Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat erklärt sich mit der Abgabe der folgenden Stellungnahme zum

Raumordnungsverfahren einverstanden:

 

„Die Stadt Zweibrücken befürwortet die geplante Erweiterung des bestehenden

Einrichtungshauses. Dadurch soll ein modernes, den aktuellen Marktanforderungen

entsprechendes, Einrichtungshaus entstehen.

Sie beabsichtigt den Bebauungsplan BH 32 „Möbel Martin“ aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung des bestehenden großflächigen Möbeleinzelhandels. In diesem Sinne soll der Bebauungsplan die weitere Entwicklung des Möbelhauses entsprechend den städtebaulichen und wirtschaftlichen Erfordernissen ermöglichen und steuern, d. h. Planungs- und Investitionssicherheit schaffen.“

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1321/2019.

 

Er informiert, dass die Firma Möbel Martin GmbH & Co.KG mit Schreiben vom 03.12.2018 die  Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der SGD Süd beantragt habe. Der Betreiber beabsichtigt, das Einrichtungshaus um 11.000 m2 auf 35.000 m2 Verkaufsfläche zu erweitern. Im Rahmen dieses Verfahrens bittet die SGD Süd die Stadt Zweibrücken um eine fachliche Stellungnahme.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt ohne weitere Aussprache  e i n s t i m m i g  folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61