Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor. Dies wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4

Abs. 2 BauGB werden, wie in dieser Vorlage unter III aufgeführt, behandelt. Eine Änderung oder Ergänzung der Planung wird nicht erforderlich. Die Begründung wird entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen im Kapitel 2.3 („Sonstige Vorgaben“) um die angrenzende Altlastenverdachtsfläche ergänzt. Unter Kapital 3.4 („Hinweise und Empfehlungen“) werden Hinweise zu möglichen Altlasten, zum Hochwasserschutz, zur Landesarchäologie und zur Oberflächenentwässerung hinzugefügt. In Kapitel 4.1 („Abwägungsrelevante Belange“) werde die Bereiche „Altlasten“ und „Wasser“ ergänzt.

3. Der Stadtrat beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes ZW 76 „KiTa Gabelsbergerstraße“, bestehend aus Bebauungsplan, textliche Festsetzungen und Begründung einschließlich der Anlagen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und übergibt das Rederecht an den Baudezernenten Herrn Beigeordneter Henno Pirmann.

Beigeordneter Pirmann teilt dem Stadtrat die Ergebnisse der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit mündlich mit.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat     e i n s t i m m i g     folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

0

Enthaltung:

3

 

An der Abstimmung nahmen 35 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60