Ortsvorsteherin Seibert erklärt, hierzu habe sie alle Ortsbeiratsmitglieder eingeladen.

Da sie verhindert gewesen wäre an der Begehung ab deren Beginn teilzunehmen und somit erst verspätet eingetroffen wäre, bittet sie ihren Stellvertreter, Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann, um einen entsprechenden Bericht und erteilt ihm das Wort.

 

Ortseiratsmitglied Fuhrmann informiert, die Gewässerbegehungen wären insbesondere im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz hinsichtlich fortwährend zahlreicher werdenden Starkregenereignissen erfolgt, weshalb geeignete Vorsorgemaßnahmen zu eruieren wären.

In diesem Zusammenhang wären hauptsächlich die innerorts (bergabwärts) verlaufenden Bäche (u.a. Atzenbach), aber auch einige außerorts verlaufenden Bäche in Höhe Feld- und Waldstraße in Augenschein genommen worden. Letztgenannte Bäche wären teilweise an Regenrückhaltebecken angeschlossen.

Seitens UBZ hätten an den Gewässerbegehungen Frau Hartfelder, Herr Reischmann sowie Herr Dauber teilgenommen. Seitens des mit der Erstellung eines Hochwasservorsorge­konzeptes beauftragten Ingenieurbüros OBERMEYER wäre Herr Dr. Cassel vor Ort gewesen.

Außerdem hätten auch einige interessierte Bürger teilgenommen.

 

Hinsichtlich der Lagerung von Grünschnittabfällen (Hecken, Rasen etc.) und Materialien wie beispielsweise Brennholz, Gartenmöbel, Pavillons etc. sei – bei Gewässern 1. Ordnung (z.B. Atzenbach) ein Mindestabstand von 10 m zur Böschung einzuhalten, um das Weg­schwemmen möglichst zu vermeiden, wodurch ggf. ein Wasserstau samt Überschwem­mungen begünstigt werden könnten.

 

Zum Abschluss habe man den Uferbereich des Hornbaches begangen, wobei es sich um ein Gewässer 2. Ordnung handele. Hier betrage der einzuhaltende Mindestabstand von Grünschnittabfällen/Materialen zur Böschung 40 m.

 

Herr Dr. Cassel (Ingenieurbüro OBERMEYER) werde über die Gewässerbegehungen einen Bericht erstellen.

 

Die Vorsitzende dankt Herrn Fuhrmann für seine Informationen.

 

 

 

 

 

 

 

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