Ein Afghane, der lediglich eine Aufenthaltsgestattung besitzt, möchte gerne nach Afghanistan ausreisen, um dort seine Familie zu besuchen. Nach Rücksprache mit Herrn Sebald von der Ausländerbehörde ist dies aber nicht möglich, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Er dürfte somit zwar aus-, aber nicht wieder einreisen.

Ein Kurde, der seit anderthalb Jahren mit einer Deutschen (allerdings getrennt lebend) verheiratet ist, möchte gerne in Zweibrücken eine Ausbildung beginnen. Die Ausländerbehörde gab als Auskunft, dass die Ehe mindestens 3 Jahre bestanden haben muss, um einen eigenständigen Aufenthaltstitel zu begründen. Dazu wird sich der Beirat nochmals mit ihm in Verbindung setzen.