Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Stadtrat fasst ohne Aussprache   e i n s t i m m i g   folgenden

 

Beschluss:

 

Die beitragsfähigen Kosten für den Ausbau der Gehwege einschl. Weg Flst.-Nr. 64/38, der Straßenentwässerungsanlage (Anteil Gehwege), der Stützmauern vor den Grundstücken Flst.-Nr. 1040 und 1046 (Anteil Gehwege), der Anlegung der Böschung am Grundstück Flst.-Nr. 1019/1, der Straßenbeleuchtungsanlage sowie den Erwerb von Straßenflächen (Anteil Gehwege) in der Contwiger Straße werden zu 35 % von der Stadt übernommen.  Den Restbetrag haben die Eigentümer der beitragspflichtigen Grundstücke nach Maßgabe der Satzung zu tragen.


Ratsmitglied Danner erklärt, dass sich nicht zustimmen könne, da sie sich einen höheren Stadtanteil für die stark befahrene Contwiger Straße gewünscht hätte.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

33

Nein:

1

Enthaltung:

0

 

 

 

Verteiler:

60