Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlüsse:

 

1.      Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB werden wie in der Synopse in Anlage 2 ausgeführt behandelt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

26

Nein:

0

Enthaltung:

5

 

An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.

 

 

2.                  Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Äußerungen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB werden wie in Synopse in Anlage 3 ausgeführt behandelt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.

 

3.                  Der Stadtrat billigt den aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes ZW 164 Sondergebiet „Quartier Alte Brauerei“, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung und den Umweltbericht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

3

 

An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.

 

 

4.                  Der Stadtrat billigt den aktuellen Entwurf der Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 1 und Abs. 6 LBauO

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

4

 

An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.

 

 

5.                  Der Stadtrat billigt den aktuellen Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung 17 Sondergebiet „Quartier Alte Brauerei“, bestehend aus der Planzeichnung mit den Darstellungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.

 

 

6.                  Die Verwaltung wird beauftragt im Parallelverfahren, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 zum Bebauungsplanentwurf sowie zum Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.

 

 

7.                  Die Verwaltung wird beauftragt im Parallelverfahren, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 zum Bebauungsplanentwurf sowie zum Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und bittet Herrn Schenk um Vorstellung der Planungsänderungen.

 

Der Investor, Herr Manfred Schenk, stellt anhand einer im Ratsinformationssystem eingestellten Präsentation die geänderten Planungen vor und beantwortet Rückfragen.

Er erläutert erneut die geänderte Geschossflächenzahl des Gebäudes SO4 auf lediglich zwei Vollgeschosse, welche dann eine Höhe von 258 m NN hätten. Das Gebäude des Herrn Marcus Dury sei höher als das geplante Gebäude.

Ebenfalls seien die Gebäude – wie seinerseits bereits im Vorfeld der Sitzung sowie bei der Vorbegehung dargelegt – vom Hallplatz aus nicht sehen. Von diesem Punkt aus, seien lediglich das neue Hotel sowie die bereits bestehende Wohnbebauung sichtbar.

Die Abstandsfläche zum Grundstück „Tissot“ werde sich auf ca. 9 – 11 Meter belaufen.

Eine Bebauung der bestehenden Waldfläche käme seinerseits aufgrund der Ablehnung von Rodungen in besagtem Bereich durch die untere Naturschutzbehörde sowie die SGD nicht mehr in Betracht.

Er gibt an, dass keine Eigentumswohnungen in dem zu bebauenden Bereich geplant seien. Der Betreiber wünsche sich Wohnungen für Bedienstete und möglicherweise größere Wohnungen für Menschen, die zusätzlich die Dienste des Betreuten Wohnens in Anspruch nehmen würden.

 

 

Bezüglich der Frage der Erschließung gibt er an, dass diese über die Parkstraße aktuell nicht gesichert sei. Die Parkstraße müsse auf sechs Meter Breite erweitert werden. Grundsätzlich gebe es Bestrebungen die Erschließung seinerseits durchzuführen und die Kosten anteilig auf alle Anlieger umzulegen. Eine Erschließung durch die Stadt und eine nachfolgende Beitragsabrechnung werde für alle Anlieger (inklusive ihm selbst als Eigentümer) deutlich teurer.

Ob der Ausbau über ihn oder die Stadt erfolgen werde, wolle er aktuell nicht festlegen. Er schließe aber nicht aus, die teurere Variante (Ausbau Stadt) zu wählen.

Finde die geänderte Planung keine Zustimmung des Rates, gebe es seinerseits keine weiteren Kompromissvorschläge.

 

Mehrere Ratsmitglieder kritisieren, dass es sich bei der übrigen Waldfläche um „schützenswerten Wald“ handeln solle.

Dass eine neue Bebauung in Nähe eines Grundstückes, welches bislang von teils unbebauten Flächen umgeben war, als unschön oder störend empfunden werde, sei für den Rat durchaus nachvollziehbar. Jedoch sei die stadtbildprägende Entwicklung sowie die mögliche Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Planungen des Investors als erstrebenswert anzusehen. Ebenso sehe man die vorgetragenen Änderungen als Reaktion auf die Kritik in der vergangenen Bau- und Umweltausschusssitzung sowie Vorgesprächen als durchaus positiv an.

 

Der Stadtrat beschließt    e i n s t i m m ig    die vorgeschlagenen Planungsänderungen des Inverstors in die Beschlussfassung zu TOP I/1 einzubeziehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.

 

Im Anschluss bittet der Vorsitzende Frau Lennartz (Planungsbüro) um Vorstellung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Frau Lennartz fasst zunächst die jeweiligen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die jeweils hierzu ergangenen Stellungnahmen der Verwaltung  anhand der Vorlage inhaltlich zusammen und trägt diese vor.

 

Der Vorsitzende verliest, soweit eine Beschlussfassung erforderlich ist, einzeln die Beschlüsse, welche der Stadtrat wie folgt beschließt:

 

13

NABU Rheinland-Pfalz

 

-       Keine Bedenken hinsichtlich Umwelt- und Naturschutz

 

-       Kein Bebauungsriegel an der Hofenfelsstraße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keine entsprechende Festsetzung eines Riegels, jedoch keine Festsetzung einer Unterbrechung aus gestalterischen Gründen (Raumkante) und aus Gründen des Immissionsschutzes

 

Beschluss:

Dem Vorschlag, die Baugrenzen im Bereich der Hofenfelsstraße als separate und unterbrochene Baufenster festzusetzen, wird aus den oben genannten Gründen nicht nachgekommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 29 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schönborn und Schneider D. befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

 

-       Begründung Flachdächer

 

Festsetzung: Flachdächer sind zu begrünen, sofern nicht bautechnische Anforderungen entgegenstehen (Ausnahmen für Solaranlagen können zugelassen werden)

 

Beschluss:

Eine entsprechende Festsetzung zur Bepflanzung der Dachflächen wird vorgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 29 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schönborn und Schneider D. befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

 

-       Nistmöglichkeiten in Fassaden für Vögel und Fledermäuse

 

Durch Begrünung der Dächer, Baumpflanzungen, Ersatzquartiere für Fledermäuse als CEF-Maßnahme, usw. geschaffen, daher keine zwingende Festsetzung von Fassadennistmöglichkeiten;

 

Beschluss:

Dem Vorschlag in den Gebäudefassaden Nistmöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse zu integrieren wird aus den oben genannten Gründen nicht nachgekommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 29 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schönborn und Schneider D. befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

 

-       Versickerungsfähige Beläge auf Verkehrsflächen, Stellplätzen

 

Festsetzung, die Flächenversiegelung soweit wie möglich zu minimieren, indem Stellplätze mit versickerungsfähigen Belägen versehen werden;

 

Beschluss:

Die textlichen Festsetzungen werden entsprechend ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 29 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schönborn und Schneider D. befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

 

-       Wiederverwendung von Abbruch-Sandsteinen für Reptilien

 

Maßnahme M1, sonst keine zwingende Festsetzung weil ggf. Schadstoffgehalt;

 

Beschluss:

Eine entsprechende Maßnahmenfestsetzung zur Schaffung eines Ersatzlebensraums für die Mauereidechse erfolgt im Bebauungsplan.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 30 Mitglieder teil.

Das Ratsmitglieder Schönborn befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

 

-       vergrößerte Rodungsfläche; dargestellt wird, es wäre Umweltverträglichkeit der Rodung vorher nicht geprüft worden

 

-       Genehmigung zur Rodung wurde erteilt

-       Artenschutzprüfung/Kartierungen wurden vorher durchgeführt

-       externe Kompensationsmaßnahme

-       Fällung darüber hinaus war aus Verkehrssicherungsgründen erforderlich, nach Abstimmung mit dem Forstamt Wiederaufforstung der Fläche

-        

Beschluss:

Aussagen zur Kompensation werden in der Begründung zum Bebauungsplan sowie im Umweltbericht ergänzt. Dem durch Planung verursachten Waldverlust werden externe Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 30 Mitglieder teil.

Das Ratsmitglied Schönborn befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

22

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfall­wirtschaft, Bodenschutz

 

 

Oberflächenentwässerung

-           Größerer Teil des Geltungsbereiches ist bereits großflächig versiegelt;

-           für Änderungen des Umfanges und Zwecks der Entwässerung/Erweiterung Anpassung des wasserrechtlichen Bescheides erforderlich;

-           Abstimmung  mit dem Abwasserbeseitigungspflichtigen (UBZ)

-           Grundsätze einer ökologischen Niederschlagswasserbewirtschaftung berücksichtigen

-           Entwässerung des Plangebietes ist im weiteren Verlauf in einem Entwässerungskonzept darzustellen

 

-       Hinweis, wonach eine Anpassung des wasserrechtlichen Bescheides notwendig wird, Hinweis auf Abstimmungsbedarf mit dem Abwasserbeseitigungspflichtigen.

-       Hinweis auf die Grundsätze einer ökologischen Niederschlagswasserbewirtschaftung

-       Festsetzung: Stellplätze mit versickerungsfähigen Belägen.

-       bis zur Grundstücksgrenze Entwässerung im Trennsystem, Anschlussmöglichkeiten zur Schmutz- und Regenwasserableitung am bestehenden Mischwassersystem in der Park- bzw. Kreuzbergstraße geschaffen werden können; Rückhaltevolumen für das Oberflächenwasser; Maßnahmen folgen im Rahmen der nachfolgenden Detailplanung. Erläuterungen in der Begründung

-       Entwässerungskonzept im Zuge nachfolgenden Planungsschritten (Hinweis)

 

Beschluss:

Der Bebauungsplan wird um die o.g. Ausführungen, Hinweise und Festsetzungen ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 27 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schönborn, Schneider D. und Rauch befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum. Ratsmitglied Burkei hat die Sitzung vor dieser Abstimmung verlassen.

 

Schmutzwasser

Das anfallende häusliche Schmutzwasser ist ordnungsgemäß über die städtische Kanalisation zu entsorgen.

 

Beschluss:

Der Bebauungsplan wird um die o.g. Ausführungen und Hinweise ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 27 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schönborn, Schneider D. und Kaiser befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

Außengebietsentwässerung

Wahrung des schadlosen Abflusses aus Außengebieten, insbesondere auch bei Starkregenereignissen.

Hinweis auf Gefährdungsanalyse "Sturzflut nach Starkregen";

 

Hinweis zum Thema Außengebietsentwässerung;

westlicher Bereich des Bebauungsplans (an der Kreuzbergstraße) ist in der Gefährdungsanalyse "Sturzfluten nach Starkregen" (Landesamt für Umwelt in Rheinland-Pfalz) besonders dargestellt ist (mäßige bzw. hohe Abflusskonzentration)

Osten:  nur geringe bis mäßige Abflusskonzentration;

Entwässerung ist konzeptionsabhängig =>Entwässerungskonzept

 

Beschluss:

In der Begründung zum Bebauungsplan wird ein Hinweis wie o.a. ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 27 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schönborn, Schneider D. und Kaiser befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

 

Grundwasserschutz und Wasserversorgung

Brauchwasserbrunnen: Überplanung erst nach Rückbau und fachgerechter Verschließung des Brunnens zulässig.

Rückbau erst nach endgültiger Klärung

 

 

Hinweis auf den Brunnen und auf die Vorgaben zur Verschließung;

 

 

Rückbau erst nach abschließender Klärung

 

Beschluss:

Die Hinweise werden wie o.a. auf dem Plan ergänzt. Es werden außerdem Ausführungen in der Begründung ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 27 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schönborn, Schneider D. und Kaiser befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

 

Bodenschutz

Hinweis auf verschiedene umweltrelevante Nutzungen der Parkbrauerei (z.B. Kesselhaus), ehemalige Betriebstankstelle, die nicht altlastenverdächtiger Altstadtort  ist; ehemalige Nutzung altlastenverdächtig, nicht abschließend abschätzbar; vorhandene Gutachten sollen vorgelegt werden (SGD Süd)

 

 

 

 

Hinweis insbesondere auf Prüfung einer möglichen Verwendung der Abscheideranlage und vorh. Öllager der KfZ-Anlage ist anzupassen

 

Altablagerungen und Altstandorte unterliegen der bodenschutzrechtlichen Überwachung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) als Oberer Bodenschutzbehörde.

 

 

Altstandortuntersuchung wurde durchgeführt

Untersuchungsbedarfsflächen auf dem Grundstück der ehemaligen Parkbrauerei wurden festgestellt; Betriebstankstelle bereits untersucht: Gefährdung des Grundwassers wurde ausgeschlossen.

 

Bodenuntersuchungen im Bereich Altöltank und Benzinabscheideranlage verliefen ergebnislos.

Empfehlung u.a. Bereich Zapfanlage, Schweröltank vor Umnutzung zu untersuchen (dann wenn erforderlich weitere Untersuchung oder Dekontamination);

ð  Hinweis

ð  Hinweis in Begründung

 

 

Vorh. Gutachten mitausgelegt und der SGD Süd zur Verfügung gestellt

 

Beschluss:

Um dem Belang gerecht zu werden, wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Die entsprechenden Erläuterungen sind in der Begründung enthalten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 27 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schönborn, Schneider D. und Kaiser befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

23

Stadtverwaltung Zweibrücken

Stadtbauamt Untere Wasser-/Abfall- und Bodenschutzbehörde

(2 Stellungnahmen)

 

-       Bodenschutz: Verweis auf Stellungnahme der SGD Süd

-       Hinweis auf Gefährdungsanalyse "Sturzflut nach Starkregen" (östl. und westlicher Bereich des Geltungsbereiches);

-       Hinweis auf Brunnenanlage der ehem. Brauerei und Brunnen aus den 50er Jahren

-       Anbei unser Merkblatt 05 „Abbruch/ Rückbau baulicher Anlagen“ zur Beachtung.

 

 

 

 

 

 

Siehe 22

 

Siehe 22

 

 

Siehe 22, Hinweis auch auf den Brunnen aus den 50er Jahren

 

Beschluss:

Die genannten Hinweise werden wie o.a. ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 27 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schönborn, Schneider D. und Kaiser befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

25

Forstamt Westrich

 

Hinweis auf vorliegende Rodungsgenehmigung, Hinweis darauf, dass keine Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG und keine nicht ausgleichbaren Eingriffe vorliegen

 

 

 

Beschluss:

Als Ausgleichsmaßnahme wurde die externe Kompensationsmaßnahme auf den Flurstücken 3216/3, 3228/3 und 290/43 Gemarkung Niederauerbach zugeordnet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 27 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schönborn, Schneider D. und Kaiser befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

26

Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR  Untere Naturschutzbehörde

 

 

-       artenschutzrechtliche Erfassungen und Bewertungen " sind zu berücksichtigen.

 

-       aus naturschutzfachlicher Sicht Einbeziehung von Gehölzfläche und Gartenland vertretbar. Voraussetzung: Ersatz

 

-       Nachweis im Umweltbericht

 

-       Ausgleich: Durchgrünung, Pflanzflächen

 

 

 

 

 

 

 

 

-           waldrechtlicher Ausgleich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-           Keine Riegelbebauung an der Hofenfelsstraße

 

 

 

 

 

-           Hinweis auf Aussagen den Landschaftsplanes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-           Hinweis auf die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung und daraus resultierende Schutzmaßnahmen

 

 

 

 

 

 

 

-           Versiegelung

-> werden berücksichtigt (Maßnahmen)

-> Ersatzaufforstung

-> Behandlung im Umweltbericht

-> verschiedene Festsetzungen im Bebauungsplan (u.a. je 300 m² nicht baulich genutzter Grundstücksfläche 2 Laubbäume, Dachbegrünung, usw.)

 

 

 

 

Beschluss:

Im Bebauungsplan werden artenschutzbezogene Maßnahmenfestsetzungen und Aussagen zur Ersatzaufforstung getroffen. Im Rahmen des Umweltberichts wird eine vergleichende Gegenüberstellung der Eingriffs-Ausgleichsbilanz erstellt.

Grünordnerische Festsetzungen auf Basis des § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB werden ergänzt.

 

Der Bebauungsplan ordnet den gerodeten Flächen die oben genannten externen Kompensationsmaßnahmen zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 28 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schneider D. und Kaiser befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

Siehe 13;

Beschluss:

Dem Vorschlag, die Baugrenzen im Bereich der Hofenfelsstraße als separate und unterbrochene Baufenster festzusetzen, wird aus den oben genannten Gründen nicht nachgekommen.

 

Plangebiet ist größtenteils im FNP bereits als Baufläche dargestellt, ergänzende Teilfläche ist nicht erheblich; Festsetzung einer Reihe von Ausgleichsmaßnahmen; artenschutzrechtliche Betrachtung ist erfolgt;

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 28 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schneider D. und Kaiser befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

Beschluss:

An der Festsetzung eines Baugebietes wird aus den o.a. Gründen festgehalten. Festsetzungen zu Gunsten des Artenschutzes und der Grünordnung werden im Bebauungsplan getroffen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 28 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schneider D. und Kaiser befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

 

Begründung:

Diesbezüglich wird auf die artenschutzrechtlichen Untersuchungen und die daraus resultierenden Maßnahmenfestsetzungen im Bebauungsplan verwiesen.

 

Berücksichtigung im Umweltbericht, im Bebauungsplan, Ergänzung lediglich einer kleinen Teilfläche (s.o.)

 

Beschluss:

Aus den o.a. Gründen wird die Flächeninanspruchnahme der angrenzenden Teilflächen in Norden zu Gunsten der geplanten städtebaulichen Entwicklung in Kauf genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 27 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Schneider D., Eckerlein und Kaiser befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

 

 

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 05.02.2019 bis 01.03.2019

 

 

Frau Lennartz fasst jeweils die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen sowie die hierzu ergangenen Stellungnahmen der Verwaltung inhaltlich unter Berücksichtigung sich wiederholender Argumente zusammen und trägt diese vor.

Der Vorsitzende verliest im Einzelnen, soweit eine Beschlussfassung erforderlich ist, die jeweiligen Beschlussvorschläge, welche der Stadtrat wie folgt beschließt:

 

A

 

Ö1,2,4

Kritik am Bebauungsvorschlag oder an Details des Bebauungsvorschlages; Bezugnahme auf die in versch. Pressemitteilungen gezeigten Skizzen oder Sachdarstellungen

Inhalt des Verfahrens ist Bebauungsplan, Pressemitteilungen oder auch Bebauungsvorschlag sind nicht abwägungsrelevant

B

 

Ö1,2,4

Vorwurf einer Vorwegnahme der Entscheidung in Abstimmung zwischen Stadt und Investor, ohne dass die Öffentlichkeit berücksichtigt würde

Früher Beteiligungsschritt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist frühestmöglicher Beteiligungsschritt im Bebauungsplanverfahren

-> weiterentwickelte Planung wird im Rahmen der Auslegung vorgelegt

-> Abwägung wird transparent und nachvollziehbar zu allen Beteiligungsschritten durchgeführt

 

C

 

Ö1,2

Rodung

-       grundsätzlich

-       vergrößerte Rodungsfläche gegenüber der Genehmigung;

-       dargestellt wird, es wäre Umweltverträglichkeit der Rodung vorher nicht geprüft worden und nachträglich wäre keine Begutachtung mehr möglich

 

-       Genehmigung zur Rodung wurde erteilt

-       Artenschutzprüfung/Kartierungen wurden vorher durchgeführt und mit den zust. Fachbehörden abgestimmt

-       externe Kompensationsmaßnahme

-       Fällung darüber hinaus war aus Verkehrssicherungsgründen erforderlich, nach Abstimmung mit dem Forstamt erfolgt Wiederaufforstung der Fläche

-       Erläuterungen im Umweltbericht und in der Begründung

 

D

 

Ö1,2,

Stb. und denkmalrechtliche Belange

-       Inanspruchnahme Grünfläche „Park“, ökologischer Wert 

 

-       Herzogvorstadt

 

-           Parkanlage ist üblicherweise gestaltete Grünfläche mit Aufenthaltsfunktion, die der Erholung dient: hier nicht gegeben, es wird keine Naherholungsfunktion verdrängt

-           Inanspruchnahme einer kleinen Teilfläche, Eingriff wird durch verschiedene Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen;

-       ->         von den zuständigen Fachbehörden werden keine Bedenken geäußert, wenn ein Ausgleich erfolgt, was der Fall ist.

-       Erläuterungen im Umweltbericht und in der Begründung, Grünordnerische Festsetzungen

 

            (vgl. Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde: aus naturschutzfachlicher Sicht Einbeziehung von Gehölzfläche und Gartenland vertretbar. Voraussetzung: Ersatz)

 

-           Planungsrechtliche Voraussetzungen werden geschaffen, auf deren Basis ein städtebaulicher Missstand beseitigt werden kann, welcher den Standort und sein Umfeld seit Jahren erheblich belastet und beeinträchtigt hat;

-> Stadtbild, auch die Herzogvorstadt profitiert also von der Planung.

-           Aus der Nachbarschaft zur Herzogvorstadt kann nicht abgeleitet werden, dass grundsätzlich keine Bebauung, keine Blickbeziehungen usw. erfolgen dürfen

 

 

E

 

Ö1,2,3,4

Anzahl an Wohnungen, Ausweisung von 4 „Wohnblocks“, „Punkthäuser“; Vorwurf, Planung entspricht nicht einer geordneten stb. Entwicklung

 

-           Zahl der Wohnungen wird nicht festgesetzt, nur die zulässigen Nutzungen, von denen Wohnen eine Nutzung ist;

-           Planung entspricht einer geordneten stb. Entwicklung, da stb. Mistand beseitigt wird,

-           Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Fläche;

-           Maßnahme der Innenentwicklung;

-           Nutzungsstruktur die mit Festsetzungen ermöglicht wird, stellt eine sinnvolle Ergänzung für die zentrale Innenstadt dar

 

F

 

Ö1,2

Überangebot an Wohnraum, Leerstände

-           Ziel der Stadtentwicklung Zweibrückens (Leitlinien zur Stadtentwicklung): Ausbau der Wohnfunktion durch Bevölkerungsstabilisierung und flexible Anpassung an die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt, Verbesserung des Wohnungsbestandes sowie Entwicklung neuer Angebote im Wohnbereich für junge und ältere Single-Haushalte und neue Wohnformen;

-           Markterkundung kann vorausgesetzt werden;

-           Verweis auf Leerstandszahlen ist wenig aussagekräftig, wenn er die Hintergründe eines großen Teils der Leerstände (Lage der Wohnungen, Quartiersumfeld, Ausstattungs­standard, Sanierungsbedarf, Eigentumsverhältnisse, usw.) ausblendet, die in vielen Fällen der Hintergrund für Leerstände sind.

-           Reglementierende Festsetzungen von Art- und Maß der baulichen Nutzung;

 

G

 

Ö1,2,3,4

Unverträglichkeit mit der Nachbarbebauung/benachbarter Gebietstyp hinsichtlich

- Art (Wohngebiet)

- Maß (Dichte);

 Kritik an Höhe und GRZ/GFZ

- Vorwurf Bauen auf der Grenze

Rücksichtnahmegebot, Blickbeziehungen, erdrückende Wirkung, Überdimensionierung

insbesondere im nördlichen Bereich des Geltungsbereiches

- Begriff der abweichenden Bauweise wird aufgegriffen

-           Abstand Baufenster zur nördlichen Grenze (in einem Bereich, der im FNP bereits als W-Fläche dargestellt ist)

-           zusätzlich zum Abstand der überbaubaren Grundstücksfläche Verkehrsfläche auf dem Grundstück des Investors

-           Blickbeziehungen können nicht vermieden werden bei einer innerstädtischen Bebauung, daraus kann sich kein Anspruch auf den grundsätzlichen Verzicht auf eine Bebauung ableiten

-           Reglementierende Festsetzungen zur baulichen Dichte

-           Begriff der abweichenden Bauweise wird erklärt

-           festgesetzter Nutzungsmix ist vergleichbar mit einem Mischgebiet (gemischte Baufläche im FNP), das jedoch keine Kontingrentierung ermöglichen würde

 

 

reglementierende Festsetztungen zur Dichte

Wertminderung der Immobilie

Nachbargrundstücke waren bislang benachbart zu einem erheblichen stb. Misstand einer langjährigen Gewerbebrache mit leerstehenden Gebäuden;

dies kann jetzt angegangen werden; dadurch vielmehr Wertsteigerung, stb. Neuordnung, sinnvolle innerstädtische Nutzungsmischung (s. auch oben)

 

I

 

Ö1,2,3,4

Verkehrserschließung

-           unzureichende Dimensionierung der bestehenden Parkstraße (Problem Begegnungsverkehr, Rettungsverkehr, Andienung im Bestand) auch in Bezug auf Knotenpunkte;

-           verkehrsgutachterliche Begleitung, insbes. auch hinsichtlich Leistungsfähigkeit und zu erwartender Belastung (ausgehend von belastbarem Szenario auf Basis der Festsetzungen, Parkgarage wird mit in Betrachtung einbezogen)

            Ergebnisse:

            -           geringfügige Mehrbelastung

            -           Knoten ausreichend leistungsfähig

            -           Festsetzung Verkehrsfläche, damit eine Verbreiterung möglich sein wird; davon würden auch die Anlieger profitieren

-           Hinweis: kein Stellplatznachweis im öffentlichen Straßenraum

-           innere Erschließung im Sondergebiet ist Sache nachfolgender Planungen

 

J

 

Ö3

Führung der Fußgänger, Aussagen des Gutachtens dazu werden angezweifelt

Aussagen aus dem Gutachten beziehen sich auf die Hofenfelsstraße und die Führung der Fußgänger aus dem Zentrum kommend über die Straße zum Plangebiet hin

 

K

 

Ö1,2

Bedenken, dass Belange des Arten- und Naturschutzes nicht sachgemäß abgewogen wurden

Siehe auch zu Rodung;

-           Fläche größtenteils schon als Bauflächen dargestellt, so dass hier AW bereits erfolgt ist

-           Umweltbericht behandelt den Eingriff (unter Berücksichtigung des Bestandes

-           Kartierungen wurden in Abst. mit den zust. Fachbehörden sachgemäß und vor erfolgter Rodung durchgeführt (vgl. auch Aussage der UNB)

-           grünordnerische Festsetzungen

 

L

 

Ö3

Ergänzend zu C und K: Worst-Case-Betrachtung, Rodung mit schwerem Gerät

-           Vorgehensweise Worst-Case-Betrachtung, die abgestimmt war, wird erklärt

-           keine Auflagen in der Rodungsgenehmigung, die den Geräteeinsatz reglemtiert hätte

 

M

 

Ö1,2

Verfahrensfehler (Druckfehler 2018 statt 2019)

Art des Fehlers ist nicht nach § 214 Abs. 1 BauGB beachtlich, da die Art des Druckfehlers nicht irreführend ist und aufgrund seiner Art sofort als solcher erkannt werden konnte

 

N

Zu wenig Stellplätze vorgesehen

Hinweis, dass kein Stellplatznachweis im Bebauungsplan, keine Festsetzung

 

 

Beschlussvorschlag Ö1,2,3,4

Ergänzter Beschluss:

Es wird ein SO4 abgegrenzt, in dem eine reduzierte NN-Höhe festgesetzt wird.

Außerdem wird die maximale Anzahl der Vollgeschosse von vier auf zwei reduziert. Außerdem erfolgt eine Reduzierung der GFZ von 2,4 auf 1,6.

An der Planungsabsicht wird grundsätzlich festgehalten. Die Bedenken gegen die Planung werden darüberhinaus im Sinne der o.a. Argumentation zurückgewiesen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden wie beabsichtigt und in der Kurzbegründung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsschritte angekündigt, im Sinne der o.a. Ausführungen ergänzt. Gleiches gilt für den Umweltbericht sowie die weiteren zum Bebauungsplan gehörenden Anlagen bzw. Anhänge und die Begründung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

26

Nein:

0

Enthaltung:

5

 

An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.

 

 

Frau Lennartz informiert den Stadtrat darüber, dass die genaue Bauhöhe (258 NN) im Bebauungsplan festgesetzt sei.

 

Ratsmitglied Dr. Pohlmann erklärt, dass sich die Fraktion GRÜNE bis auf die Gebäudehöhe mit allen vorgelegten Punkten einverstanden erkläre. Die Lösung zu SO4 sei ein lobenswerter Kompromiss. Jedoch fügen sich die übrigen drei Gebäude aus Sicht der Fraktion aufgrund derer Höhe nicht in das Stadtbild ein. Da man keine Entwicklungen blockieren wolle, enthalte sich die Fraktion bei einzelnen Punkten der Abstimmung.

 

Der Stadtrat fasst   e i n s t i m m i g   folgende


 

 

Verteiler:

Amt 60