Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verweist auf die Informationsvorlage Nr. 60/1393/2019.

 

Er informiert, dass es sich hierbei um einen Beratungspunkt des Bebauungsplanverfahrens MI 10 „Bickenalb Blick“ handelt. Ein Vororttermin habe im Vorfeld der Bau- und Umweltausschusssitzung stattgefunden. Hierzu habe der Investor, Herr Ipser, ein Kompromiss hinsichtlich der Höhenfestsetzung und der Straßenzuwegung zugestimmt. Er bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Gries stellt im Namen seiner SPD-Fraktion die Frage, ob die Möglichkeit bestünde, das Baugebiet durch die Verwaltung selbst zu „beplanen“ bzw. baureif zu machen. Diesbezüglich verweist er auf das schon erschlossene Wohngebiet „Auf Äckerchen“ hin. Hier habe die Baureifmachung durch die Verwaltung gut funktioniert.

 

Herr Ehrmann (Abteilungsleiter Stadtplanung) erwidert, dass man grundsätzlich „mehrgleisig“ an solche Entwicklungsflächen herangehe. Ob Erschließungsflächen in private oder städtische Hand seien, sei letztendlich unerheblich. Sobald Investoren Flächen erschließen möchten, könnten diese den Investoren, wenn möglich, auch angeboten werden.

 

Ausschussmitglied Gries findet die potentielle Umsetzung der „Zuwegung“ und die Festsetzung der Firsthöhe von 8,00 m positiv. Der Straßenverlauf soll in dem künftigen Bebauungsplanverfahren entsprechend festgesetzt werden. Er empfiehlt desweiteren eine Stützmauer bzw. Schutzmauer im Bereich der Leichenhalle zu errichten, damit keine Schäden durch Fahrzeugverkehr in dieser entständen. Auch könne der künftige Straßenverlauf in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden.

 

Ausschussmitglied Dettweiler führt aus, dass es grundsätzlich so sei, dass sich ein Investor bereitgefunden habe, dieses Gelände zu vermarkten und zu entwickeln. Dies hätte den Vorteil, dass dieses Projekt kurzfristig umgesetzt werden könne. Der Ortsbeirat Mittelbach habe sich zudem ausdrücklich für die Bebauung des vorgesehenen Grundstückes ausgesprochen. Er betont, dass eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten stattgefunden habe. Er werde den Ortsbeirat auch darüber entsprechend informieren.

 

Ausschussmitglied Schneider schlägt ebenfalls vor, künftig Baugebiete durch die Stadt planen zu lassen und diese auch kostengünstig zu vermarkten. Er würde zudem Gründächer auf den Garagen und Zisternen in den Bebauungsplan mit aufnehmen. Wenn man etwas „neues“ entwickeln würde, müsste man auch für den Umwelt- und Klimaschutz sowie für die Artenvielfalt eintreten.

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann findet, dass man heute eine sehr positive Entwicklung erlebt hätte. Beim ersten vorgestellten Konzeptentwurf haben einige Entscheidungsträger erhebliche Zweifel bezüglich Höhenfestsetzungen und Straßenverlauf gehegt. Aus diesem Grunde habe auch dieser Vororttermin stattgefunden.  Die Anwohner hätten sich auf eine sehr positive Art und Weise selbst eingebracht und seien auch entsprechend eingebunden  worden. Hier habe man nun ein Lückenschluss in der Bebauung vollzogen. Ob dies nun Doppelhäuser oder Einfamilienhäuser seien, könnten die Interessenten letztendlich selbst entscheiden.

 

Ausschussmitglied Eckerlein ist der Meinung, dass die ursprüngliche geplante Zuwegung schon nicht ausführbar gewesen sei. Er schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass diesbezüglich künftig nicht ausführbare städtebauliche Sachverhalte (wie z.B. auch Höhenfestsetzungen) im Vorfeld vom Bauamt geprüft werden, bevor diese dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden. Die städtebauliche Integration sei im Vorfeld schon zu berücksichtigen.

 

Ausschussmitglied Hüther schließt sich der Meinung des Vorredners, Ausschussmitglied Eckerlein, an und findet, dass, nun unter der Berücksichtigung der neuen Höhenfestsetzung und des neuen Straßenverlaufs das Bauleitplanverfahren die Zustimmung des Bau- und Umweltausschuss finden werde.

 

Ausschussmitglied Gries stellt im Namen der SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Abstimmung:

 

Das Bauamt möge das entsprechende Baugebiet neu überplanen, um günstige Bauplätze für „junge“ Familien vorhalten zu können.

 

Herr Ehrmann erwidert, dass man aufgrund der Personalstärke des Bauamtes die Planungskosten in Auftrag geben müsste.

 

Ausschussmitglied Neubert bezweifelt, dass eine Planungsübertragung an das Stadtbauamt eine kostengünstige Lösung sei. Er weist daraufhin, dass das Bauamt in anderen Bereichen schon gebunden sei. Wenn man dem Antrag der SPD-Fraktion folgen würde, werde wiederrum Personal an anderer Stelle gebunden. Darüber hinaus müsste die Stadt in Grundstücke investieren. Das seien alles Angelegenheiten die ein Investor für die Stadt übernehme. Auch habe der Investor zugesagt, nach der Entwicklung des entsprechenden Gebietes, vier „schlüsselfertige“ Häuser zu errichten.

 

Der Vorsitzende weist daraufhin, dass man eine Aussprache zum Sachverhalt führe. Er empfiehlt hierzu keine Abstimmung herbeizuführen. Die Angelegenheit möge nochmals in den Ortsbeirat Mittelbach zur Beratung und zur anschließenden Beschlussempfehlung in den Bau- und Umweltausschuss gegeben werden. Auch seien die Personalkapazitäten des Bauamtes (u.a. auch durch die K3.0 Maßnahmen) ausgelastet und zu berücksichtigen.  

 

Ausschussmitglied Schneider distanziert sich von der Aussage des Ausschussmitgliedes Neubert. Teile des Geländes gehörten der Stadt Zweibrücken bzw. des UBZ’s (UBZ = Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR). Dies sei die momentan gegebene Flächenkulisse. Und nun solle die Stadt die Grundstücke möglichst günstig an einen Investor verkaufen? Er unterstreicht, dass die Stadt durchaus dadurch Gewinne erwirtschaften könne. Auch seien manche K3.0 Maßnahmen in Kürze abgeschlossen. Hierzu werden wieder Personalkapazitäten frei.

 

Ausschussmitglied Düker spricht sich für eine Abstimmung aus; auch unter dem Aspekt dem Investor eine gewisse Planungssicherheit zu geben.

 

Ausschussmitglied Dettweiler bestätigt, dass er als Ortsvorsteher von Mittelbach/Hengstbach diesen Tagesordnungspunkt entsprechend in eine Ortsbeiratssitzung auf die Tagesordnung zur Beratung und Aussprache nehmen werde. Dort könne das Anliegen der SPD-Fraktion offen und sachlich diskutiert werden.

 

Ausschussmitglied Helbing bemerkt, dass er grundsätzlich dagegen sei, dass man Investoren vorschreibe, welche Planungsbüros diese beauftragen sollen.

 

Ausschussmitglied Neubert führt aus, dass er der SPD-Fraktion keine „Ehrenrührigkeit“  unterstellen wollte. Er weist aber darauf hin, dass die angesprochenen Grundstücke u.a. auch private Personen gehören würden. Im Übrigen sei es so, dass der UBZ oder die Stadt die entsprechenden Grundstücke verkaufe. Demzufolge würde die Stadt es im Anschluss genauso verkaufen, wie sie es an einen Investor verkaufe. Ansonsten sei dies eine verdeckte Gewinnausschüttung.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass der Bau- und Umweltausschuss die vorliegenden Informationen zur Kenntnis genommen habe. Ausschussmitglied Dettweiler (und Ortsvorsitzende von Mittelbach/Hengstbach) werde den Tagesordnungspunkt in eine kommende Ortsbeiratssitzung vortragen. Im Anschluss werde der Punkt im Bau- und Umweltausschuss vorberaten und in einer anschließenden Stadtratssitzung zur Abstimmung vorgebracht.

 

Der Bau- und Umweltausschuss ist mir der Vorgehensweise einverstanden.

 

Ausschussmitglied Eckerlein verweist darauf, dass der Investor es war, der diesen Anstoß gegeben habe um dieses Projekt zu entwickeln und zu erschließen. Im Nachhinein nun das Gebiet selbst zu vermarkten, sei fragwürdig. Auch durch die jetzige Änderung der Zuwegung und einer Höhenfestsetzung sei ein akzeptabler Kompromiss gefunden worden.

 

Auf Nachfrage informiert Herr Boßlet (Vorstand UBZ), dass die Beitragssätze für die Zweibrücker Bürgerinnen und Bürger identisch sei; auch unter dem Aspekt der Entwicklung der unterschiedlich kostenintensiven Baugebiete.

 

Ausschussmitglied Schneider ist der Meinung, dass ein entsprechender Anstoß der Entwicklung nicht allein von Investor gekommen sei. Die Grundstücksflächen im Bereich des Friedhofes seien überprüft worden. Im Zug dessen, seien diese Flächen angeboten worden. Es würden immer wieder städtische Flächen angeboten die dann, wie in diesem Fall, von Investoren entwickelt werden würden, die z.B. bei Höhenfestsetzungen, nach seiner Meinung, nicht akzeptabel seien. Das Stadtbauamt möge hier, wie Ausschussmitglied Eckerlein soeben gefordert, prüfen.  

 

Der Vorsitzende schlägt vor, wie folgt vorzugehen: Der Bau- und Umweltausschuss möge die  vorliegenden Informationen zur Kenntnis nehmen. Der Sachverhalt wird dem Ortsbeirat  Mittelbach/Hengstbach vortragen. Im Anschluss werde der Punkt im Bau- und Umweltausschuss vorberaten und in einer anschließenden Stadtratssitzung zur Abstimmung vorgebracht.

 

Der Bau- und Umweltausschuss ist mir der Vorgehensweise einverstanden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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