Herr Jürgen Kroh spricht die derzeit nicht begehbare „Guldenschlucht“ an, wobei er auf die in den Bereichen Ortsmitte sowie „Guldenschlucht“ vorhandenen Hinweisschilder auf dieses Naturdenkmal aufmerksam macht, welche so lange überklebt werden sollten, bis die Sperrung wieder aufgehoben ist.

 

Ortsvorsteher Körner erklärt, im Einvernehmen mit der hierfür zuständigen Mitarbeiterin beim Kultur- und Verkehrsamt sollen o.g. Schilder weiterhin erkennbar sein, da eine be­gehbare, ausgeschilderte Umleitungsstrecke bestehe. Es handele sich dabei um den parallel zur „Guldenschlucht“ verlaufenden Rückeweg. Im Internetportal werde auf den Parkplatz im Eingangsbereich „Guldenschlucht“ hingewiesen, weshalb die Beschilderung unver­ändert bestehen bleiben sollte.

 

Herr Jürgen Kroh bemerkt, Besucher seien in der Regel nicht daran interessiert, die Umlei­tungsstrecke zu begehen, sondern hätten die Intention in die Guldenschlucht zu gelangen.

Als Alternative zu seiner o.g. Anregung käme auch die Anbringung eines Zusatzschildes mit der Aufschrift „Guldenschlucht gesperrt“ in Betracht.

 

Ortsvorsteher Körner weist darauf hin, in dem entsprechenden Internetportal bezüglich Wanderwege werde darauf hingewiesen, dass die „Guldenschlucht“ wegen des Hang­rutsches derzeit gesperrt sei.

Er werde jedoch die Anregung von Herrn Kroh an die Verwaltung (Kultur- und Verkehrs­amt) weiterleiten.

 

Sodann informiert der Vorsitzende, im Zusammenhang mit Hangsicherungsmaßnahmen sowie der Beseitigung der Folgen des Hangrutsches – d.h. Wiederherstellung des in der „Guldenschlucht“ verlaufenden Wanderweges samt Gewährleistung der Begehbarkeit – würden derzeit Gespräche zwischen den Verwaltungsspitzen der Städte Homburg und Zweibrücken stattfinden.

Auf diese Thematik habe Herr Oberbürgermeister Wosnitza in seiner gestrigen Neujahrs­ansprache hingewiesen.

Ca. 1/3 der Fläche des Bereiches „Guldenschlucht“ würde sich auf Zweibrücker Gemar­kung befinden, während ca. 2/3 der Fläche auf Homburger Gemarkung gelegen sei, was voraussichtlich dem Anteil beider Städte an den Instandsetzungskosten entsprechen werde.

 

Ein Einwohner weist auf gravierende Frostschäden im Teilbereich der K 1 ab Ortsausgang bis zur Landesgrenze hin, wodurch sich der ohnehin schon sehr marode Zustand der Fahr­bahn noch weiter verschlechtert habe. Teilweise seien hier beispielsweise Schlaglöcher mit einer Tiefe von bis zu 10 cm vorhanden.

In diesem Zusammenhang erkundigt er sich, ob in o.g. Teilbereich bis zu dem im Jahr 2019 vorgesehenen, grundlegenden Ausbau der K 1 noch Unterhaltungsmaßnahmen seitens UBZ durchgeführt werden um die Straße zumindest in einen einigermaßen befahr­baren Zustand zu versetzen.

 

Ortsvorsteher Körner antwortet, im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirates am 10.09.2018 habe Herr Mannschatz (UBZ) zugesagt, dass alle zur Gewährleistung der Verkehrssicher­heit erforderlichen Unterhaltungsarbeiten nach wie vor durchgeführt würden. Allerdings


 

wäre die Ausbesserung von Straßenschäden bei winterlicher Witterung (Frost) wenig sinnvoll. Er gehe davon aus, dass die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten bei geeigneter Witterung unverzüglich durchgeführt werden.

Er werde dies „im Auge behalten“ und sich ggf. mit UBZ in Verbindung setzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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