Unterhaltungsmaßnahmen

Ortsvorsteherin Seibert berichtet, im Zusammenhang mit der anzustrebenden intensiveren Nutzung der Räumlichkeiten des Gemeindehauses sei die Durchführung von Renovie­rungs-/Unterhaltungsmaßnahmen notwendig.

 

Im Vorfeld der Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 der Stadt Zweibrücken wäre deshalb seitens des Ortsbeirates ein Antrag auf Sanierung bzw. Umbau des Gemeinde­hauses gestellt worden, welcher im Rahmen der am 06.09.2018 erfolgten Haushalts­besprechung der Verwaltungsspitze mit den Ortsvorstehern thematisiert worden wäre.

Seitens der Verwaltung wären dabei die durchzuführenden Arbeiten auf die Ebene von Unterhaltungsmaßnahmen abgestuft worden, wozu kein spezieller Haushaltsansatz erforderlich wäre.

Im Vorfeld o.g. Haushaltsbesprechung sei am 05.09.2018 eine Hausbesichtigung seitens Mitarbeitern des Stadtbauamtes (Abt. Hochbau/Gebäudeunterhaltung) durchgeführt worden.

Dabei sei keine Notwendigkeit zur gewünschten, grundlegenden Erneuerung der Toilette im Erdgeschoss gesehen worden.

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, weder die im Erdgeschoss noch die im Obergeschoss befindlichen Toiletten seien behindertengerecht gebaut.

Darüber hinaus seien die Fliesen im Eingangsbereich zwar als alt – jedoch noch in gutem Zustand befindlich – beurteilt worden, so dass eine Grundreinigung der Böden im Büro sowie Vorraum als ausreichend erachtet worden wäre.

Die Vorsitzende bemerkt, eine Grundreinigung sei hier nicht ausreichend.

Außerdem erachte sie die Anbringung von Sockelleisten sowohl im Büro als auch im Vorraum als zweckmäßig (im Hinblick auf die Durchführung der regelmäßig stattfinden­den Reinigungsarbeiten).

Bezüglich Treppenaufgang zum Obergeschoss bestünden Schäden im Wandbereich, so dass zu befürchten sei, dass sich der Putz demnächst stellenweise lösen werde.

 

Im Anschluss daran berichtet die Vorsitzende, der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Michels, habe zugesagt, dass sich Herr Baqué (Stadtbauamt – Abt. Hochbau/Gebäudeunterhaltung) nochmals mit ihr in Verbindung setzen werde, um einen Konsens hinsichtlich der durchzu­führenden Maßnahmen zu finden.

In diesem Zusammenhang habe sie mit Herrn Baqué eine weitere Ortsbesichtigung durch­geführt, wobei die Anbringung einer Plexiglasscheibe im Wandbereich des Treppenauf­gangs (Kosten: ca. 3.000,00 €) erwogen worden wäre.

Aus Kostengründen habe man jedoch mittlerweile hiervon wieder Abstand genommen.

Die gewünschten, o.g. Bereiche würden mit Sockelleisten versehen.

 

Ortsvorsteherin Seibert berichtet weiter, während der 2. Januarwoche 2019 hätten in den Bereichen Treppenaufgang sowie Eingangsbereich Malerarbeiten stattgefunden, wobei sie kurzzeitig vorher informiert worden sei.

 


Nutzungsmöglichkeiten

Zunächst informiert die Vorsitzende, derzeit würden zwei Dauermietverhältnisse bestehen. Dabei handele es sich um den Verein „Bürgerstübchen“ sowie um die Vorortverwaltung (Büro der Ortsvorsteherin samt Vorraum).

 

Darüber hinaus könnten im Gemeindehaus gelegentliche Treffen von Mitgliedern der ört­lichen Vereine (z.B. Mitgliederversammlungen etc.) stattfinden, worüber diese informiert worden wären. Sofern hierbei keine Speisen und Getränke gegen Entgelt angeboten würden, erfolge diese Nutzung kostenlos, was mit der Verwaltung bereits abgestimmt wäre.

 

Außerdem bestehe nunmehr auch für Privatpersonen die Möglichkeit der kurzzeitigen Nutzung des Besprechungsraumes im Obergeschoss (gegen Entgelt), was bislang bereits mehrmals erfolgt wäre.

Hierfür werde ein Nutzungsentgelt in Höhe von täglich 50,00 € erhoben (zuzüglich Kaution in Höhe von 50,00 € für Reinigung).

 

Neben o.g. Nutzungsmöglichkeiten könnte im Gemeindehaus auch Unterricht seitens beider örtlichen Kirchengemeinden stattfinden (z.B. für Konfirmanden etc.), was eine Alternative zur Nutzung von Räumlichkeiten der Kirchengemeinden darstelle.

 

Schlussendlich würden hier auch die Sitzungen des Rimschweiler Ortsbeirates stattfinden.

 

Ortsvorsteherin Seibert bemerkt, im Hinblick auf die o.g., vielfältigen Nutzungen der Räumlichkeiten des Gemeindehauses strebe sie die Durchführung weiterer Renovierungs­maßnahmen an, welche über im Haushalt vorgesehene Mittel für die Gebäudeunterhaltung finanzierbar seien.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder sind hiermit   e i n s t i m m i g   einverstanden.

Diesbezüglich werden keine Einwände oder Bedenken geäußert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Amt 60.3.1 – 1 x

Amt 60/65 – 1 x