Sitzung: 06.03.2019 Ortsbeirat Rimschweiler
Ortsvorsteherin Seibert
erklärt, hierzu habe sie alle Ortsbeiratsmitglieder eingeladen.
Da sie verhindert gewesen
wäre an der Begehung ab deren Beginn teilzunehmen und somit erst verspätet
eingetroffen wäre, bittet sie ihren Stellvertreter, Ortsbeiratsmitglied
Fuhrmann, um einen entsprechenden Bericht und erteilt ihm das Wort.
Ortseiratsmitglied
Fuhrmann informiert, die Gewässerbegehungen wären insbesondere
im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz hinsichtlich fortwährend zahlreicher
werdenden Starkregenereignissen erfolgt, weshalb geeignete Vorsorgemaßnahmen zu
eruieren wären.
In diesem Zusammenhang
wären hauptsächlich die innerorts (bergabwärts) verlaufenden Bäche (u.a.
Atzenbach), aber auch einige außerorts verlaufenden Bäche in Höhe Feld- und
Waldstraße in Augenschein genommen worden. Letztgenannte Bäche wären teilweise
an Regenrückhaltebecken angeschlossen.
Seitens UBZ hätten an den
Gewässerbegehungen Frau Hartfelder, Herr Reischmann sowie Herr Dauber
teilgenommen. Seitens des mit der Erstellung eines Hochwasservorsorgekonzeptes
beauftragten Ingenieurbüros OBERMEYER wäre Herr Dr. Cassel vor Ort gewesen.
Außerdem hätten auch
einige interessierte Bürger teilgenommen.
Hinsichtlich der Lagerung
von Grünschnittabfällen (Hecken, Rasen etc.) und Materialien wie beispielsweise
Brennholz, Gartenmöbel, Pavillons etc. sei – bei Gewässern 1. Ordnung (z.B.
Atzenbach) ein Mindestabstand von 10 m zur Böschung einzuhalten, um das Wegschwemmen
möglichst zu vermeiden, wodurch ggf. ein Wasserstau samt Überschwemmungen
begünstigt werden könnten.
Zum Abschluss habe man den
Uferbereich des Hornbaches begangen, wobei es sich um ein Gewässer 2. Ordnung
handele. Hier betrage der einzuhaltende Mindestabstand von
Grünschnittabfällen/Materialen zur Böschung 40 m.
Herr Dr. Cassel
(Ingenieurbüro OBERMEYER) werde über die Gewässerbegehungen einen Bericht
erstellen.
Die Vorsitzende dankt
Herrn Fuhrmann für seine Informationen.
Verteiler:
Amt 32 – 1 x
Amt 60/66 – 1 x
Amt 84 – 1 x