Sitzung: 30.01.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat erklärt sich gemäß dem Antrag auf Einleitung des Zielabweichungsverfahrens mit der Abgabe des folgenden zitierten Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren einverstanden:
„Die Stadt Zweibrücken
befürwortet die geplante Erweiterung des bestehenden Einrichtungshauses. Dadurch
soll ein modernes, den aktuellen Marktanforderungen entsprechendes
Einrichtungshaus entstehen.
Sie beabsichtigt den Bebauungsplan BH 32 „Möbel Martin“ aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung des bestehenden großflächigen Möbeleinzelhandels. In diesem Sinne soll der Bebauungsplan die weitere Entwicklung des Möbelhauses entsprechend den städtebaulichen und wirtschaftlichen Erfordernissen ermöglichen und steuern, d. h. Planungs- und Investitionssicherheit schaffen.“
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 35 Mitglieder teil.
Verteiler:
Amt 60