Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat erklärt sich gemäß dem Antrag auf Einleitung des Zielabweichungsverfahrens mit der Abgabe der oben zitierten Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren einverstanden.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1324/2019.

 

Er informiert, dass Möbel Martin Einrichtungshaus mit Schreiben vom 05.12.2018 die Erteilung eines Zielabweichungsverfahrens für die Vergrößerung des Möbel Martin Einrichtungshauses bei der SGD Süd beantragt habe. Im Rahmen des Verfahrens bittet die SGD Süd die Stadt Zweibrücken um eine fachliche Stellungnahme.

 

In Bestätigung des Antrags zur Zielabweichung und entsprechend der empfohlenen Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren empfiehlt die Verwaltung die folgende Stellungnahme:

 

„Die Stadt Zweibrücken befürwortet die geplante Erweiterung des bestehenden Einrichtungshauses. Dadurch soll ein modernes, den aktuellen Marktanforderungen entsprechendes Einrichtungshaus entstehen.
Sie beabsichtigt den Bebauungsplan BH 32 „Möbel Martin“ aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung des bestehenden großflächigen Möbeleinzelhandels. In diesem Sinne soll der Bebauungsplan die weitere Entwicklung des Möbelhauses entsprechend den städtebaulichen und wirtschaftlichen Erfordernissen ermöglichen und steuern, d. h. Planungs- und Investitionssicherheit schaffen.“

 

Das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens wird in die parallel stattfindende Raumordnungsverfahren integriert und mit Erteilung eines raumordnerischen Entscheides abgeschlossen.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61