Sitzung: 29.01.2019 Beirat für Migration und Integration
Ein Afghane, der lediglich eine
Aufenthaltsgestattung besitzt, möchte gerne nach Afghanistan ausreisen, um dort
seine Familie zu besuchen. Nach Rücksprache mit Herrn Sebald von der
Ausländerbehörde ist dies aber nicht möglich, da das Verfahren noch nicht
abgeschlossen. Er dürfte somit zwar aus-, aber nicht wieder einreisen.
Ein Kurde, der seit anderthalb Jahren mit einer
Deutschen (allerdings getrennt lebend) verheiratet ist, möchte gerne in
Zweibrücken eine Ausbildung beginnen. Die Ausländerbehörde gab als Auskunft,
dass die Ehe mindestens 3 Jahre bestanden haben muss, um einen eigenständigen
Aufenthaltstitel zu begründen. Dazu wird sich der Beirat nochmals mit ihm in
Verbindung setzen.