt er, dass es hinsichtlich der zurzeit angesiedelten Betriebe entsprechende Abstimmungsgespräche mit den Gewerbetreibenden gegeben habe. Er weist jedoch daraufhin, dass es nicht seine Aufgabe sei, diesen Betrieben einen alternativen Standort aufzuzeigen und zu vermitteln.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich kürzlich in einer Sitzung des  Bau- und Umweltausschusses ein Investor vorgestellt habe der diesen Bereich (Anbietung von Räumlichkeiten für Gewerbetreibende) in Zweibrücken abdecke und auch künftig anbiete möchte. Dies sei auch im Fokus der Verwaltung. Er selbst sei diesbezüglich auch dankbar, dass Herr Schenk dies ebenfalls im Kontext habe und man gemeinsam zu einer Lösung kommen werde.

 

Ausschussmitglied Hüther fragt, ob das bestehende und offensichtlich vermietete Wohngebäude in der Parkstraße mit berücksichtigt wurde.

 

Herr Schenk informiert, dass hierzu eine interne einvernehmliche Lösung angestrebt werde.

 

Ohne weitere Wortmeldungen empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61