Sitzung: 15.01.2019 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erklärt sich gemäß dem Antrag auf Einleitung des Zielabweichungsverfahrens mit der Abgabe der oben zitierten Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren einverstanden.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1324/2019.
Er informiert, dass Möbel Martin Einrichtungshaus mit Schreiben vom 05.12.2018 die Erteilung eines Zielabweichungsverfahrens für die Vergrößerung des Möbel Martin Einrichtungshauses bei der SGD Süd beantragt habe. Im Rahmen des Verfahrens bittet die SGD Süd die Stadt Zweibrücken um eine fachliche Stellungnahme.
In Bestätigung des Antrags zur Zielabweichung und entsprechend der empfohlenen Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren empfiehlt die Verwaltung die folgende Stellungnahme:
„Die Stadt Zweibrücken
befürwortet die geplante Erweiterung des bestehenden Einrichtungshauses.
Dadurch soll ein modernes, den aktuellen Marktanforderungen entsprechendes Einrichtungshaus
entstehen.
Sie beabsichtigt den Bebauungsplan BH 32 „Möbel Martin“ aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung des bestehenden
großflächigen Möbeleinzelhandels. In diesem Sinne soll der Bebauungsplan die
weitere Entwicklung des Möbelhauses entsprechend den städtebaulichen und
wirtschaftlichen Erfordernissen ermöglichen und steuern, d. h. Planungs- und
Investitionssicherheit schaffen.“
Das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens wird in die parallel stattfindende Raumordnungsverfahren integriert und mit Erteilung eines raumordnerischen Entscheides abgeschlossen.
Ohne Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 12 Mitglieder teil.
Verteiler:
1 x Amt 60/61