Sitzung: 15.01.2019 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erklärt sich mit der Abgabe der folgenden Stellungnahme zum
Raumordnungsverfahren einverstanden:
„Die Stadt Zweibrücken
befürwortet die geplante Erweiterung des bestehenden
Einrichtungshauses. Dadurch
soll ein modernes, den aktuellen Marktanforderungen
entsprechendes, Einrichtungshaus
entstehen.
Sie beabsichtigt den
Bebauungsplan BH 32 „Möbel Martin“ aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung des bestehenden
großflächigen Möbeleinzelhandels. In diesem Sinne soll der Bebauungsplan die
weitere Entwicklung des Möbelhauses entsprechend den städtebaulichen und
wirtschaftlichen Erfordernissen ermöglichen und steuern, d. h. Planungs- und
Investitionssicherheit schaffen.“
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1321/2019.
Er informiert, dass die Firma Möbel Martin GmbH & Co.KG mit Schreiben vom 03.12.2018 die Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der SGD Süd beantragt habe. Der Betreiber beabsichtigt, das Einrichtungshaus um 11.000 m2 auf 35.000 m2 Verkaufsfläche zu erweitern. Im Rahmen dieses Verfahrens bittet die SGD Süd die Stadt Zweibrücken um eine fachliche Stellungnahme.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt ohne weitere Aussprache e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil.
Verteiler:
1 x Amt 60/61