Ortsvorsteherin Murer bemerkt, die in beiden Ortseingangsbereichen an Straßenlampen angebrachten Geschwindigkeitsmesstafeln würden seit Ende 2018 nicht mehr funktionie­ren.

Beide Anlagen seien über die Mittel des Vorortbudgets finanziert worden, wobei hierüber eigentlich auch die Kosten für eventuelle Reparaturen zu leisten seien.

Nach mehreren Telefonaten mit der Verwaltung sei man nunmehr derart verblieben, dass diese für eine zeitnahe Instandsetzung der Anlagen sorgen werde, wofür das Ordnungsamt zuständig wäre.

 

Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied Igel die im Bereich der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ (Höhenstr. 24) beabsichtigte Anbringung von zwei „Blinktafeln“ an, was bislang noch nicht realisiert wäre.

 

Ortsvorsteherin Murer erklärt, diese Maßnahme wäre bei der Verwaltung beantragt, wobei die Beschaffung der Tafeln ab dem Haushaltsjahr 2020 vorgesehen sei.

Darüber hinaus habe ihr Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegen­heiten) zugesagt, dass hinter dem bereits vorhandenen Schild „Achtung Kindergarten“ noch eine weiße, reflektierende Tafel angebracht werde, was derzeit ebenfalls noch ausstehe.

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an.

 

Im Anschluss daran berichtet die Vorsitzende, die Sperrung des Dorfplatzes hinsichtlich dessen zeitweiser Nutzung zu Parkzwecken wäre seitens Herrn Hell (UBZ) veranlasst wor­den. Zu diesem Zweck wäre der Eingangsbereich vor dem DRK-Kurzzeitpflegeheim mit Pollern versehen worden, wovon lediglich ein Poller mittels eines Schlüssels entfernbar ist.

 

Ortsbeiratsmitglied Igel erklärt, im Zusammenhang mit sportlichen Veranstaltungen (Training etc.) des Sportvereins SV 21 Mörsbach e.V. wäre zumindest donnerstags eine Öffnung zu Parkzwecken sinnvoll.

Eine diesbezügliche Regelung werde – in Absprache zwischen Herrn Oberbürgermeister Dr. Wosnitza und Herrn Hoyer (UBZ) – geprüft.

Lt. UBZ wäre die Sperrung insbesondere deshalb erfolgt, weil der Belag des Dorfplatzes für ein ständiges Befahren mittels Kraftfahrzeugen nicht geeignet sei und dieser dadurch bereits in Mitleidenschaft gezogen worden wäre.

Dies könne sie nicht nachvollziehen, weil hier bereits seit mehreren Jahren Kraftfahrzeuge zeitweise geparkt würden, was dem Belag bislang offensichtlich nicht geschadet hätte.

Vielmehr erachte sie – insbesondere bei Starkregenereignissen – eine geeignete Entwässe­rung des Platzes mittels Drainagen für erforderlich, was sie Herrn Hoyer (UBZ) bereits mit­geteilt hätte.

 

Ortsbeiratsmitglied F. Murer ist ebenfalls der Auffassung, in Ausnahmefällen sollte der Platz zu Parkzwecken freigegeben werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Thiery erklärt, infolge Radialbewegungen beim Ein- und Ausparken der Kraftfahrzeuge könnten sehr wohl Schäden (insbesondere Vertiefungen etc.) wegen der unterschiedlichen Verdichtungsverhältnisse auftreten, da der Belag hierfür nicht ausgelegt sei.


Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an.

 

Im Anschluss daran bemerkt Ortsbeiratsmitglied Thiery, gemäß ursprünglicher Zusage der Verwaltung sollte ein Umbau des Dorfgemeinschaftshauses hinsichtlich Erweiterung des Feuerwehrbereiches erfolgen.

 

Ortsvorsteherin Murer weist darauf hin, die Planung einer diesbezüglichen Erweiterung des Gebäudes wäre seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) abgelehnt worden.

 

Sodann spricht die Vorsitzende die im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 19.11.2018 seitens Ortsbeiratsmitglied Glahn gestellte Anfrage hinsichtlich Einbau von sog. „Flüsterasphalt“ im Zuge der im Jahr 2018 erfolgten Deckensanierung Höhenstraße an, wobei sie informiert, lt. Auskunft von Herrn Mannschatz (UBZ) sei dies nicht erfolgt. „Flüsterasphalt“ sei nur auf Straßen sinnvoll, auf denen Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h gefahren werden.

Außerdem habe der Landesbetrieb Mobilität (LBM) das zu verwendende Material vorge­schrieben, da es sich um eine Landesstraße (L 465) handele.

 

Ortsbeiratsmitglied Thiery bemerkt, „Flüsterasphalt“ werde insbesondere auf Autobahnen eingebaut. Er bestätigt, dass dies innerhalb von Ortschaften nicht üblich sei.

 

Im Anschluss daran weist Ortsbeiratsmitglied Igel darauf hin, sie habe allen Ortsbeirats­mitgliedern Informationen bezüglich des geplanten Holzpavillons im Bereich Dorfplatz übersandt.

Mittlerweile habe eine Ortsbesichtigung stattgefunden, an der Vertreter von Stadtbauamt, UBZ sowie Herr Eschmann (Haupt- und Personalamt) teilgenommen hätten, wobei letzt­endlich alle Beteiligten mit der beabsichtigten Lösung (Ausführung des Pavillons gemäß den vorliegenden Unterlagen) einverstanden gewesen wären.

Lediglich die relativ hohen Kosten zur Erstellung der Fundamente (gemäß Kostenvoran-schlag der Fa. Dahlhauser) seien ein Diskussionspunkt gewesen.

Eine Verminderung der Kosten wäre evtl. dadurch möglich, dass der zur Schaffung der Fundamente erforderliche Erdaushub als Auffüllmaterial für das nach hinten abgeböschte Gelände (Mulde) verwendet wird.

Seitens Herrn Eschmann (Haupt- und Personalamt) wäre bereits eine diesbezügliche Kos­tenübernahme durch die Stadt Zweibrücken in Aussicht gestellt worden.

 

Sodann bemerkt Ortsvorsteherin Murer, in der zu Ende gehenden Legislaturperiode werde voraussichtlich noch eine Sitzung des Ortsbeirates Mörsbach stattfinden, da – lt. Mitteilung des Stadbauamtes (Abt. Stadtplanung) – eine Anhörung dieses Gremiums im Zusammen­hang mit dem in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ vorgesehenen, kleinen Baugebietes erforderlich werden könnte. Da derzeit diesbezüglich noch verwal­tungsinterner Abstimmungsbedarf bestehe, hätte diese Thematik noch nicht in der heutigen Sitzung behandelt werden können.

 

Im Anschluss daran spricht Ortsbeiratsmitglied Jost den oberhalb des Heilbachhofes gele­ge­nen Parkplatz für Lkws bzw. Bushaltestelle an, wobei er darauf hinweist, dieser Bereich weise umfangreiche Verschmutzungen auf, weshalb er ggf. ein Parkverbot für zweckmäßig erachte.

Da es sich um eine Landesstraße (L 465) handele, sei hierfür wahrscheinlich der Landes­betrieb Mobilität (LBM) zuständig.

 

Ortsbeiratsmitglied Glahn bemängelt in diesem Zusammenhang, dass der hier befindliche Mülleimer bereits seit mehreren Jahren nicht mehr geleert worden wäre, obwohl ein Streckenkontrolleur des LBM den Bereich wöchentlich in Augenschein nehme. Er erachte die Aufstellung eines Müllcontainers als sinnvoll.

 

Ortsbeiratsmitglied A. Ruf bemerkt, in Höhe der kurz hinter der Einfahrt von der L 465 zum AWZ „Rechenbachtal“ befindlichen Trafostation bestehe eine gleichartige Proble­matik, da hier oftmals die Führer von anliefernden Lkws übernachten und ihre Abfälle entsorgen würden.

 

In den beiden o.g. Bereichen erachtet Ortsvorsteherin Murer die Aufstellung von Parkver­botsschildern für zweckmäßig.

 

Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied Streuber eine schriftliche Anfrage an, welche sie bereits – in ihrer Funktion als Ratsmitglied – bei der Verwaltung eingereicht habe, wobei die Ant­wort derzeit noch ausstehe.

Es gehe dabei um die Schaffung einer zusätzlichen Bushaltestelle für die Anlieger der Tal­straße. Derzeit müsste dieser Personenkreis eine größere Strecke zurücklegen, um zu einer Bushaltestelle entweder in der Steinackerstraße oder in der Höhenstraße zu gelangen.

 

Ortsbeiratsmitglied Glahn macht auf eine bislang noch nicht erfolgte Ortsbesichtigung im Bereich der Schlacke- und Metallaufbereitungsanlage (Standort: Gelände des AWZ „Rechenbachtal“) aufmerksam, wofür sich der Ortsbeirat bereits im vergangenen Jahr ausgesprochen habe.

 

Ortsvorsteherin Murer bittet um diesbezügliche Klärung seitens der Verwaltung und ggf. entsprechende Anfrage zwecks Terminvereinbarung beim Betreiber der Anlage (Firma MDSU GmbH & Co. KG).

Grundsätzlich stehe der Betreiber einem solchen Anliegen positiv gegenüber, was sie einem bereits vor längerer Zeit mit dem Geschäftsführer, Herrn Hartl, geführten Telefon­gespräch entnommen habe.

 

Sodann weist Ortsbeiratsmitglied Igel darauf hin, dass der Anbau einer Vorhalle an die be­stehende Konditionierungsanlage der Firma TERRAG GmbH auf dem Gelände des AWZ „Rechenbachtal“ bislang noch nicht erfolgt sei, obwohl bereits seit dem Jahr 2018 eine ent­sprechende Baugenehmigung vorliege.

Hierbei handele es sich um eine wichtige Maßnahme zur Vermeidung weiterer Zwischen­fälle (Umweltbelastungen infolge austretender Stäube).

Zwecks Klärung des Sachverhaltes bittet sie die Verwaltung um Kontaktaufnahme mit der Firma TERRAG GmbH.

 

 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x              Amt 60 – 1 x

Amt 30 – 1 x              Amt 60/61 – 1 x

Amt 32 – 1 x              Amt 60/65 – 1 x

Amt 51 – 1 x              Amt 84 – 3 x